19.02.2013 Aufrufe

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 28 -<br />

Vgl. Scholz, Staatliche Sicherheitsverantwortung zu Lasten Privater?, in: Wendt u.a.<br />

(Hrsg.), Festschrift Friauf, 1996, S. 439 (447).<br />

Über die Zulässigkeit einer Überführung <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> in privatrechtliche Rechtsformen<br />

o<strong>der</strong> einer „unechten“ materiellen Aufgabenprivatisierung ist damit aber noch nichts gesagt.<br />

Im Normbereich <strong>des</strong> Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG ist eine Einbeziehung Privater in die Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsaufgabe „Luftverkehrsverwaltung“ <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nach den allgemeinen<br />

Regelungen <strong>der</strong> partiellen Beleihung und Indienstnahme in Randbereichen möglich. Voraussetzung<br />

ist aber, dass <strong>der</strong> Kern <strong>der</strong> Verwaltungsaufgabe in bun<strong>des</strong>eigener Verwaltung verbleibt<br />

und die Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungsbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wahrgenommen<br />

werden.<br />

Hermes, in: Dreier (Hrsg.), GG, Kommentar, Band 2, 1998, Art. 87d Rdn. 8.<br />

3. Der verfassungsrechtliche Gehalt von Art. 87d Abs. 1 Satz 1 und 2 GG<br />

Die Prüfung, inwieweit Art. 87d Abs. 1 GG einer Privatisierung <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> entgegensteht,<br />

sieht sich vor das Problem gestellt, die Regelungen <strong>des</strong> Art. 87d Abs. 1 Satz 1 und Satz<br />

2 zu einer kohärenten Auslegung zu führen. Einerseits n<strong>im</strong>mt <strong>der</strong> Wortlaut <strong>des</strong> Art. 87d Abs.<br />

1 Satz 1 GG mit <strong>der</strong> Zuweisung <strong>der</strong> Luftverkehrsverwaltung in die bun<strong>des</strong>eigene Verwaltung<br />

Bezug auf Art. 86 GG. Statthaft ist danach grundsätzlich nur die unmittelbare Bun<strong>des</strong>verwaltung.<br />

Etwas an<strong>der</strong>es ergibt sich in<strong>des</strong> bei Berücksichtigung <strong>des</strong> Art. 87d Abs. 1 Satz 2 GG.<br />

Danach kann durch Bun<strong>des</strong>gesetz über die öffentlichrechtliche o<strong>der</strong> die privatrechtliche Organisationsform<br />

entschieden werden. Satz 2 <strong>des</strong> Art. 87d Abs. 1 GG setzt mithin voraus, dass<br />

die Luftverkehrsverwaltung von Stellen mit selbständiger Organisation und damit in Formen<br />

mittelbarer Verwaltung durchgeführt werden kann.<br />

Der verfassungsän<strong>der</strong>nde Gesetzgeber hat durch die Einfügung <strong>des</strong> Art. 87d Abs. 1 Satz 2 GG<br />

die Organisationsprivatisierung <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> ermöglichen wollen, war sich dabei aber<br />

<strong>des</strong> Wi<strong>der</strong>spruchs zum Grundsatz <strong>der</strong> bun<strong>des</strong>eigenen Verwaltung bewusst. Er meinte in<strong>des</strong>,<br />

ihn durch die Stellung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> als Alleingesellschafter <strong>der</strong> DFS GmbH zumin<strong>des</strong>t abmil<strong>der</strong>n,<br />

wenn nicht beseitigen zu können.<br />

Vgl. Begründung, BT/Drs. 12/1800, S. 3 f., und Begründung, BT/Drs. 12/1801, S. 19.<br />

Mag diese Erwartung <strong>im</strong> Ergebnis auch faktisch tragfähig sein, so löst sie doch nicht den<br />

dogmatischen „Systembruch“<br />

Windthorst, in: Sachs (Hrsg.), GG, Kommentar, 3. Aufl., 2003, Art. 87d Rdn. 32.<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> Art. 87d Abs. 1 GG: Auch für den Fall, dass man eine „Organisationsprivatisierung<br />

in Randbereichen <strong>der</strong> Luftverkehrsverwaltung“ als mit <strong>der</strong> Verwaltungsform „bun-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!