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Rechtsfragen der Flugsicherung Rechtsgutachten im Auftrag des ...

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Im Bereich <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong> sind in diesem Zusammenhang Vorarbeiten zu einer Richtlinie<br />

über eine gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz zu nennen, die letztlich die materiellen Voraussetzungen<br />

<strong>der</strong> von Art. 5 VO EG Nr. 550/2004 gefor<strong>der</strong>ten gegenseitigen Anerkennung zur<br />

Zulassung von Fluglotsen schafft.<br />

Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie zu einer gemeinschaftlichen Fluglotsenlizenz,<br />

KOM(2004) 473 endg. Dazu Gemeinsamer Standpunkt <strong>des</strong> Rates Nr. 35/2005 v.<br />

14.11.2005, ABl. C 316E vom 13.12.2005, S. 1 ff.<br />

Den Rahmen zur gemeinschaftlichen Zertifizierung von <strong>Flugsicherung</strong>sunternehmen unter<br />

gegenseitiger Anerkennung, den die <strong>Flugsicherung</strong>sdienste-Verordnung (VO EG Nr.<br />

550/2004) vorgezeichnet hat, füllt die „Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Erbringung von <strong>Flugsicherung</strong>sdiensten“ vom 20. Dezember 2005 aus.<br />

VO EG Nr. 2096/2005, ABl. L 335 v. 21.12.2005, S. 13 ff.<br />

Damit wird ein System <strong>der</strong> Erteilung von Zeugnissen, <strong>der</strong> ständigen Überwachung <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong>sorganisationen<br />

durch die nationalen Aufsichtsbehörden und <strong>der</strong> grundsätzlich gemeinschaftsweiten<br />

Anerkennung <strong>der</strong> erteilten Zeugnisse geschaffen. Regelungen über die<br />

Organisationsstruktur <strong>der</strong> <strong>Flugsicherung</strong>sorganisationen, namentlich solche über ihre öffentlich-rechtliche<br />

o<strong>der</strong> privat-rechtliche Verfasstheit, enthält die Verordnung in<strong>des</strong> nicht.<br />

IV. Der Entwurf eines <strong>Flugsicherung</strong>sgesetzes<br />

1. Der Gesetzeszweck<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung hat den regulatorischen Neuordnungsbedarf, den das SES-<br />

Verordnungspaket auslöst, zum Anlass genommen, nicht nur die <strong>Flugsicherung</strong> in <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik<br />

den geän<strong>der</strong>ten europäischen Rahmenbedingungen anzupassen, son<strong>der</strong>n zugleich<br />

die Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung <strong>der</strong> DFS GmbH zu schaffen. Ziel <strong>des</strong><br />

Entwurfes eines <strong>Flugsicherung</strong>sgesetzes ist insoweit auch die Stärkung <strong>der</strong> Konkurrenzfähigkeit<br />

<strong>der</strong> DFS „bei <strong>der</strong> für die Zukunft zu erwartenden Konsolidierung <strong>der</strong> europäischen <strong>Flugsicherung</strong>sorganisationen“.<br />

Gesetzentwurf, BT/Drs. 16/240, S. 2.<br />

Auch nach Auffassung <strong>des</strong> seinerzeitigen Bun<strong>des</strong>verkehrsministers Stolpe soll durch das Gesetz<br />

die Konkurrenzfähigkeit <strong>der</strong> DFS gesteigert werden. Nach <strong>der</strong> Kapitalprivatisierung behalte<br />

<strong>der</strong> Bund aber umfassende Überwachungs- und Durchgriffsrechte gegenüber <strong>der</strong> privatisierten<br />

Gesellschaft. Damit werde gewährleistet, „dass wir auch weiterhin unseren Verpflichtungen<br />

<strong>im</strong> Bereich <strong>des</strong> Verkehrs und <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verteidigung nachkommen können“.

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