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Niederschrift Nr. 45 - Stadt Vohburg

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Zu den Anlagen der Oberflächenentwässerung zählen auch die neben der Fahrbahn<br />

gelegenen Rinnen und Straßeneinläufe sowie deren Anschlussleitungen zu den<br />

Längsleitungen. Soweit der Straßenbaulastträger für die Entwässerung die<br />

Entwässerungsanlage eines Dritten (gemeindliche Kanalisation) nutzen, so ist hierüber<br />

eine Vereinbarung zu treffen. Die festgelegten Beteiligungsbeträge des Straßenbaulastträgers<br />

sind einheitlich für Bayern in den Ortsdurchfahrtsrichtlinien (ODR)<br />

geregelt.<br />

Nach den im Jahr 1997 geltenden Sätzen wurden für den laufenden zu entwässernden<br />

Straßenmeter 250 DM (127,82 €) und für jeden Straßeneinlauf pauschal 800 DM<br />

(409,03 €) auf einen Zeitraum von 80 Jahren erstattet. Die entsprechenden Beträge<br />

wurden seit dem 1.9.1996 für einen Zeitraum von 166 Monaten vom Straßenbauamt<br />

bezahlt.<br />

Nachdem die Bundesstraße 16 a zum 1.7.2010 zur Kreisstraße PAF 15 abgestuft<br />

wurde, ist für die restliche Zeit der Landkreis Pfaffenhofen zur Zahlung verpflichtet.<br />

Nach einem gemeinsamen Aufmaß am 11.4.2011 eines Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong><br />

und des Landkreises errechnen sich folgende Kostenanteile:<br />

400 lfdm. zu entwässernde Strecke x 127,82 € = 56.240,80 €<br />

11 Stück Straßeneinläufe x 409,03 € = 4.499,33 €<br />

Gesamtbetrag: 60.740,13 €<br />

./. Anteil Freistaat Bayern für 166 Monate = 10.502,98 €<br />

Anteil des Landkreises pauschal: = 50.237,15 €<br />

Mit diesem Kostenanteil sind sämtliche Forderungen der <strong>Stadt</strong> an die Straßenbauverwaltung<br />

abgegolten, die sich aus dem Bau und der laufenden Unterhaltung der<br />

Kanalisation, der Zuleitung zum Vorfluter, dem Anschluss der Straßenentwässerung<br />

und der Einleitung des Straßenabwassers ergeben. Nicht abgegolten sind die Kosten<br />

einer Erneuerung der Anlage von Grund auf. Soweit nachträglich Maßnahmen an der<br />

Anlage wegen normativ oder in allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

vorgeschriebenen Umweltanforderungen erforderlich, so beteiligt sich der Landkreis<br />

an den Kosten bis zu dem Betrag, den er bei Durchführung einer eigenen<br />

Oberflächenentwässerung hätte aufwenden müssen.<br />

Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />

Die Vereinbarung vom 10.6./20.6.2011 zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> und dem<br />

Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wird genehmigt.<br />

780. Bebauungsplan <strong>Vohburg</strong> – Ost<br />

<strong>Nr</strong>. 3 „Schulgrundstücke“; Änderung im Bereich „Betreutes Wohnen“_________<br />

In einem Sachvortrag wurde dem <strong>Stadt</strong>rat der Entwurf der Änderung des Bebauungs-<br />

planes <strong>Nr</strong>. 3 „Schulgrundstücke“ vorgestellt und erläutert.<br />

Dabei wird im Wesentlichen – gegenüber der bestehenden Planung – das Baufenster<br />

angeglichen (Planung nach Entwürfen des IB Sörgel).<br />

Gegenüber der ursprünglichen geplanten riegelförmigen Bebauung wird nun – durch<br />

dezentes Versetzten der Gebäude – eine maßstäbliche und angemessene städtebauliche<br />

Lösung erzielt.<br />

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