Niederschrift Nr. 45 - Stadt Vohburg
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Zu den Anlagen der Oberflächenentwässerung zählen auch die neben der Fahrbahn<br />
gelegenen Rinnen und Straßeneinläufe sowie deren Anschlussleitungen zu den<br />
Längsleitungen. Soweit der Straßenbaulastträger für die Entwässerung die<br />
Entwässerungsanlage eines Dritten (gemeindliche Kanalisation) nutzen, so ist hierüber<br />
eine Vereinbarung zu treffen. Die festgelegten Beteiligungsbeträge des Straßenbaulastträgers<br />
sind einheitlich für Bayern in den Ortsdurchfahrtsrichtlinien (ODR)<br />
geregelt.<br />
Nach den im Jahr 1997 geltenden Sätzen wurden für den laufenden zu entwässernden<br />
Straßenmeter 250 DM (127,82 €) und für jeden Straßeneinlauf pauschal 800 DM<br />
(409,03 €) auf einen Zeitraum von 80 Jahren erstattet. Die entsprechenden Beträge<br />
wurden seit dem 1.9.1996 für einen Zeitraum von 166 Monaten vom Straßenbauamt<br />
bezahlt.<br />
Nachdem die Bundesstraße 16 a zum 1.7.2010 zur Kreisstraße PAF 15 abgestuft<br />
wurde, ist für die restliche Zeit der Landkreis Pfaffenhofen zur Zahlung verpflichtet.<br />
Nach einem gemeinsamen Aufmaß am 11.4.2011 eines Vertreters der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong><br />
und des Landkreises errechnen sich folgende Kostenanteile:<br />
400 lfdm. zu entwässernde Strecke x 127,82 € = 56.240,80 €<br />
11 Stück Straßeneinläufe x 409,03 € = 4.499,33 €<br />
Gesamtbetrag: 60.740,13 €<br />
./. Anteil Freistaat Bayern für 166 Monate = 10.502,98 €<br />
Anteil des Landkreises pauschal: = 50.237,15 €<br />
Mit diesem Kostenanteil sind sämtliche Forderungen der <strong>Stadt</strong> an die Straßenbauverwaltung<br />
abgegolten, die sich aus dem Bau und der laufenden Unterhaltung der<br />
Kanalisation, der Zuleitung zum Vorfluter, dem Anschluss der Straßenentwässerung<br />
und der Einleitung des Straßenabwassers ergeben. Nicht abgegolten sind die Kosten<br />
einer Erneuerung der Anlage von Grund auf. Soweit nachträglich Maßnahmen an der<br />
Anlage wegen normativ oder in allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
vorgeschriebenen Umweltanforderungen erforderlich, so beteiligt sich der Landkreis<br />
an den Kosten bis zu dem Betrag, den er bei Durchführung einer eigenen<br />
Oberflächenentwässerung hätte aufwenden müssen.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
Die Vereinbarung vom 10.6./20.6.2011 zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> und dem<br />
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wird genehmigt.<br />
780. Bebauungsplan <strong>Vohburg</strong> – Ost<br />
<strong>Nr</strong>. 3 „Schulgrundstücke“; Änderung im Bereich „Betreutes Wohnen“_________<br />
In einem Sachvortrag wurde dem <strong>Stadt</strong>rat der Entwurf der Änderung des Bebauungs-<br />
planes <strong>Nr</strong>. 3 „Schulgrundstücke“ vorgestellt und erläutert.<br />
Dabei wird im Wesentlichen – gegenüber der bestehenden Planung – das Baufenster<br />
angeglichen (Planung nach Entwürfen des IB Sörgel).<br />
Gegenüber der ursprünglichen geplanten riegelförmigen Bebauung wird nun – durch<br />
dezentes Versetzten der Gebäude – eine maßstäbliche und angemessene städtebauliche<br />
Lösung erzielt.<br />
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