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Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

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A. Gutachtenauftrag<br />

- 3 -<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung hat am 14. Dezember 2005 einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung<br />

<strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> in den Bun<strong>des</strong>tag eingebracht.<br />

Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung <strong>der</strong><br />

<strong>Flugsicherung</strong>, BT/Drs. 16/240 (<strong>im</strong> Folgenden abgekürzt FSG-E).<br />

Der Gesetzentwurf wurde nach <strong>der</strong> ersten Beratung in <strong>der</strong> 11. Sitzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>tages am 19.<br />

Januar 2006 in die Ausschüsse – fe<strong>der</strong>führend: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

– verwiesen.<br />

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag, Plenarprotokoll 16/11, 749 (C) – 754 (D).<br />

Der Gesetzentwurf ist einerseits durch Än<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong> europarechtlichen Rahmen <strong>der</strong> Luftsicherheit<br />

veranlasst, an<strong>der</strong>erseits beabsichtigt <strong>der</strong> Gesetzgeber die Kapitalprivatisierung <strong>der</strong><br />

Deutschen <strong>Flugsicherung</strong> GmbH (<strong>im</strong> Folgenden: DFS), um <strong>der</strong>en Chancen <strong>im</strong> europäischen<br />

Wettbewerb auf dem sich abzeichnenden Luftsicherungsmarkt zu verbessern.<br />

Die Europäische Gemeinschaft hat durch ein Verordnungspaket aus dem Jahr 2004 die Architektur<br />

<strong>des</strong> europäischen Luftraums grundlegend umgestaltet. Neben <strong>der</strong> Neuzeichnung <strong>des</strong><br />

Rahmens <strong>der</strong> Luftraumaufteilung,<br />

VO Nr. 549/2004 <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 10. März 2004 zur<br />

Festlegung <strong>des</strong> Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums<br />

(„Rahmenverordnung“), ABl. EU Nr. L 96 S. 1.<br />

<strong>der</strong> Nutzungsbedingungen eines einheitlichen europäischen Luftraums,<br />

VO Nr. 551/2004 <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 10. März 2004 über<br />

die Ordnung und Nutzung <strong>des</strong> Luftraums <strong>im</strong> einheitlichen europäischen Luftraum<br />

(„Luftraum-Verordnung“), ABl. EU Nr. L 96 S. 20.<br />

und <strong>der</strong> Herstellung von Interoperabilität <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong>stechnik durch einen kohärenten<br />

Gemeinschaftsrechtsrahmen<br />

VO Nr. 552/2004 <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 10. März 2004 über<br />

die Interoperabilität <strong>des</strong> europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes („Interoperabilitäts-Verordnung“),<br />

ABl. EU Nr. L 96 S. 26.<br />

erfährt die Erbringung von <strong>Flugsicherung</strong>sdiensten eine grundlegende Umgestaltung und<br />

erstmalige europäische, gemeinschaftsrechtliche Fundierung. Wesentlicher Regelungsgegenstand<br />

<strong>der</strong> „<strong>Flugsicherung</strong>sdienste-Verordnung“

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