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Hinter´m Wastl - Landkreis Regensburg

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Gemeinde<br />

Pettendorf<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

B A U E R<br />

Beratende Ingenieure GmbH<br />

Niederlassung <strong>Regensburg</strong><br />

„Hinter’m <strong>Wastl</strong>“<br />

in Neudorf<br />

Begründung<br />

Stand: 20.04.2010<br />

Im Gewerbepark A 15<br />

93059 <strong>Regensburg</strong><br />

Telefon 0941 / 40208-0<br />

Telefax 0941 / 40208-30<br />

Bauer.regensburg@bbi-ingenieure.de


Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

I. Begründung zum Bebauungsplan<br />

1. Anlass der Planung<br />

2. Bestehende Bauleitplanung<br />

3. Bestandssituation<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3.1 Lage und Größe des Gebietes<br />

3.2 Umgebungssituation<br />

3.3 Topographie<br />

4. Planungen und Auswirkungen<br />

4.1 Gemeinbedarf<br />

4.2 Verkehrsanbindung<br />

4.2.1 äußere Verkehrsanbindung<br />

4.2.2 innere Verkehrserschließung<br />

4.3 Versorgung<br />

4.4 Entsorgung<br />

4.5 Wasserwirtschaft<br />

4.6 Land- und Forstwirtschaft<br />

4.7 Geländeregulierungen<br />

4.8 Immissionsschutz<br />

4.9 Grünordnung<br />

4.11 Denkmalschutz<br />

4.12 Altlasten<br />

4.13 Brandschutz<br />

5. Städtebauliche Zielsetzungen<br />

5.1 Raumordnung und Landesplanung<br />

5.2 Regionale Entwicklungsplanung<br />

5.3 Bebauungsstruktur<br />

5.4 Flächenbilanz<br />

5.5 Wohnbaufläche und Einwohnerzahlen<br />

II. Begründung Grünordnungsplan<br />

1. Allgemeine grünordnerische Festsetzungen<br />

2. Begründung der grünordnerischen Festsetzungen<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan M 1:1.000<br />

Stand 20.04.2010<br />

Anlagen<br />

Falls die nachfolgend genannten Anlagen den Unterlagen nicht beigefügt sind, können diese<br />

bei der Gemeinde Pettendorf eingesehen werden.<br />

Anlage 1 Umweltbericht<br />

Anlage 2 Lageplan Eingriffsregelung in der Bauleitplanung M 1:1.000<br />

Planung Bebauungsplan:<br />

BBI BAUER Beratende Ingenieure GmbH<br />

Niederlassung <strong>Regensburg</strong><br />

Im Gewerbepark A 15<br />

93059 <strong>Regensburg</strong><br />

Telefon: 0941 / 40 20 8-0<br />

Telefax: 0941 / 40 20 8-30<br />

bauer.regensburg@bbi-ingenieure.de<br />

Dipl. Ing. (FH) Barbara Vielhuber<br />

Stadtplanerin<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Gemeinde Pettendorf<br />

Begründung zum Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplan „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf<br />

I. Begründung zum Bebauungsplan<br />

1. Anlass der Planung<br />

Im Ortsteil Neudorf der Gemeinde Pettendorf stehen am südlichen Ortsrand einige<br />

Flurstücke zur Bebauung zur Verfügung. Da weder in Neudorf noch in den anderen<br />

Ortsteilen der Gemeinde freie Bauflächen ausgewiesen sind, möchte die Gemeinde mit der<br />

Schaffung eines neuen Baugebietes den vorhandenen Bedarf an Bauparzellen für<br />

Einfamilienhäuser decken.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ werden für<br />

die geplante Bebauung die rechtlichen Grundlagen geschaffen.<br />

2. Bestehende Bauleitplanung<br />

Grundlage für den Bebauungsplan ist der gültige Flächennutzungs- und Landschaftsplan der<br />

Gemeinde Pettendorf. Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche des Baugebiets<br />

„Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf als F2 und F3 als Dorfgebietsfläche ausgewiesen. Um den<br />

Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, wird derzeit der<br />

Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit dem Deckblatt Nr. 10 im Parallelverfahren<br />

fortgeschrieben.<br />

Mischgebietsflächen (Dorfgebietsflächen) werden in Neudorf und auch in Pettendorf in<br />

absehbarer Zeit nicht benötigt, Wohnbauflächen werden dagegen dringend gesucht.<br />

3. Bestandssituation<br />

3.1 Lage und Größe des Gebietes<br />

Das Planungsgebiet liegt am südlichen Rand des Ortsteils Neudorf.<br />

Im Norden des Baugebietes schließt sich der nur teilweise asphaltierte Birkenweg und die<br />

derzeitige Ortsrandbebauung an. Im Westen liegen die Ortsstraße Gartenstraße und<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden und Osten schließen sich ebenfalls Ackerflächen<br />

an. Am westlichen und östlichen Rand bilden die Grenze des Baugebietes zwei Feldwege,<br />

die nicht befestigt sind.<br />

Der Geltungsbereich der Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von 2,06 ha.<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Folgende Flurstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches:<br />

1564/3 landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

1564/4 landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

1566 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />

1567/2 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />

1567 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />

1567/3 landwirtschaftliche Nutzfläche (Teilfläche)<br />

1567/10 Hochweg (Teilfläche)<br />

1586/10 bereits teilweise bebaute Bauparzelle<br />

1516/9 Birkenweg<br />

1585/1 Seitenfläche Birkenweg<br />

1563/1 öffentlicher Feldweg (Teilfläche)<br />

1566/2 Hochweg<br />

1567/4 öffentlicher Feldweg (Teilfläche)<br />

1566/8-10 Hochweg<br />

1585 Schwaighauser Weg (Teilfläche)<br />

1569 Auweg (Teilfläche)<br />

1516 Gartenstraße (Teilfläche Einmündungsbereich)<br />

231 Gartenstraße (Teilfläche Einmündungsbereich)<br />

Der naturschutzrechtliche Ausgleich nach § 1a BauGB wird extern auf einer Teilfläche des<br />

gemeindeeigenen Flurstückes 1567/2 erbracht.<br />

3.2 Umgebungssituation<br />

Die Ortschaft Neudorf liegt in einem vor allem durch landwirtschaftliche Flächen und<br />

einzelnen Waldabschnitten geprägten Bereich. Die nächsten Ortschaften sind Pettendorf im<br />

Süden und Rohr im Norden.<br />

3.3 Topographie<br />

Die Planfläche ist von Nordosten nach Südwesten geneigt. Sie weist Höhen von 438 m ü.<br />

NN im Nordosten und 426 m ü. NN im Südwesten auf. Die Flächen sind damit mit ca. 10 %<br />

geneigt.<br />

4. Planungen und Auswirkungen<br />

4.1 Gemeinbedarf<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Flächen für den Gemeinbedarf<br />

vorgesehen.<br />

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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

4.2 Verkehrsanbindung<br />

4.2.1 äußere Verkehrsanbindung<br />

Die Anbindung an das regionale Straßennetz erfolgt durch die angrenzende Ortsstraße<br />

Gartenstraße, die nach Pettendorf führt.<br />

Südlich von Pettendorf kann das überörtliche Verkehrsnetz, hier als nächstes die<br />

Kreisstraße R 39 und dann die Bundesstraße B 8 erreicht werden.<br />

Für den öffentlichen Personennahverkehr steht eine Buslinie nach Pettendorf und<br />

<strong>Regensburg</strong> zur Verfügung.<br />

4.2.2 innere Verkehrserschließung<br />

Die innere Verkehrserschließung ist durch den Ausbau des Birkenweges geregelt. Diese soll<br />

folgenden Querschnitt erhalten: 1,0 m Mehrzweckstreifen + 4,25 m Fahrbahn<br />

(Begegnungsverkehr Pkw / Pkw bei verminderter Geschwindigkeit möglich) + 1,50 m<br />

Grünstreifen. Ein Begegnungsverkehr Lkw / Pkw muss über das Mitbenutzen des<br />

Mehrzweckstreifens abgewickelt werden. Der Grünstreifen kann auch zum Parken<br />

mitbenutzt werden.<br />

Die zurückversetzten Grundstücke werden über 4,0 m breite Stichstraßen mit<br />

Rangiermöglichkeit für Pkw’s erschlossen. Lkw müssen rückwärts ein- oder ausfahren.<br />

Die Sichtdreiecke im Bereich der Straßeneinmündungen werden beachtet.<br />

Zusätzlich werden die drei vorhandenen Feldwege zur Erschließung der Parzellen<br />

mitbenutzt. Diese werden in ihrer Lage nicht verändert, aber auf eine Breite von 3,50 m mit<br />

beidseitigen Seitenstreifen (0,50 m) ausgebaut.<br />

Die Zufahrt zu den anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist damit weiterhin<br />

gewährleistet. Falls notwendig, wird ein Halteverbot erlassen werden, um das Abstellen von<br />

Fahrzeugen auf den Wegen zu verhindern.<br />

Es muss sichergestellt werden, das die Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Flächen auch<br />

während der Bauphase mit größeren landw. Maschinen möglich ist. Kurzzeitige<br />

Behinderungen während der Bauphase sind mit den betroffenen Landwirten abzustimmen.<br />

Gehwege sind nicht vorgesehen, da es sich um reine Anliegerstraßen handelt.<br />

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch das neue Baugebiet ist gering, da nur zwanzig<br />

Parzellen neu erschlossen werden.<br />

4.3 Versorgung<br />

Die Versorgung (Wasser, Löschwasser, Strom, Telekommunikation) kann über die<br />

vorhandenen Leitungen im Birkenweg erfolgen.<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Wasser<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch den Wasserzweckverband Naab-Donau-Regen,<br />

Pettendorf. Die Erschließungsmaßnahmen werden mit dem Wasserzweckverband<br />

rechtzeitig abgestimmt.<br />

Am südlichen Rand des Baugebietes befindet sich eine bestehende Wasserleitung DN 200<br />

von Stetten nach Pettendorf, welche die Parzelle 13 im südlichen Bereich durchquert. Der<br />

Schutzbereich der Hauptleitungstrasse (2,0 m beidseits der Leitungsachse) wird von einer<br />

Bebauung freigehalten. Eine Überbauung der Leitung durch Gebäude und Garagen ist durch<br />

die festgelegten Baugrenzen nicht möglich. Für die Parzelle 13 wird zusätzlich eine<br />

Festsetzung bezüglich Bebauung Nebengebäude bzw. untergeordneter baulicher Anlagen<br />

und Pflanzgebote an der Grenze erlassen.<br />

Strom<br />

Im Bereich des geplanten Baugebietes befindet sich eine bestehende Stromfreileitung der E-<br />

ON Bayern AG. Diese soll aber vor Erschließung des Baugebietes abgebaut und<br />

erdverkabelt werden. Damit brauchen keine Bebauungsabstände eingehalten werden. Eine<br />

Erschließung des Gebietes mit Freileitung ist nicht sinnvoll, da ein großer Teil der Parzellen<br />

im Schutzzonenbereich der Leitung liegt.<br />

Sonstige bestehende Leitungen der E.ON Bayern AG (z.B. im Birkenweg) werden bei der<br />

Bauausführung berücksichtigt. Für die Verlegung der neuen Kabel steht der<br />

Mehrzweckstreifen im Birkenweg oder ein Straßenabschnitt in den Erschließungsstraßen zur<br />

Verfügung.<br />

Die E.ON Bayern AG wird rechtzeitig über die Erschließungsarbeiten informiert.<br />

Telekommunikation<br />

Die Telekomleitungen werden wie die Stromleitungen von den vorhandenen Leitungen im<br />

Birkenweg aus verlegt. Dabei kann im Birkenweg der Bereich des Mehrzweckstreifens zur<br />

Verlegung verwendet werden, in den Stichstraßen werden alle Spartenleitungen in der<br />

Straße verlegt.<br />

Eine rechtzeitige Abstimmung der Bauarbeiten mit dem Ressort Produktion, <strong>Regensburg</strong><br />

wird veranlasst.<br />

4.4 Entsorgung<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung in der Gemeinde Pettendorf wird zentral über den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Regensburg</strong> geregelt.<br />

Dabei müssen am Abholtag der Müllabfuhr die Müll- und Papiertonnen der Parzellen, die<br />

nicht direkt an den Birkenweg angrenzen, an diesem bereit gestellt werden, da weder in den<br />

Stichstraßen noch an den ausgebauten Feldwegen eine Wendemöglichkeit für Lastwagen<br />

besteht. Somit dürfen die Müllfahrzeuge aus Sicherheitsgründen nicht einfahren.<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Schmutz- und Regenwasserentsorgung<br />

Für die Entwässerung des Baugebietes ist folgendes System geplant: Das fassbare,<br />

abfließende Oberflächenwasser der nördlich gelegenen Außenflächen, das<br />

Oberflächenwasser der Straßenflächen nördlich von Parzelle 11 und das<br />

Niederschlagswasser der Parzellen 11-14 und 16-20 können der Versickerung zugeführt<br />

werden. Das Oberflächenwasser der südlich der Parzelle 11 gelegenen öffentlichen und<br />

privaten Flächen muss wegen dem abfallenden Höhenniveau dem Mischwasserkanal<br />

zugeführt werden. Der bestehende Kanal im Birkenweg kann die Wassermengen<br />

aufnehmen. Bei der Überrechnung des Kanalnetzes wurde das neue Baugebiet bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Die sich aus der Bodenuntersuchung ergebende Sickerfähigkeit für die geplante<br />

Versickerungsanlage auf dem Flurstück 1567/2 ist gering. Das Oberflächenwasser soll hier<br />

in breitflächigen Mulden verdunsten bzw. langsam versickert werden. Falls aus dem Becken<br />

Oberflächenwasser abläuft, fließt es flächig über die Ausgleichsfläche und evtl. in die<br />

hangabwärts gelegenen Waldflächen ab. Dadurch entstehen keine Gefährdungen und<br />

Schäden.<br />

Das Schmutzwasser der Parzellen wird in den bestehenden Mischwasserkanal im Birkenweg<br />

eingeleitet.<br />

4.5 Wasserwirtschaft<br />

Das Baugebiet berührt keine Wasserschutzgebiete und Oberflächengewässer.<br />

Bei der Bodenuntersuchung wurden keine grundwasserführenden Schichten angetroffen<br />

(Tiefe bis 6 m). Im hängigen Gelände ist bei den Bauarbeiten aber mit Hang- und<br />

Schichtenwasser zu rechnen. Es wird empfohlen, beim Bau von Kellern Vorkehrungen<br />

gegen Wassereinbrüche bzw. Vernässungen des Mauerwerks zu treffen.<br />

Zusätzlich sollten Gebäudeöffnungen (Lichtschächte, Eingänge) zum Schutz vor<br />

abfließendem Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen mit einem Sicherheitsabstand<br />

höher als Gelände und Straße liegen.<br />

Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser muss auch während der Bauzeit<br />

erhalten bleiben.<br />

Für abfließendes Oberflächenwasser aus den nördlich des Baugebietes gelegenen Flächen<br />

ist entlang des Schwaighausener Weges ein Abfanggraben vorgesehen, der in die<br />

Versickerungsanlage auf dem Flurstück 1567/2 (Ausgleichsfläche) eingeleitet wird. Parallel<br />

zum nordöstlich gelegenen Feldweg 1567/4 ist kein Abfanggraben möglich, da der<br />

Gemeinde hier keine Flächen zur Verfügung stehen.<br />

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerungsanlage auf dem Flurstück 1567/2 wird<br />

eingeholt.<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

4.6 Land- und Forstwirtschaft<br />

Flächen innerhalb des Geltungsbereiches und angrenzende Flächen<br />

Mit der Bebauung der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und<br />

im Bereich der Ausgleichsfläche wird die landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen<br />

beendet.<br />

Die angrenzenden Flächen außerhalb des Geltungsbereiches werden in ihrer<br />

landwirtschaftlichen Nutzung nicht eingeschränkt. Die Zufahrtsmöglichkeiten bleiben<br />

erhalten. Sollten sich im Zuge der Bebauung Einschränkungen durch parkende Fahrzeuge<br />

ergeben, wird von Seiten der Gemeinde ein Halteverbot erlassen.<br />

Waldflächen<br />

Die angrenzenden Waldbestände werden durch das neue Baugebiet nicht berührt.<br />

Bestehende Landwirtschaft<br />

Nördlich des gepl. Baugebietes befindet sich an der Gartenstraße der landw.<br />

Haupterwerbsbetrieb Meyer. Es werden derzeit ca. 108 ha Landwirtschaftliche Fläche<br />

bewirtschaftet und ca. 260 Mastschweine gehalten. Auch bei ordnungsgemäßer Tierhaltung<br />

und Einhaltung guter fachlicher Praxis ergeben sich insbesondere Geruchsimmissionen,<br />

durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen ergeben sich vorübergehende<br />

Geruchs-, Staub-, und Lärmemissionen, auch bei Einhaltung der geltenden Vorschriften<br />

(siehe auch Punkt 4.8 Immissionsschutz).<br />

Erweiterungsfähigkeit des bestehenden Schweinemastbetriebes:<br />

Der geringste Abstand zur neuen Wohnbebauung beträgt ca. 230 m (angenommener<br />

Emissionsschwerpunkt: Stall, erster Lüftungskamin). Bei einer angesetzten Bewertungszahl<br />

von 75 Punkten wären bei diesem Abstand 60 Großvieheinheiten möglich, entsprechen 400<br />

Mastschweinen, also 140 Stück mehr als der Bestand von 260 Stück im Jahr 2009.<br />

Bei jeder Erweiterung des Betriebes Meyer ist jedoch eine Gesamtbetrachtung erforderlich,<br />

da die bestehende Wohnbebauung im Norden (WA) nur etwa 125 m entfernt ist und diese<br />

ebenfalls Bestandsschutz hat.<br />

Das Erweiterungspotential des Betriebes Meyer hängt also in erster Linie nicht von neuen<br />

Wohngebiet ab, sondern von der Verträglichkeit der Erweiterung mit der bestehenden, in<br />

geringeren Abstand liegen Bebauung.<br />

4.7 Geländeregulierungen<br />

Für das Baugebiet sind Aufschüttungen und Abgrabungen in einer Höhe von je 1,00 m<br />

gestattet.<br />

4.8 Immissionsschutz<br />

Verkehrslärm<br />

Das Baugebiet grenzt an keine überörtlichen Straßen mit erhöhten Emissionen an.<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Dorfgebietslage<br />

Das Baugebiet ist am Ortsrand eines Dorfgebietes geplant. Im Dorfgebiet ist wie im<br />

Mischgebiet nicht störendes Gewerbe (hier Schreinereibetrieb) und die landwirtschaftliche<br />

Nutzung zugelassen. Von diesen Betrieben gehen entsprechende Emissionen aus (Lärm,<br />

Staub, Geruch). Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen aber keine Angaben über<br />

Nutzungen vor, die das neue Baugebiet unzumutbar beeinträchtigen werden.<br />

Bestehender Schweinemastbetrieb<br />

Der landwirtschaftliche Betrieb Karl Meyer befindet sich nördlich des geplanten Baugebietes<br />

an der Gartenstraße in ca. 230 m Entfernung zur Parzelle 17 und 260 m Entfernung zur<br />

Parzelle 1. (Ca. Angaben, bezogen auf das Stallgebäude. Emissionsschwerpunkt Stall, evtl.<br />

Silolagerung oder Güllegrube ist aber noch nicht festgelegt).<br />

Das neue Baugebiet liegt nicht in Hauptwindrichtung, es befindet sich südlich des<br />

Bauernhofes. Der Abstand wird für ein verträgliches Nebeneinander von landwirtschaftlicher<br />

Nutzung und gesundem Wohnen für ausreichend gehalten. Bei den durchgeführten<br />

Ortsbegehungen zur Bestandserhebung und Ortsbesichtigung wurden keine belästigenden<br />

Geruchsemissionen wahrgenommen. Diese sind natürlich durch den Mastschweinebetrieb<br />

vorhanden, stellen aber keine dauernde Beeinträchtigung dar.<br />

Außerdem wurde die Anlage Meyer nachträglich in engster Zusammenarbeit mit den<br />

technischen Vertretern der ALB Cham optimiert (Lüftungskamine, geregeltes Be- und<br />

Entlüftungssystem Stallgebäude und Schwimmabdeckung Güllegrube).<br />

Das ALF <strong>Regensburg</strong> kam bei seiner letzten Ortseinsicht am 23.01.2008 zu dem Ergebnis,<br />

dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht mit der Folge, dass die<br />

Geruchsproblematik deutlich reduziert werden konnte. Auch nach den Erfahrungen der<br />

Gemeinde und den Anwohnern haben diese Maßnahmen erheblich zur Geruchsverringerung<br />

beigetragen.<br />

Im Flächennutzungsplanverfahren wurde zum derzeitigen Bestand Meyer wie folgt Stellung<br />

genommen:<br />

Ermittlung der GV Zahlen zum Schweinemastbetrieb Meyer<br />

(Grundlage: VDI-Richtlinie 3471 – Emissionsminderung Tierhaltung Schweine)<br />

Mastbestand im Jahr 2009: 260 Mastschweine<br />

ergibt bei Mittel-/Endmast 260 x 0,15 = 39 Großvieheinheiten (GV)<br />

Dies ergibt bei einem Ansatz von 50 Bewertungspunkten einen Bebauungsabstand von 240<br />

m, bei einem Ansatz von 75 Bewertungspunkten einen Abstand von 200 m. Der Ansatz der<br />

Bewertungspunkte hängt von der vorhandenen Ausstattung des Stalles ab (Entmistung und<br />

Lagerung Mist bzw. Gülle, Stalllüftung, Futtermittel, Güllelagerkapazität). Je besser die<br />

Ausstattung des Betriebes, desto höher sind die Bewertungszahlen und geringer die<br />

einzuhaltenden Abstände.<br />

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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Ortsrandlage:<br />

Beeinträchtigungen durch Geruchs- Staub- und Lärmimmissionen sind in jeder Ortsrandlage<br />

vorhanden. Die landwirtschaftlichen Flächen müssen ja bewirtschaftet werden. Die<br />

Beeinträchtigungen sind aber nicht ständig sondern nur vorübergehend vorhanden und<br />

müssen durch die Anlieger geduldet werden. Vorausgesetzt der Landwirt beachtet die<br />

geltenden Vorschriften, z.B. zur Gülleausbringung. Auf die Beeinträchtigungen wird bereits<br />

im Bebauungsplan unter Punkt III Hinweise, Nr. 5.0 Landwirtschaft, hingewiesen.<br />

Emissionen innerhalb des Baugebietes<br />

Im Baugebiet selbst werden Anlagen mit hohen Lärm- oder Abgasemissionen durch die<br />

Festsetzung als ‚Allgemeines Wohngebiet‘ nicht zulässig sein.<br />

4.9 Grünordnung<br />

Ziele der Grünordnung<br />

• Durchgrünung des Baugebietes durch Festlegungen zu den privaten Grünflächen.<br />

• Reduzierung der Versiegelung<br />

• Erhalt der Durchgängigkeit zwischen den Baugrundstücken für Insekten und Kleintiere<br />

durch Festsetzung einer sockellosen Grundstückseingrenzung.<br />

• Entwicklung begrünter Ortsränder zur Herstellung eines intakten Übergangs zur freien<br />

Landschaft.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Im Umweltbericht (Kapitel III) werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter, Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume, Landschaft,<br />

Boden, Wasser, Klima und Luft behandelt.<br />

4.11 Denkmalschutz<br />

Nach den Eintragungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Pettendorf werden von der<br />

Planung keine bekannten Bau- und Bodendenkmäler betroffen.<br />

Die Bauherren werden ausdrücklich auf die Bestimmungen des Denkmalschutzes<br />

hingewiesen, welche besagen, dass bei Erdarbeiten zutage kommende Keramik-, Metall-<br />

oder Knochenfunde umgehend dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Zweigstelle<br />

<strong>Regensburg</strong>, zu melden sind.<br />

Hinweise zu Art. 8 Abs. 1-2 DschG:<br />

Art. 8 Abs. 1 DschG:<br />

Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige<br />

verpflichtet sich auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der<br />

Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige<br />

eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder der Arbeiten, die zu dem Fund<br />

geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den<br />

Unternehmer oder dem Leiter der Arbeiten befreit.<br />

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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

Art. 8 Abs. 2 DschG:<br />

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche<br />

nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />

4.12 Altlasten<br />

Altlasten sind auf dem Gelände des neuen Baugebietes nicht bekannt. Es liegen keine<br />

Eintragungen im Altlastenkataster vor.<br />

4.13 Brandschutz<br />

Bei der Erstellung der privaten Wohnhäuser sind die Bestimmungen des baulichen und<br />

abwehrenden Brandschutzes zu beachten. Der zweite Rettungsweg für Gebäude, bei denen<br />

die Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern mehr als 8 m über der<br />

Geländeoberfläche liegt, ist sicher zu stellen.<br />

Zuständig für den Brandschutz ist die Freiwillige Feuerwehr Pettendorf. Diese besitzt die<br />

entsprechende Ausrüstung und Schulung für einen evtl. Einsatz im geplanten Wohngebiet.<br />

Die Planung der Löschwasserversorgung wird mit dem zuständigen Kreisbrandrat und der<br />

zuständigen örtlichen Feuerwehr abgestimmt.<br />

5. Städtebauliche Zielsetzungen<br />

5.1 Raumordnung und Landesplanung<br />

Durch die direkte Nachbarschaft zur Stadt <strong>Regensburg</strong> gehört die Gemeinde Pettendorf<br />

raumordnerisch zum Verdichtungsraum des Stadt- und Umlandbereiches von <strong>Regensburg</strong>.<br />

Zudem liegt die Gemeinde an der Entwicklungsachse Passau-<strong>Regensburg</strong>-Nürnberg.<br />

Im Regionalplan ist Pettendorf als bevorzugt zu entwickelndes Kleinzentrum ausgewiesen.<br />

Die Ausweisung von Siedlungsflächen gehört damit zu den Aufgaben der Gemeinde.<br />

5.2 Regionale Entwicklungsplanung<br />

Für die konkrete Planfläche des Baugebietes ergeben sich aus der regionalen<br />

Entwicklungsplanung keine besonderen Vorgaben.<br />

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Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

5.3 Bebauungsstruktur<br />

Durch die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan soll erreicht<br />

werden, dass sich das neue Baugebiet an die Ortschaft anpasst und trotzdem dem privaten<br />

Bauherrn viele Gestaltungsmöglichkeiten offen bleiben. Dazu wurden folgende<br />

Festsetzungen getroffen:<br />

• Festsetzung zur Art der Bebauung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Diese Art der Bebauung entspricht der umliegenden Wohnstruktur. Da im Allgemeinen<br />

Wohngebiet nur ausnahmsweise nicht störendes Gewerbe zugelassen wird, wird die<br />

Beeinträchtigung der vorhandenen durch die neue Bebauung auf ein Mindestmaß<br />

reduziert.<br />

• Es sind nur Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude zulässig, um<br />

eine zu große Bebauungsdichte zu vermeiden.<br />

• Festsetzung einer zweigeschossigen Bebauung als E+D-Bebauung oder E+I-Bebauung<br />

mit Festlegung einer mittleren Wandhöhe und einer maximalen Kniestockhöhe, um die<br />

Gesamthöhen der Gebäude zu beschränken.<br />

Eine Festlegung einer E+D-Bebauung oder E+I-Bebauung pro Parzelle erfolgt nicht, da<br />

die Gesamtbauhöhen der Gebäude durch ein flacheres Dach bei E+I in etwa gleich<br />

bleiben. Zwar wird natürlich die Traufe der Gebäude deutlich wahrgenommen, aber die<br />

Einflüsse auf die Nachbarsgrundstücke, wie etwas Beschattung wird doch durch den<br />

gesamten Baukörper bestimmt. Die Gemeinde möchte den Bauwerbern die<br />

Entscheidung der Wahl der Grundstücke mit der jeweiligen Bebauung überlassen.<br />

• Festlegungen zur Dachgestaltung:<br />

Für die Dachgestaltung wurden nur Satteldächer, zugelassen, da diese dem dörflichen<br />

Charakter entspricht. Als Farbe zur Dacheindeckung wurden neben der roten auch<br />

graue und schwarze (Solarnutzung) und erdfarbene Tönungen vorgegeben.<br />

• Aufschüttungen und Abgrabungen:<br />

Im hängigen Baugebiet sind Aufschüttungen und Abgrabungen in einer Höhe von je 1,0<br />

m zugelassen.<br />

• Festlegungen zur Grünordnung:<br />

Um die Eingrünung des Baugebietes zu erreichen, wurden Festsetzungen zur privaten<br />

Eingrünung getroffen. Außerdem ist eine öffentliche Ortsrandeingrünung vorgesehen,<br />

um den Übergang zur freien Landschaft zu gestalten.<br />

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Gemeinde Pettendorf öffentliche Auslegung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan Begründung<br />

Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

5.4 Flächenbilanz<br />

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ teilen<br />

sich folgendermaßen auf:<br />

Art der Nutzung Fläche<br />

Parzellenflächen (Nettobaufläche) 1,48 ha 71,8 %<br />

Straßenflächen 0,40 ha 19,4 %<br />

Öffentliche Grünflächen 0,18 ha 8,8 %<br />

_____________________________________________________<br />

Gesamtfläche 2,06 ha 100 %<br />

5.5 Wohnbaufläche und Einwohnerzahlen<br />

• Mindestanzahl der Wohneinheiten: 20 Parzellen<br />

• Anzahl der Einwohner<br />

20 Parzellen x 2,1 Einwohner = 42 Einwohner<br />

Werden auf versch. Parzellen zwei Wohneinheiten errichtet, wird sich die Zahl der<br />

Einwohner entsprechend erhöhen.<br />

• Einwohner pro Hektar<br />

42 Einwohner / 2,06 ha = 20 Einwohner / ha<br />

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Baugebiet „Hinter’m <strong>Wastl</strong>“ in Neudorf Stand 20.04.2010<br />

II. Begründung Grünordnung<br />

1. Grünordnerische Festsetzungen: siehe Bebauungsplan<br />

2. Begründung zur Grünordnung<br />

2.1 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Am südöstlichen Ortsrand von Neudorf, einem Ortsteil der Gemeinde Pettendorf, <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Regensburg</strong>, soll zusätzliches Wohnbauland von ca. 2 Hektar Größe geschaffen werden.<br />

Die Planung wird aus dem genehmigten Flächennutzungs - und Landschaftsplan entwickelt<br />

(derzeitige Änderung mit Deckblatt Nr. 10). Am, bzw. vor dem südöstlichen Ortsrand von<br />

Neudorf verläuft bereits derzeit (Birkenweg) ein asphaltierter Erschließungsweg (bis zum<br />

Auweg) bzw. ein Flurweg (Schwaighauser Weg), der die bestehenden Häuser am<br />

derzeitigen Ortsrand erschließt.<br />

Südlich dieses Weges sollen die neuen Bauflächen in einer Tiefe von 2 Parzellen dem<br />

derzeitigen Ortsrand vorgelagert werden. Zusätzlich zu diesen Baustreifen mit ca. 15<br />

Parzellen werden nördlich des Birkenwegs/Schwaighauser Weges insgesamt 5 Parzellen in<br />

bisherigen Acker/Wiesenflächen bereitgestellt. Eine Parzelle (Haus-Nr. 9) im nordöstlichen<br />

Teil des Geltungsbereiches ist bereits errichtet. Bei den in Anspruch zu nehmenden Flächen<br />

für die Wohnbebauung handelt es sich fast ausschließlich um derzeit intensiv<br />

bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen .<br />

Auf den nun für die Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich derzeit keine aus Sicht<br />

von Naturschutz und Landschaftspflege wertvollen Bestände. Die vorhandenen schmalen<br />

Saumstreifen entlang der derzeitigen Wege und Feldränder sind stark eutrophiert und<br />

besitzen für sich gesehen wenig Qualität.<br />

Die Bebauung rückt einem kartierten Biotop (Nr. 54.02 - Heckenbereiche) auf Fl.Nr. 1567/2<br />

nahe ohne es zu stören. Diese Struktur stellt eine steile, nicht bewirtschaftete verbuschte<br />

(Schlehen hauptsächlich mit Eichen) Böschung dar, an deren Fuß ein Feldweg, bzw. weiter<br />

südlich eine Obstwiese liegt. Sie ragt fingerartig aus einem Waldbereich, der östlich Fl.Nr.<br />

1567/2 liegt und „zeigt“ Richtung Neudorf. Eine direkte Verknüpfung gibt es aber derzeit<br />

nicht.<br />

2.2 Grünordnerische Maßnahmen in der Planungsfläche,<br />

eingriffsmindernde Maßnahmen.<br />

Entlang der Haupterschließungsstraße (Birkenweg) leiten wiesenartige Vorgelegestreifen in<br />

die Privatflächen über. Für Bäume sind diese öffentlichen Streifen zu schmal. Diese werden<br />

in breiteren Flächen bei den Stellplätzen nördlich der Straße und in einer kleineren Fläche an<br />

der Zufahrt zum Baugebiet von der Gartenstraße aus gepflanzt.<br />

Zur Stützung der Durchgrünung des Baugebietes wurden Pflanzverpflichtungen (1 Baum je<br />

angefangenen 300 m 2 Grundstücksfläche) festgesetzt. Die Ortsrandeingrünung erfolgt auf<br />

einer 4 m breiten, öffentlichen Fläche durch eine freiwachsende, natürliche Hecke. Diese<br />

Maßnahme wird teilweise auf den Parzellen 13, 20 und 21 auch als Pflanzverpflichtung auf<br />

Privatflächen umgesetzt, da hier keine öffentliche Fläche verfügbar ist.<br />

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2.3 Bewertung der Schutzgüter, Eingriffsregelung in der<br />

Bauleitplanung nach § 8a BNatSchG,<br />

Siehe dazu auch gesonderten Planteil „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“.<br />

Die Eingriffsregelung nach § 8a Abs. 1 BNatSchG ist seit 01.01.2001 (Erweiterte 2. Auflage<br />

Januar 2003) verbindlich anzuwenden, um den Belangen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege Rechnung zu tragen. Es wird auf den Anhang verwiesen.<br />

Gem. Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Quelle: Bayer.<br />

Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen1999), Abb. 7 = Matrix zur<br />

Festlegung der Kompensationsfaktoren liegt hier Typ A (hoher Versiegelungs- und<br />

Nutzungsgrad) vor. Die GRZ liegt mit 0,4 leicht über der Schwelle von 0,35 (zu niedriger bis<br />

mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad). Es ist daher Feld A I anzuwenden. Die<br />

Bandbreite des Ausgleichsflächenfaktors liegt damit zwischen dem 0,3- und dem 0,6-fachen<br />

der in Anspruch genommenen Eingriffsfläche.<br />

Die Eingriffsfläche (Flächen für Bauparzellen und Erschließung) beträgt insgesamt 18.378<br />

m 2 und liegt in bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bereits bebaute Teile<br />

(Straßenfläche vorhanden und eine bereits bebaute Parzelle) des Geltungsbereiches<br />

werden als eingriffsneutrale Flächen (ohne Ausgleichsverpflichtung) festgehalten.<br />

Der Ausgleichsfaktor (Feld A I, Bandbreite 0,3 – 0,6, siehe Seite 13, Leitfaden) wird mit 0,45<br />

angesetzt.<br />

Die erforderliche Größe einer um eine sog. ökologische Wertstufe aufzuwertenden<br />

Ausgleichsfläche muss demnach mindestens 18.378 m 2 x 0,45 = 8.270 m 2 groß sein.<br />

2.4 Begründung für die Wahl des Ausgleichsfaktors:<br />

Die Inanspruchnahme von bisheriger Ackerfläche entspricht gem Teil A, Liste 1 des<br />

Leitfadens innerhalb der Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild einer hohen (oberer Wert) Beeinträchtigung von Boden und Lebensraum.<br />

Der Eingriff der Maßnahme in das Standortpotential ist begrenzt da es sich um eine<br />

geregelte Entwicklung direkt am Ortsrand handelt, in Flächen, welche nur<br />

unterdurchschnittliche bzw. durchschnittliche ökologische Wertigkeit aufweisen und wo<br />

bisher nur ansatzweise vorhandener Ortsrand vorgebaut wird, bzw. durch die vorgesehenen<br />

öffentlichen Flächen am zukünftigen Ortsrand sowie die ökologische Ausgleichsfläche die<br />

Überleitung von der Siedlung in die Landschaft zukünftig homogener gestaltet sein wird als<br />

bisher.<br />

Die negativen Auswirkungen des Eingriffs auf Oberflächen- oder Grundwasser sind gering,<br />

ebenso auf das Kleinklima, da die betroffenen Flächen nicht an klimabildenden Bereichen<br />

liegen.<br />

Eingriffsmindernde Maßnahmen in der Planungsfläche finden hauptsächlich am Ortsrand<br />

(Einbindung) statt. Insgesamt rechtfertigt die Gesamtbetrachtung der Schutzgüter<br />

hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Maßnahme eine Einstufung der<br />

Ausgleichsnotwendigkeit (Ausgleichsfaktor) im mittleren Bereich (mögliche Bandbreite 0,3<br />

bis 0,6) d.Hh. mit 0,45.<br />

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2.5 Eingriffs- und Ausgleichsflächen:<br />

Für die erfolgenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden vom Eingriffsverursacher, der<br />

Gemeinde Pettendorf ökologisch aufwertbare Flächen direkt angrenzend an das geplante<br />

Baugebiet (Fl.Nr. 1567/2) bereitgestellt.<br />

Dabei handelt es sich um eine derzeitige Ackerfläche (im Westen kleiner Biotopanteil,<br />

welcher zudem teilweise anders liegt als in den Karten). Die als Ausgleichsfläche (=bisher<br />

Acker) verwendbare Fläche ist insgesamt 9.733 m 2 groß.<br />

Als Maßnahmen auf dieser Fläche soll (siehe Darstellung und Festsetzung im Plan) neben<br />

der kompletten Nutzungsaufgabe die Heranführung der „ausgefransten“ Waldfläche (südlich<br />

der Fl.Nr. 1567/2 teilweise sogar noch in der Fläche) in Richtung der (erweiterten) Ortschaft<br />

erfolgen. Dazu werden - mit ausreichend Abstand zu den benachbarten Flächen – Hecken<br />

und feldgehölzartige Pflanzriegel (standortheimische Auswahl!) mit einer tendentiellen Nord-<br />

Südrichtung angelegt.<br />

Die entstehenden, bzw. dargestellten (siehe Planteil „Eingriffsregelung in der<br />

Bauleitplanung“) „Kammerungen“ innerhalb der Pflanzfläche sollen dabei<br />

Sukzessionsflächen bleiben (d.h. sie werden sich selbst überlassen) bzw. sie können –<br />

natürliche Gestaltung vorausgesetzt – als Vergleichmäßigungsräume von<br />

Niederschlagswasser dienen, das von den Hangflächen oberhalb, d.h. östlich des<br />

Baugebietes abgeleitet werden soll.<br />

Die randlichen Flächen nach Osten und Westen sollen einmal im Jahr gemähte, natürliche<br />

und ungedüngte Wiesenflächen sein.<br />

Eine Aufwertung um 1,0 (= eine ökologische Wertstufe) ist durch die beschriebenen und<br />

dargestellten Maßnahmen möglich.<br />

Flächenbilanz:<br />

Ansetzbare, verbesserbare Flächengröße der Fl.Nr. 1567/2 (Teil)<br />

als Ausgleichsfläche: 9.733 m 2<br />

Erforderliche ökologische Ausgleichsfläche (bei Aufwertung um 1 Wertstufe = 1,0):=<br />

8.270 m 2<br />

8.270 m 2 von insgesamt verwendbaren 9.733 m 2 der Fl.Nr. 1567/2, Gem. Neudorf werden<br />

durch die beschriebene Bebauungsplanmaßnahme als ökologische Ausgleichsfläche in<br />

Anspruch genommen. Die restlichen, verbleibenden 1.463 m 2 können für anderweitige<br />

Maßnahmen verbucht werden.<br />

Empfehlenswert ist es, das komplette Grundstück durch die Pflege- und<br />

Aufwertungsmaßnahmen zu verbessern und die Überschussfläche von 1.463 m 2 in das<br />

gemeindliche „Ökokonto“ zu nehmen und bei anderer Notwendigkeit (Eingriff) dann wieder<br />

auszubuchen.<br />

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