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ESF-Strategie-2012_W.. - Landratsamt Waldshut

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Landkreis <strong>Waldshut</strong> aktualisierte <strong>ESF</strong>-Arbeitsmarktstrategie <strong>2012</strong><br />

4. Umsetzung der Ziele<br />

Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden <strong>ESF</strong>-Mittel für den Landkreis <strong>Waldshut</strong> betragen<br />

220.000 € für den Zeitraum eines Jahres. Auf der Basis der im Arbeitskreis <strong>Waldshut</strong> beschlossenen<br />

<strong>ESF</strong>- Arbeitsmarktstrategie wird die Ausschreibung für die Projektanträge <strong>2012</strong> veröffentlicht.<br />

Die amtliche Bekanntmachung der Gesamtdarstellung der <strong>Strategie</strong> und deren Förderschwerpunkte<br />

erfolgt durch einen Verweis in einer Pressemitteilung auf der Internetseite des Landkreises <strong>Waldshut</strong><br />

unter www.landkreis-waldshut.de. Projektträger können bis zur Antragsfrist 30.09.2011 ihre<br />

Projektanträge zentral bei der L-Bank einreichen. Die Bezugnahme der Förderanträge auf die inhaltlichen<br />

Aussagen und Anforderungen der veröffentlichten regionalen <strong>ESF</strong>-Arbeitsmarktstrategie für<br />

<strong>2012</strong> ist obligatorisch. Das Antragsverfahren wird erstmalig als Online-Verfahren über das landesweite<br />

<strong>ESF</strong>-Portal www.esf-bw.de durchgeführt.<br />

Für interessierte Projektträger besteht die Möglichkeit der Rücksprache mit der der <strong>ESF</strong>-<br />

Geschäftsstelle, um eine Projektidee vorzustellen bzw. Nachfragen zu klären.<br />

Nach dem Einreichen der Anträge werden die einzelnen Projekte innerhalb einer Arbeitskreissitzung<br />

von den jeweiligen Projektträgern vorgestellt. Im Anschluss findet die Priorisierung mit Hilfe des<br />

Ranking-Verfahrens statt. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter dem Abgleich und der Übereinstimmung<br />

der Projektanträge mit den regionalen Arbeitskreiszielen, Zielgruppen, und Methoden.<br />

Hierbei gilt es, einen gezielten Mitteleinsatz im Landkreis <strong>Waldshut</strong> zu erreichen.<br />

Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für die Träger während der Projektentwicklung und der Projektlaufzeit.<br />

Zusätzlich begleitet der regionale Arbeitskreis die einzelnen Projekte, dies u.a. in Form<br />

von Projektpatenschaften.<br />

In allen Phasen wird dem Querschnittsziel der Gleichstellung der Geschlechter Rechnung getragen.<br />

5. Festlegung der Evaluationsschritte<br />

Die Evaluation der <strong>ESF</strong>- Projekte auf der regionalen Ebene orientiert sich an den festgelegten Zielen<br />

des Arbeitskreises <strong>Waldshut</strong> sowie der Bewertung der Umsetzung des Querschnittsziels zur Gleichstellung<br />

der Geschlechter durch:<br />

o Den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen<br />

<strong>ESF</strong>-Projekts<br />

o Ein Vorstellen der Projektergebnisse im Rahmen der regionalen Ergebnissicherung<br />

o Vor-Ort Besuche bei den Projektträgern durch die <strong>ESF</strong>-Geschäftsstelle<br />

o Überprüfung der Zielerreichung auf Basis der definierten Indikatoren und mit Hilfe aktueller<br />

Arbeitsmarktdaten<br />

o Neu eingeführt sind im Jahr 2010 Projektpatenschaften, die von Mitgliedern des Arbeitskreises<br />

wahrgenommen werden<br />

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