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Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

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für schweizerische Unternehmen und Gesellschaften (Art. 4-5 <strong>des</strong> Abkommens). Hiervon<br />

ausgenommen sind in<strong>des</strong> nach Art. 6 <strong>des</strong> Abkommens Tätigkeiten, die mit <strong>der</strong> Ausübung hoheitlicher<br />

Gewalt verbunden sind.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> SES-Programms <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft und damit <strong>der</strong><br />

Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums wird <strong>der</strong> obere Luftraum in funktionale<br />

Luftraumblöcke eingeteilt werden. Für <strong>der</strong>en Festsetzung und die Beauftragung eines <strong>Flugsicherung</strong>sdienstes<br />

für die jeweiligen Luftraumblöcke sind die Mitgliedstaaten – wie ausgeführt<br />

– verantwortlich. Hieraus erwächst auch für die schweizerische Luftraumarchitektur und<br />

<strong>Flugsicherung</strong> ein erheblicher Anpassungsbedarf. Der Bun<strong>des</strong>rat erachtet das Hoheitsgebiet<br />

<strong>der</strong> Schweiz als zu klein, um einen funktionalen Luftraumblock bilden zu können. Für die<br />

weitere Tätigkeit <strong>der</strong> Skyguide AG ist eine Beteiligung an <strong>Flugsicherung</strong>sdiensten grenzüberschreiten<strong>der</strong><br />

Luftraumblöcke damit unabweisbar. Der Bun<strong>des</strong>rat sieht hierbei die Chance, die<br />

grenzüberschreitenden <strong>Flugsicherung</strong>sprobleme <strong>der</strong> schweizerischen Flughäfen besser lösen<br />

zu können. Die Schweiz will sich <strong>im</strong> Rahmen ihrer Möglichkeiten am SES <strong>der</strong> EU beteiligen.<br />

Vgl. Bun<strong>des</strong>rat, Bericht über die Luftfahrtpolitik <strong>der</strong> Schweiz 2004 vom 10.12.2004,<br />

Dokumente <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates, 2005-0197, Ziff. 05.011, S. 1781 ff., hier: S. 1855. Siehe<br />

auch: Bun<strong>des</strong>amt für Zivilluftfahrt, Pressemitteilung vom 25.11.2005.<br />

Derzeit erfolgt die <strong>Flugsicherung</strong> seitens <strong>der</strong> Skyguide AG <strong>im</strong> deutschen Luftraum mangels<br />

eines erfolgten Beitritts <strong>der</strong> Schweiz zum SES-Programm allerdings unverän<strong>der</strong>t auf Grundlage<br />

<strong>des</strong> technischen Übereinkommens. Sowohl die DFS GmbH als auch Skyguide sehen<br />

hierin eine betrieblich sinnvolle Lösung, die beibehalten werden soll. Dieser Einschätzung<br />

schlossen sich Vertreter <strong>der</strong> Fachbehörden bei<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> an. Darüber, wie die Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> durch Skyguide künftig geregelt und vergütet werden soll, wurden weitere<br />

Konsultationen vereinbart. Deren Ergebnisse sollen <strong>im</strong> Laufe <strong>des</strong> Frühjahres 2006 vorliegen.<br />

Vgl. Bun<strong>des</strong>amt für Zivilluftfahrt/ UEVK, Pressemitteilung v. 18.11.2005, verfügbar<br />

unter: www.uvek.admin.ch.

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