Hinter´m Wastl - Landkreis Regensburg
Hinter´m Wastl - Landkreis Regensburg
Hinter´m Wastl - Landkreis Regensburg
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Gemeinde<br />
Pettendorf<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />
B A U E R<br />
Beratende Ingenieure GmbH<br />
Niederlassung <strong>Regensburg</strong><br />
„Hinter’m <strong>Wastl</strong>“<br />
in Neudorf<br />
Begründung<br />
Stand: 20.04.2010<br />
Im Gewerbepark A 15<br />
93059 <strong>Regensburg</strong><br />
Telefon 0941 / 40208-0<br />
Telefax 0941 / 40208-30<br />
Bauer.regensburg@bbi-ingenieure.de
Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
I. Begründung zum Bebauungsplan<br />
1. Anlass der Planung<br />
2. Bestehende Bauleitplanung<br />
3. Bestandssituation<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
3.1 Lage und Größe des Gebietes<br />
3.2 Umgebungssituation<br />
3.3 Topographie<br />
4. Planungen und Auswirkungen<br />
4.1 Gemeinbedarf<br />
4.2 Verkehrsanbindung<br />
4.2.1 äußere Verkehrsanbindung<br />
4.2.2 innere Verkehrserschließung<br />
4.3 Versorgung<br />
4.4 Entsorgung<br />
4.5 Wasserwirtschaft<br />
4.6 Land- und Forstwirtschaft<br />
4.7 Geländeregulierungen<br />
4.8 Immissionsschutz<br />
4.9 Grünordnung<br />
4.11 Denkmalschutz<br />
4.12 Altlasten<br />
4.13 Brandschutz<br />
5. Städtebauliche Zielsetzungen<br />
5.1 Raumordnung und Landesplanung<br />
5.2 Regionale Entwicklungsplanung<br />
5.3 Bebauungsstruktur<br />
5.4 Flächenbilanz<br />
5.5 Wohnbaufläche und Einwohnerzahlen<br />
II. Begründung Grünordnungsplan<br />
1. Allgemeine grünordnerische Festsetzungen<br />
2. Begründung der grünordnerischen Festsetzungen<br />
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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan M 1:1.000<br />
Stand 20.04.2010<br />
Anlagen<br />
Falls die nachfolgend genannten Anlagen den Unterlagen nicht beigefügt sind, können diese<br />
bei der Gemeinde Pettendorf eingesehen werden.<br />
Anlage 1 Umweltbericht<br />
Anlage 2 Lageplan Eingriffsregelung in der Bauleitplanung M 1:1.000<br />
Planung Bebauungsplan:<br />
BBI BAUER Beratende Ingenieure GmbH<br />
Niederlassung <strong>Regensburg</strong><br />
Im Gewerbepark A 15<br />
93059 <strong>Regensburg</strong><br />
Telefon: 0941 / 40 20 8-0<br />
Telefax: 0941 / 40 20 8-30<br />
bauer.regensburg@bbi-ingenieure.de<br />
Dipl. Ing. (FH) Barbara Vielhuber<br />
Stadtplanerin<br />
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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
Gemeinde Pettendorf<br />
Begründung zum Bebauungs- und<br />
Grünordnungsplan „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf<br />
I. Begründung zum Bebauungsplan<br />
1. Anlass der Planung<br />
Im Ortsteil Neudorf der Gemeinde Pettendorf stehen am südlichen Ortsrand einige<br />
Flurstücke zur Bebauung zur Verfügung. Da weder in Neudorf noch in den anderen<br />
Ortsteilen der Gemeinde freie Bauflächen ausgewiesen sind, möchte die Gemeinde mit der<br />
Schaffung eines neuen Baugebietes den vorhandenen Bedarf an Bauparzellen für<br />
Einfamilienhäuser decken.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ werden für<br />
die geplante Bebauung die rechtlichen Grundlagen geschaffen.<br />
2. Bestehende Bauleitplanung<br />
Grundlage für den Bebauungsplan ist der gültige Flächennutzungs- und Landschaftsplan der<br />
Gemeinde Pettendorf. Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche des Baugebiets<br />
„Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf als F2 und F3 als Dorfgebietsfläche ausgewiesen. Um den<br />
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, wird derzeit der<br />
Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit dem Deckblatt Nr. 10 im Parallelverfahren<br />
fortgeschrieben.<br />
Mischgebietsflächen (Dorfgebietsflächen) werden in Neudorf und auch in Pettendorf in<br />
absehbarer Zeit nicht benötigt, Wohnbauflächen werden dagegen dringend gesucht.<br />
3. Bestandssituation<br />
3.1 Lage und Größe des Gebietes<br />
Das Planungsgebiet liegt am südlichen Rand des Ortsteils Neudorf.<br />
Im Norden des Baugebietes schließt sich der nur teilweise asphaltierte Birkenweg und die<br />
derzeitige Ortsrandbebauung an. Im Westen liegen die Ortsstraße Gartenstraße und<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden und Osten schließen sich ebenfalls Ackerflächen<br />
an. Am westlichen und östlichen Rand bilden die Grenze des Baugebietes zwei Feldwege,<br />
die nicht befestigt sind.<br />
Der Geltungsbereich der Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von 2,06 ha.<br />
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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
Folgende Flurstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches:<br />
1564/3 landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
1564/4 landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
1566 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />
1567/2 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />
1567 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />
1567/3 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />
1567/10 Hochweg (Teilfläche)<br />
1586/10 bereits teilweise bebaute Bauparzelle<br />
1516/9 Birkenweg<br />
1585/1 Seitenfläche Birkenweg<br />
1563/1 öffentlicher Feldweg (Teilfläche)<br />
1566/2 Hochweg<br />
1567/4 öffentlicher Feldweg (Teilfläche)<br />
1566/8-10 Hochweg<br />
1585 Schwaighauser Weg (Teilfläche)<br />
1569 Auweg (Teilfläche)<br />
1516 Gartenstraße (Teilfläche Einmündungsbereich)<br />
231 Gartenstraße (Teilfläche Einmündungsbereich)<br />
Der naturschutzrechtliche Ausgleich nach § 1a BauGB wird extern auf einer Teilfläche des<br />
gemeindeeigenen Flurstückes 1567/2 erbracht.<br />
3.2 Umgebungssituation<br />
Die Ortschaft Neudorf liegt in einem vor allem durch landwirtschaftliche Flächen und<br />
einzelnen Waldabschnitten geprägten Bereich. Die nächsten Ortschaften sind Pettendorf im<br />
Süden und Rohr im Norden.<br />
3.3 Topographie<br />
Die Planfläche ist von Nordosten nach Südwesten geneigt. Sie weist Höhen von 438 m ü.<br />
NN im Nordosten und 426 m ü. NN im Südwesten auf. Die Flächen sind damit mit ca. 10 %<br />
geneigt.<br />
4. Planungen und Auswirkungen<br />
4.1 Gemeinbedarf<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Flächen für den Gemeinbedarf<br />
vorgesehen.<br />
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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
4.2 Verkehrsanbindung<br />
4.2.1 äußere Verkehrsanbindung<br />
Die Anbindung an das regionale Straßennetz erfolgt durch die angrenzende Ortsstraße<br />
Gartenstraße, die nach Pettendorf führt.<br />
Südlich von Pettendorf kann das überörtliche Verkehrsnetz, hier als nächstes die<br />
Kreisstraße R 39 und dann die Bundesstraße B 8 erreicht werden.<br />
Für den öffentlichen Personennahverkehr steht eine Buslinie nach Pettendorf und<br />
<strong>Regensburg</strong> zur Verfügung.<br />
4.2.2 innere Verkehrserschließung<br />
Die innere Verkehrserschließung ist durch den Ausbau des Birkenweges geregelt. Diese soll<br />
folgenden Querschnitt erhalten: 1,0 m Mehrzweckstreifen + 4,25 m Fahrbahn<br />
(Begegnungsverkehr Pkw / Pkw bei verminderter Geschwindigkeit möglich) + 1,50 m<br />
Grünstreifen. Ein Begegnungsverkehr Lkw / Pkw muss über das Mitbenutzen des<br />
Mehrzweckstreifens abgewickelt werden. Der Grünstreifen kann auch zum Parken<br />
mitbenutzt werden.<br />
Die zurückversetzten Grundstücke werden über 4,0 m breite Stichstraßen mit<br />
Rangiermöglichkeit für Pkw’s erschlossen. Lkw müssen rückwärts ein- oder ausfahren.<br />
Die Sichtdreiecke im Bereich der Straßeneinmündungen werden beachtet.<br />
Zusätzlich werden die drei vorhandenen Feldwege zur Erschließung der Parzellen<br />
mitbenutzt. Diese werden in ihrer Lage nicht verändert, aber auf eine Breite von 3,50 m mit<br />
beidseitigen Seitenstreifen (0,50 m) ausgebaut.<br />
Die Zufahrt zu den anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist damit weiterhin<br />
gewährleistet. Falls notwendig, wird ein Halteverbot erlassen werden, um das Abstellen von<br />
Fahrzeugen auf den Wegen zu verhindern.<br />
Es muss sichergestellt werden, das die Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Flächen auch<br />
während der Bauphase mit größeren landw. Maschinen möglich ist. Kurzzeitige<br />
Behinderungen während der Bauphase sind mit den betroffenen Landwirten abzustimmen.<br />
Gehwege sind nicht vorgesehen, da es sich um reine Anliegerstraßen handelt.<br />
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch das neue Baugebiet ist gering, da nur zwanzig<br />
Parzellen neu erschlossen werden.<br />
4.3 Versorgung<br />
Die Versorgung (Wasser, Löschwasser, Strom, Telekommunikation) kann über die<br />
vorhandenen Leitungen im Birkenweg erfolgen.<br />
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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
Wasser<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch den Wasserzweckverband Naab-Donau-Regen,<br />
Pettendorf. Die Erschließungsmaßnahmen werden mit dem Wasserzweckverband<br />
rechtzeitig abgestimmt.<br />
Am südlichen Rand des Baugebietes befindet sich eine bestehende Wasserleitung DN 200<br />
von Stetten nach Pettendorf, welche die Parzelle 13 im südlichen Bereich durchquert. Der<br />
Schutzbereich der Hauptleitungstrasse (2,0 m beidseits der Leitungsachse) wird von einer<br />
Bebauung freigehalten. Eine Überbauung der Leitung durch Gebäude und Garagen ist durch<br />
die festgelegten Baugrenzen nicht möglich. Für die Parzelle 13 wird zusätzlich eine<br />
Festsetzung bezüglich Bebauung Nebengebäude bzw. untergeordneter baulicher Anlagen<br />
und Pflanzgebote an der Grenze erlassen.<br />
Strom<br />
Im Bereich des geplanten Baugebietes befindet sich eine bestehende Stromfreileitung der E-<br />
ON Bayern AG. Diese soll aber vor Erschließung des Baugebietes abgebaut und<br />
erdverkabelt werden. Damit brauchen keine Bebauungsabstände eingehalten werden. Eine<br />
Erschließung des Gebietes mit Freileitung ist nicht sinnvoll, da ein großer Teil der Parzellen<br />
im Schutzzonenbereich der Leitung liegt.<br />
Sonstige bestehende Leitungen der E.ON Bayern AG (z.B. im Birkenweg) werden bei der<br />
Bauausführung berücksichtigt. Für die Verlegung der neuen Kabel steht der<br />
Mehrzweckstreifen im Birkenweg oder ein Straßenabschnitt in den Erschließungsstraßen zur<br />
Verfügung.<br />
Die E.ON Bayern AG wird rechtzeitig über die Erschließungsarbeiten informiert.<br />
Telekommunikation<br />
Die Telekomleitungen werden wie die Stromleitungen von den vorhandenen Leitungen im<br />
Birkenweg aus verlegt. Dabei kann im Birkenweg der Bereich des Mehrzweckstreifens zur<br />
Verlegung verwendet werden, in den Stichstraßen werden alle Spartenleitungen in der<br />
Straße verlegt.<br />
Eine rechtzeitige Abstimmung der Bauarbeiten mit dem Ressort Produktion, <strong>Regensburg</strong><br />
wird veranlasst.<br />
4.4 Entsorgung<br />
Abfallentsorgung<br />
Die Abfallentsorgung in der Gemeinde Pettendorf wird zentral über den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Regensburg</strong> geregelt.<br />
Dabei müssen am Abholtag der Müllabfuhr die Müll- und Papiertonnen der Parzellen, die<br />
nicht direkt an den Birkenweg angrenzen, an diesem bereit gestellt werden, da weder in den<br />
Stichstraßen noch an den ausgebauten Feldwegen eine Wendemöglichkeit für Lastwagen<br />
besteht. Somit dürfen die Müllfahrzeuge aus Sicherheitsgründen nicht einfahren.<br />
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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
Schmutz- und Regenwasserentsorgung<br />
Für die Entwässerung des Baugebietes ist folgendes System geplant: Das fassbare,<br />
abfließende Oberflächenwasser der nördlich gelegenen Außenflächen, das<br />
Oberflächenwasser der Straßenflächen nördlich von Parzelle 11 und das<br />
Niederschlagswasser der Parzellen 11-14 und 16-20 können der Versickerung zugeführt<br />
werden. Das Oberflächenwasser der südlich der Parzelle 11 gelegenen öffentlichen und<br />
privaten Flächen muss wegen dem abfallenden Höhenniveau dem Mischwasserkanal<br />
zugeführt werden. Der bestehende Kanal im Birkenweg kann die Wassermengen<br />
aufnehmen. Bei der Überrechnung des Kanalnetzes wurde das neue Baugebiet bereits<br />
berücksichtigt.<br />
Die sich aus der Bodenuntersuchung ergebende Sickerfähigkeit für die geplante<br />
Versickerungsanlage auf dem Flurstück 1567/2 ist gering. Das Oberflächenwasser soll hier<br />
in breitflächigen Mulden verdunsten bzw. langsam versickert werden. Falls aus dem Becken<br />
Oberflächenwasser abläuft, fließt es flächig über die Ausgleichsfläche und evtl. in die<br />
hangabwärts gelegenen Waldflächen ab. Dadurch entstehen keine Gefährdungen und<br />
Schäden.<br />
Das Schmutzwasser der Parzellen wird in den bestehenden Mischwasserkanal im Birkenweg<br />
eingeleitet.<br />
4.5 Wasserwirtschaft<br />
Das Baugebiet berührt keine Wasserschutzgebiete und Oberflächengewässer.<br />
Bei der Bodenuntersuchung wurden keine grundwasserführenden Schichten angetroffen<br />
(Tiefe bis 6 m). Im hängigen Gelände ist bei den Bauarbeiten aber mit Hang- und<br />
Schichtenwasser zu rechnen. Es wird empfohlen, beim Bau von Kellern Vorkehrungen<br />
gegen Wassereinbrüche bzw. Vernässungen des Mauerwerks zu treffen.<br />
Zusätzlich sollten Gebäudeöffnungen (Lichtschächte, Eingänge) zum Schutz vor<br />
abfließendem Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen mit einem Sicherheitsabstand<br />
höher als Gelände und Straße liegen.<br />
Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser muss auch während der Bauzeit<br />
erhalten bleiben.<br />
Für abfließendes Oberflächenwasser aus den nördlich des Baugebietes gelegenen Flächen<br />
ist entlang des Schwaighausener Weges ein Abfanggraben vorgesehen, der in die<br />
Versickerungsanlage auf dem Flurstück 1567/2 (Ausgleichsfläche) eingeleitet wird. Parallel<br />
zum nordöstlich gelegenen Feldweg 1567/4 ist kein Abfanggraben möglich, da der<br />
Gemeinde hier keine Flächen zur Verfügung stehen.<br />
Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerungsanlage auf dem Flurstück 1567/2 wird<br />
eingeholt.<br />
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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
4.6 Land- und Forstwirtschaft<br />
Flächen innerhalb des Geltungsbereiches und angrenzende Flächen<br />
Mit der Bebauung der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und<br />
im Bereich der Ausgleichsfläche wird die landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen<br />
beendet.<br />
Die angrenzenden Flächen außerhalb des Geltungsbereiches werden in ihrer<br />
landwirtschaftlichen Nutzung nicht eingeschränkt. Die Zufahrtsmöglichkeiten bleiben<br />
erhalten. Sollten sich im Zuge der Bebauung Einschränkungen durch parkende Fahrzeuge<br />
ergeben, wird von Seiten der Gemeinde ein Halteverbot erlassen.<br />
Waldflächen<br />
Die angrenzenden Waldbestände werden durch das neue Baugebiet nicht berührt.<br />
Bestehende Landwirtschaft<br />
Nördlich des gepl. Baugebietes befindet sich an der Gartenstraße der landw.<br />
Haupterwerbsbetrieb Meyer. Es werden derzeit ca. 108 ha Landwirtschaftliche Fläche<br />
bewirtschaftet und ca. 260 Mastschweine gehalten. Auch bei ordnungsgemäßer Tierhaltung<br />
und Einhaltung guter fachlicher Praxis ergeben sich insbesondere Geruchsimmissionen,<br />
durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen ergeben sich vorübergehende<br />
Geruchs-, Staub-, und Lärmemissionen, auch bei Einhaltung der geltenden Vorschriften<br />
(siehe auch Punkt 4.8 Immissionsschutz).<br />
Erweiterungsfähigkeit des bestehenden Schweinemastbetriebes:<br />
Der geringste Abstand zur neuen Wohnbebauung beträgt ca. 230 m (angenommener<br />
Emissionsschwerpunkt: Stall, erster Lüftungskamin). Bei einer angesetzten Bewertungszahl<br />
von 75 Punkten wären bei diesem Abstand 60 Großvieheinheiten möglich, entsprechen 400<br />
Mastschweinen, also 140 Stück mehr als der Bestand von 260 Stück im Jahr 2009.<br />
Bei jeder Erweiterung des Betriebes Meyer ist jedoch eine Gesamtbetrachtung erforderlich,<br />
da die bestehende Wohnbebauung im Norden (WA) nur etwa 125 m entfernt ist und diese<br />
ebenfalls Bestandsschutz hat.<br />
Das Erweiterungspotential des Betriebes Meyer hängt also in erster Linie nicht von neuen<br />
Wohngebiet ab, sondern von der Verträglichkeit der Erweiterung mit der bestehenden, in<br />
geringeren Abstand liegen Bebauung.<br />
4.7 Geländeregulierungen<br />
Für das Baugebiet sind Aufschüttungen und Abgrabungen in einer Höhe von je 1,00 m<br />
gestattet.<br />
4.8 Immissionsschutz<br />
Verkehrslärm<br />
Das Baugebiet grenzt an keine überörtlichen Straßen mit erhöhten Emissionen an.<br />
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Dorfgebietslage<br />
Das Baugebiet ist am Ortsrand eines Dorfgebietes geplant. Im Dorfgebiet ist wie im<br />
Mischgebiet nicht störendes Gewerbe (hier Schreinereibetrieb) und die landwirtschaftliche<br />
Nutzung zugelassen. Von diesen Betrieben gehen entsprechende Emissionen aus (Lärm,<br />
Staub, Geruch). Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen aber keine Angaben über<br />
Nutzungen vor, die das neue Baugebiet unzumutbar beeinträchtigen werden.<br />
Bestehender Schweinemastbetrieb<br />
Der landwirtschaftliche Betrieb Karl Meyer befindet sich nördlich des geplanten Baugebietes<br />
an der Gartenstraße in ca. 230 m Entfernung zur Parzelle 17 und 260 m Entfernung zur<br />
Parzelle 1. (Ca. Angaben, bezogen auf das Stallgebäude. Emissionsschwerpunkt Stall, evtl.<br />
Silolagerung oder Güllegrube ist aber noch nicht festgelegt).<br />
Das neue Baugebiet liegt nicht in Hauptwindrichtung, es befindet sich südlich des<br />
Bauernhofes. Der Abstand wird für ein verträgliches Nebeneinander von landwirtschaftlicher<br />
Nutzung und gesundem Wohnen für ausreichend gehalten. Bei den durchgeführten<br />
Ortsbegehungen zur Bestandserhebung und Ortsbesichtigung wurden keine belästigenden<br />
Geruchsemissionen wahrgenommen. Diese sind natürlich durch den Mastschweinebetrieb<br />
vorhanden, stellen aber keine dauernde Beeinträchtigung dar.<br />
Außerdem wurde die Anlage Meyer nachträglich in engster Zusammenarbeit mit den<br />
technischen Vertretern der ALB Cham optimiert (Lüftungskamine, geregeltes Be- und<br />
Entlüftungssystem Stallgebäude und Schwimmabdeckung Güllegrube).<br />
Das ALF <strong>Regensburg</strong> kam bei seiner letzten Ortseinsicht am 23.01.2008 zu dem Ergebnis,<br />
dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht mit der Folge, dass die<br />
Geruchsproblematik deutlich reduziert werden konnte. Auch nach den Erfahrungen der<br />
Gemeinde und den Anwohnern haben diese Maßnahmen erheblich zur Geruchsverringerung<br />
beigetragen.<br />
Im Flächennutzungsplanverfahren wurde zum derzeitigen Bestand Meyer wie folgt Stellung<br />
genommen:<br />
Ermittlung der GV Zahlen zum Schweinemastbetrieb Meyer<br />
(Grundlage: VDI-Richtlinie 3471 – Emissionsminderung Tierhaltung Schweine)<br />
Mastbestand im Jahr 2009: 260 Mastschweine<br />
ergibt bei Mittel-/Endmast 260 x 0,15 = 39 Großvieheinheiten (GV)<br />
Dies ergibt bei einem Ansatz von 50 Bewertungspunkten einen Bebauungsabstand von 240<br />
m, bei einem Ansatz von 75 Bewertungspunkten einen Abstand von 200 m. Der Ansatz der<br />
Bewertungspunkte hängt von der vorhandenen Ausstattung des Stalles ab (Entmistung und<br />
Lagerung Mist bzw. Gülle, Stalllüftung, Futtermittel, Güllelagerkapazität). Je besser die<br />
Ausstattung des Betriebes, desto höher sind die Bewertungszahlen und geringer die<br />
einzuhaltenden Abstände.<br />
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Ortsrandlage:<br />
Beeinträchtigungen durch Geruchs- Staub- und Lärmimmissionen sind in jeder Ortsrandlage<br />
vorhanden. Die landwirtschaftlichen Flächen müssen ja bewirtschaftet werden. Die<br />
Beeinträchtigungen sind aber nicht ständig sondern nur vorübergehend vorhanden und<br />
müssen durch die Anlieger geduldet werden. Vorausgesetzt der Landwirt beachtet die<br />
geltenden Vorschriften, z.B. zur Gülleausbringung. Auf die Beeinträchtigungen wird bereits<br />
im Bebauungsplan unter Punkt III Hinweise, Nr. 5.0 Landwirtschaft, hingewiesen.<br />
Emissionen innerhalb des Baugebietes<br />
Im Baugebiet selbst werden Anlagen mit hohen Lärm- oder Abgasemissionen durch die<br />
Festsetzung als ‚Allgemeines Wohngebiet‘ nicht zulässig sein.<br />
4.9 Grünordnung<br />
Ziele der Grünordnung<br />
• Durchgrünung des Baugebietes durch Festlegungen zu den privaten Grünflächen.<br />
• Reduzierung der Versiegelung<br />
• Erhalt der Durchgängigkeit zwischen den Baugrundstücken für Insekten und Kleintiere<br />
durch Festsetzung einer sockellosen Grundstückseingrenzung.<br />
• Entwicklung begrünter Ortsränder zur Herstellung eines intakten Übergangs zur freien<br />
Landschaft.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Im Umweltbericht (Kapitel III) werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter, Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume, Landschaft,<br />
Boden, Wasser, Klima und Luft behandelt.<br />
4.11 Denkmalschutz<br />
Nach den Eintragungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Pettendorf werden von der<br />
Planung keine bekannten Bau- und Bodendenkmäler betroffen.<br />
Die Bauherren werden ausdrücklich auf die Bestimmungen des Denkmalschutzes<br />
hingewiesen, welche besagen, dass bei Erdarbeiten zutage kommende Keramik-, Metall-<br />
oder Knochenfunde umgehend dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Zweigstelle<br />
<strong>Regensburg</strong>, zu melden sind.<br />
Hinweise zu Art. 8 Abs. 1-2 DschG:<br />
Art. 8 Abs. 1 DschG:<br />
Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige<br />
verpflichtet sich auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der<br />
Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige<br />
eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder der Arbeiten, die zu dem Fund<br />
geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den<br />
Unternehmer oder dem Leiter der Arbeiten befreit.<br />
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Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
Art. 8 Abs. 2 DschG:<br />
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche<br />
nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />
die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />
4.12 Altlasten<br />
Altlasten sind auf dem Gelände des neuen Baugebietes nicht bekannt. Es liegen keine<br />
Eintragungen im Altlastenkataster vor.<br />
4.13 Brandschutz<br />
Bei der Erstellung der privaten Wohnhäuser sind die Bestimmungen des baulichen und<br />
abwehrenden Brandschutzes zu beachten. Der zweite Rettungsweg für Gebäude, bei denen<br />
die Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern mehr als 8 m über der<br />
Geländeoberfläche liegt, ist sicher zu stellen.<br />
Zuständig für den Brandschutz ist die Freiwillige Feuerwehr Pettendorf. Diese besitzt die<br />
entsprechende Ausrüstung und Schulung für einen evtl. Einsatz im geplanten Wohngebiet.<br />
Die Planung der Löschwasserversorgung wird mit dem zuständigen Kreisbrandrat und der<br />
zuständigen örtlichen Feuerwehr abgestimmt.<br />
5. Städtebauliche Zielsetzungen<br />
5.1 Raumordnung und Landesplanung<br />
Durch die direkte Nachbarschaft zur Stadt <strong>Regensburg</strong> gehört die Gemeinde Pettendorf<br />
raumordnerisch zum Verdichtungsraum des Stadt- und Umlandbereiches von <strong>Regensburg</strong>.<br />
Zudem liegt die Gemeinde an der Entwicklungsachse Passau-<strong>Regensburg</strong>-Nürnberg.<br />
Im Regionalplan ist Pettendorf als bevorzugt zu entwickelndes Kleinzentrum ausgewiesen.<br />
Die Ausweisung von Siedlungsflächen gehört damit zu den Aufgaben der Gemeinde.<br />
5.2 Regionale Entwicklungsplanung<br />
Für die konkrete Planfläche des Baugebietes ergeben sich aus der regionalen<br />
Entwicklungsplanung keine besonderen Vorgaben.<br />
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5.3 Bebauungsstruktur<br />
Durch die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan soll erreicht<br />
werden, dass sich das neue Baugebiet an die Ortschaft anpasst und trotzdem dem privaten<br />
Bauherrn viele Gestaltungsmöglichkeiten offen bleiben. Dazu wurden folgende<br />
Festsetzungen getroffen:<br />
• Festsetzung zur Art der Bebauung: Allgemeines Wohngebiet<br />
Diese Art der Bebauung entspricht der umliegenden Wohnstruktur. Da im Allgemeinen<br />
Wohngebiet nur ausnahmsweise nicht störendes Gewerbe zugelassen wird, wird die<br />
Beeinträchtigung der vorhandenen durch die neue Bebauung auf ein Mindestmaß<br />
reduziert.<br />
• Es sind nur Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude zulässig, um<br />
eine zu große Bebauungsdichte zu vermeiden.<br />
• Festsetzung einer zweigeschossigen Bebauung als E+D-Bebauung oder E+I-Bebauung<br />
mit Festlegung einer mittleren Wandhöhe und einer maximalen Kniestockhöhe, um die<br />
Gesamthöhen der Gebäude zu beschränken.<br />
Eine Festlegung einer E+D-Bebauung oder E+I-Bebauung pro Parzelle erfolgt nicht, da<br />
die Gesamtbauhöhen der Gebäude durch ein flacheres Dach bei E+I in etwa gleich<br />
bleiben. Zwar wird natürlich die Traufe der Gebäude deutlich wahrgenommen, aber die<br />
Einflüsse auf die Nachbarsgrundstücke, wie etwas Beschattung wird doch durch den<br />
gesamten Baukörper bestimmt. Die Gemeinde möchte den Bauwerbern die<br />
Entscheidung der Wahl der Grundstücke mit der jeweiligen Bebauung überlassen.<br />
• Festlegungen zur Dachgestaltung:<br />
Für die Dachgestaltung wurden nur Satteldächer, zugelassen, da diese dem dörflichen<br />
Charakter entspricht. Als Farbe zur Dacheindeckung wurden neben der roten auch<br />
graue und schwarze (Solarnutzung) und erdfarbene Tönungen vorgegeben.<br />
• Aufschüttungen und Abgrabungen:<br />
Im hängigen Baugebiet sind Aufschüttungen und Abgrabungen in einer Höhe von je 1,0<br />
m zugelassen.<br />
• Festlegungen zur Grünordnung:<br />
Um die Eingrünung des Baugebietes zu erreichen, wurden Festsetzungen zur privaten<br />
Eingrünung getroffen. Außerdem ist eine öffentliche Ortsrandeingrünung vorgesehen,<br />
um den Übergang zur freien Landschaft zu gestalten.<br />
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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
5.4 Flächenbilanz<br />
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ teilen<br />
sich folgendermaßen auf:<br />
Art der Nutzung Fläche<br />
Parzellenflächen (Nettobaufläche) 1,48 ha 71,8 %<br />
Straßenflächen 0,40 ha 19,4 %<br />
Öffentliche Grünflächen 0,18 ha 8,8 %<br />
_____________________________________________________<br />
Gesamtfläche 2,06 ha 100 %<br />
5.5 Wohnbaufläche und Einwohnerzahlen<br />
• Mindestanzahl der Wohneinheiten: 20 Parzellen<br />
• Anzahl der Einwohner<br />
20 Parzellen x 2,1 Einwohner = 42 Einwohner<br />
Werden auf versch. Parzellen zwei Wohneinheiten errichtet, wird sich die Zahl der<br />
Einwohner entsprechend erhöhen.<br />
• Einwohner pro Hektar<br />
42 Einwohner / 2,06 ha = 20 Einwohner / ha<br />
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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />
Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
II. Begründung Grünordnung<br />
1. Grünordnerische Festsetzungen: siehe Bebauungsplan<br />
2. Begründung zur Grünordnung<br />
2.1 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Am südöstlichen Ortsrand von Neudorf, einem Ortsteil der Gemeinde Pettendorf, <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Regensburg</strong>, soll zusätzliches Wohnbauland von ca. 2 Hektar Größe geschaffen werden.<br />
Die Planung wird aus dem genehmigten Flächennutzungs - und Landschaftsplan entwickelt<br />
(derzeitige Änderung mit Deckblatt Nr. 10). Am, bzw. vor dem südöstlichen Ortsrand von<br />
Neudorf verläuft bereits derzeit (Birkenweg) ein asphaltierter Erschließungsweg (bis zum<br />
Auweg) bzw. ein Flurweg (Schwaighauser Weg), der die bestehenden Häuser am<br />
derzeitigen Ortsrand erschließt.<br />
Südlich dieses Weges sollen die neuen Bauflächen in einer Tiefe von 2 Parzellen dem<br />
derzeitigen Ortsrand vorgelagert werden. Zusätzlich zu diesen Baustreifen mit ca. 15<br />
Parzellen werden nördlich des Birkenwegs/Schwaighauser Weges insgesamt 5 Parzellen in<br />
bisherigen Acker/Wiesenflächen bereitgestellt. Eine Parzelle (Haus-Nr. 9) im nordöstlichen<br />
Teil des Geltungsbereiches ist bereits errichtet. Bei den in Anspruch zu nehmenden Flächen<br />
für die Wohnbebauung handelt es sich fast ausschließlich um derzeit intensiv<br />
bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen .<br />
Auf den nun für die Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich derzeit keine aus Sicht<br />
von Naturschutz und Landschaftspflege wertvollen Bestände. Die vorhandenen schmalen<br />
Saumstreifen entlang der derzeitigen Wege und Feldränder sind stark eutrophiert und<br />
besitzen für sich gesehen wenig Qualität.<br />
Die Bebauung rückt einem kartierten Biotop (Nr. 54.02 - Heckenbereiche) auf Fl.Nr. 1567/2<br />
nahe ohne es zu stören. Diese Struktur stellt eine steile, nicht bewirtschaftete verbuschte<br />
(Schlehen hauptsächlich mit Eichen) Böschung dar, an deren Fuß ein Feldweg, bzw. weiter<br />
südlich eine Obstwiese liegt. Sie ragt fingerartig aus einem Waldbereich, der östlich Fl.Nr.<br />
1567/2 liegt und „zeigt“ Richtung Neudorf. Eine direkte Verknüpfung gibt es aber derzeit<br />
nicht.<br />
2.2 Grünordnerische Maßnahmen in der Planungsfläche,<br />
eingriffsmindernde Maßnahmen.<br />
Entlang der Haupterschließungsstraße (Birkenweg) leiten wiesenartige Vorgelegestreifen in<br />
die Privatflächen über. Für Bäume sind diese öffentlichen Streifen zu schmal. Diese werden<br />
in breiteren Flächen bei den Stellplätzen nördlich der Straße und in einer kleineren Fläche an<br />
der Zufahrt zum Baugebiet von der Gartenstraße aus gepflanzt.<br />
Zur Stützung der Durchgrünung des Baugebietes wurden Pflanzverpflichtungen (1 Baum je<br />
angefangenen 300 m 2 Grundstücksfläche) festgesetzt. Die Ortsrandeingrünung erfolgt auf<br />
einer 4 m breiten, öffentlichen Fläche durch eine freiwachsende, natürliche Hecke. Diese<br />
Maßnahme wird teilweise auf den Parzellen 13, 20 und 21 auch als Pflanzverpflichtung auf<br />
Privatflächen umgesetzt, da hier keine öffentliche Fläche verfügbar ist.<br />
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Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />
2.3 Bewertung der Schutzgüter, Eingriffsregelung in der<br />
Bauleitplanung nach § 8a BNatSchG,<br />
Siehe dazu auch gesonderten Planteil „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“.<br />
Die Eingriffsregelung nach § 8a Abs. 1 BNatSchG ist seit 01.01.2001 (Erweiterte 2. Auflage<br />
Januar 2003) verbindlich anzuwenden, um den Belangen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege Rechnung zu tragen. Es wird auf den Anhang verwiesen.<br />
Gem. Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Quelle: Bayer.<br />
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen1999), Abb. 7 = Matrix zur<br />
Festlegung der Kompensationsfaktoren liegt hier Typ A (hoher Versiegelungs- und<br />
Nutzungsgrad) vor. Die GRZ liegt mit 0,4 leicht über der Schwelle von 0,35 (zu niedriger bis<br />
mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad). Es ist daher Feld A I anzuwenden. Die<br />
Bandbreite des Ausgleichsflächenfaktors liegt damit zwischen dem 0,3- und dem 0,6-fachen<br />
der in Anspruch genommenen Eingriffsfläche.<br />
Die Eingriffsfläche (Flächen für Bauparzellen und Erschließung) beträgt insgesamt 18.378<br />
m 2 und liegt in bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bereits bebaute Teile<br />
(Straßenfläche vorhanden und eine bereits bebaute Parzelle) des Geltungsbereiches<br />
werden als eingriffsneutrale Flächen (ohne Ausgleichsverpflichtung) festgehalten.<br />
Der Ausgleichsfaktor (Feld A I, Bandbreite 0,3 – 0,6, siehe Seite 13, Leitfaden) wird mit 0,45<br />
angesetzt.<br />
Die erforderliche Größe einer um eine sog. ökologische Wertstufe aufzuwertenden<br />
Ausgleichsfläche muss demnach mindestens 18.378 m 2 x 0,45 = 8.270 m 2 groß sein.<br />
2.4 Begründung für die Wahl des Ausgleichsfaktors:<br />
Die Inanspruchnahme von bisheriger Ackerfläche entspricht gem Teil A, Liste 1 des<br />
Leitfadens innerhalb der Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild einer hohen (oberer Wert) Beeinträchtigung von Boden und Lebensraum.<br />
Der Eingriff der Maßnahme in das Standortpotential ist begrenzt da es sich um eine<br />
geregelte Entwicklung direkt am Ortsrand handelt, in Flächen, welche nur<br />
unterdurchschnittliche bzw. durchschnittliche ökologische Wertigkeit aufweisen und wo<br />
bisher nur ansatzweise vorhandener Ortsrand vorgebaut wird, bzw. durch die vorgesehenen<br />
öffentlichen Flächen am zukünftigen Ortsrand sowie die ökologische Ausgleichsfläche die<br />
Überleitung von der Siedlung in die Landschaft zukünftig homogener gestaltet sein wird als<br />
bisher.<br />
Die negativen Auswirkungen des Eingriffs auf Oberflächen- oder Grundwasser sind gering,<br />
ebenso auf das Kleinklima, da die betroffenen Flächen nicht an klimabildenden Bereichen<br />
liegen.<br />
Eingriffsmindernde Maßnahmen in der Planungsfläche finden hauptsächlich am Ortsrand<br />
(Einbindung) statt. Insgesamt rechtfertigt die Gesamtbetrachtung der Schutzgüter<br />
hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Maßnahme eine Einstufung der<br />
Ausgleichsnotwendigkeit (Ausgleichsfaktor) im mittleren Bereich (mögliche Bandbreite 0,3<br />
bis 0,6) d.Hh. mit 0,45.<br />
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2.5 Eingriffs- und Ausgleichsflächen:<br />
Für die erfolgenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden vom Eingriffsverursacher, der<br />
Gemeinde Pettendorf ökologisch aufwertbare Flächen direkt angrenzend an das geplante<br />
Baugebiet (Fl.Nr. 1567/2) bereitgestellt.<br />
Dabei handelt es sich um eine derzeitige Ackerfläche (im Westen kleiner Biotopanteil,<br />
welcher zudem teilweise anders liegt als in den Karten). Die als Ausgleichsfläche (=bisher<br />
Acker) verwendbare Fläche ist insgesamt 9.733 m 2 groß.<br />
Als Maßnahmen auf dieser Fläche soll (siehe Darstellung und Festsetzung im Plan) neben<br />
der kompletten Nutzungsaufgabe die Heranführung der „ausgefransten“ Waldfläche (südlich<br />
der Fl.Nr. 1567/2 teilweise sogar noch in der Fläche) in Richtung der (erweiterten) Ortschaft<br />
erfolgen. Dazu werden - mit ausreichend Abstand zu den benachbarten Flächen – Hecken<br />
und feldgehölzartige Pflanzriegel (standortheimische Auswahl!) mit einer tendentiellen Nord-<br />
Südrichtung angelegt.<br />
Die entstehenden, bzw. dargestellten (siehe Planteil „Eingriffsregelung in der<br />
Bauleitplanung“) „Kammerungen“ innerhalb der Pflanzfläche sollen dabei<br />
Sukzessionsflächen bleiben (d.h. sie werden sich selbst überlassen) bzw. sie können –<br />
natürliche Gestaltung vorausgesetzt – als Vergleichmäßigungsräume von<br />
Niederschlagswasser dienen, das von den Hangflächen oberhalb, d.h. östlich des<br />
Baugebietes abgeleitet werden soll.<br />
Die randlichen Flächen nach Osten und Westen sollen einmal im Jahr gemähte, natürliche<br />
und ungedüngte Wiesenflächen sein.<br />
Eine Aufwertung um 1,0 (= eine ökologische Wertstufe) ist durch die beschriebenen und<br />
dargestellten Maßnahmen möglich.<br />
Flächenbilanz:<br />
Ansetzbare, verbesserbare Flächengröße der Fl.Nr. 1567/2 (Teil)<br />
als Ausgleichsfläche: 9.733 m 2<br />
Erforderliche ökologische Ausgleichsfläche (bei Aufwertung um 1 Wertstufe = 1,0):=<br />
8.270 m 2<br />
8.270 m 2 von insgesamt verwendbaren 9.733 m 2 der Fl.Nr. 1567/2, Gem. Neudorf werden<br />
durch die beschriebene Bebauungsplanmaßnahme als ökologische Ausgleichsfläche in<br />
Anspruch genommen. Die restlichen, verbleibenden 1.463 m 2 können für anderweitige<br />
Maßnahmen verbucht werden.<br />
Empfehlenswert ist es, das komplette Grundstück durch die Pflege- und<br />
Aufwertungsmaßnahmen zu verbessern und die Überschussfläche von 1.463 m 2 in das<br />
gemeindliche „Ökokonto“ zu nehmen und bei anderer Notwendigkeit (Eingriff) dann wieder<br />
auszubuchen.<br />
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