19.02.2013 Aufrufe

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 22 -<br />

Neben <strong>der</strong> Definition <strong>der</strong> Gegenstände <strong>des</strong> <strong>Flugsicherung</strong>sdienstes enthält diese Verordnung<br />

in Art. 2 VFSD die maßgeblichen Zuständigkeitsbest<strong>im</strong>mungen.<br />

Art 2 VFSD lautet auszugsweise:<br />

„Art. 2 Zuständigkeiten<br />

1 Das Bun<strong>des</strong>amt für Zivilluftfahrt (Bun<strong>des</strong>amt) regelt <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Kommando <strong>der</strong><br />

Luftwaffe (Kommando) den <strong>Flugsicherung</strong>sdienst. Es legt <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Kommando und<br />

nach Anhörung <strong>der</strong> Skyguide die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest und veröffentlicht sie<br />

<strong>im</strong> Luftfahrthandbuch. Es ist zuständig für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Dienste nach Artikel 1 Absatz 1<br />

Buchstabe h.<br />

2 Die Dienste nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a–g und Buchstabe i werden <strong>der</strong> «Skyguide Schweizerische<br />

Aktiengesellschaft für zivile und militärische <strong>Flugsicherung</strong> » (Skyguide) übertragen, welche<br />

ATS-Authority <strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> Anhänge 2 und 11 <strong>des</strong> Übereinkommens vom 7. Dezember 19449 über die<br />

Internationale Zivilluftfahrt (ICAO, Annex 2 und 11) ist. Die <strong>Flugsicherung</strong>saufgaben sind <strong>im</strong> Anhang<br />

umschrieben; das Departement kann <strong>der</strong> Skyguide auch weitere Aufgaben zuweisen. Die Skyguide kann<br />

unter ihrer Verantwortung einzelne Aufgaben durch Dritte durchführen lassen.“<br />

Bemerkenswert ist zudem die Verteilung von Verhandlungs- und Vertragsschlusskompetenzen<br />

zwischen Bun<strong>des</strong>amt und Skyguide AG. Hierzu begründet Art. 3b LFG eine Regelkompetenz<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes.<br />

„Art. 3b<br />

Das Bun<strong>des</strong>amt kann <strong>im</strong> Rahmen seiner Befugnisse und <strong>im</strong> Einvernehmen mit den übrigen interessierten<br />

Bun<strong>des</strong>behörden mit ausländischen Luftfahrtbehörden o<strong>der</strong> internationalen Organisationen Vereinbarungen<br />

über die technische Zusammenarbeit treffen, insbeson<strong>der</strong>e über<br />

a. die Aufsicht über Luftfahrtbetriebe;<br />

b. die <strong>Flugsicherung</strong>;<br />

c. das Such- und Rettungswesen.“<br />

Auch diese Kompetenz wird in Art. 2 VFSD näher ausgestaltet, hier wird <strong>der</strong> Skyguide AG<br />

lediglich eine Vertragsschlusskompetenz in technischen Fragen übertragen.<br />

Art. 2 Abs. 9 und Abs. 10 VFSD lauten:<br />

„9 Das Bun<strong>des</strong>amt führt grundsätzlich die Verhandlungen mit in- o<strong>der</strong> ausländischen Behörden o<strong>der</strong><br />

Organisationen, soweit nicht nur rein militärische Interessen verhandelt werden; die Skyguide kann an<br />

diesen Verhandlungen teilnehmen. Das Bun<strong>des</strong>amt kann die Skyguide <strong>im</strong> Einzelfall auch mit <strong>der</strong> Verhandlungsführung<br />

beauftragen.<br />

10 Die Skyguide führt Verhandlungen und tätigt Vertragsabschlüsse in ihrem betrieblichen, technischen<br />

und kommerziellen Zuständigkeitsbereich“.<br />

2. Die rechtliche Beziehungen zwischen <strong>der</strong> Schweiz und Deutschland sowie<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Im bilateralen Verhältnis zwischen <strong>der</strong> Schweiz und Deutschland sollten durch den Vertrag<br />

vom 18. Oktober 2001 sowohl die Fragen <strong>der</strong> An- und Abflugrouten und -zeiten von und zum<br />

Flughafen Zürich zu einem verträglichen Ausgleich geführt als auch die Durchführung <strong>der</strong><br />

Flugüberwachung <strong>im</strong> deutschen Luftraum durch die Skyguide AG auf eine belastbare Rechtsgrundlage<br />

gestellt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!