19.02.2013 Aufrufe

Niederschrift Nr. 45 - Stadt Vohburg

Niederschrift Nr. 45 - Stadt Vohburg

Niederschrift Nr. 45 - Stadt Vohburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Soweit Eigenleistungen anfallen werden 8,50 € je Stunde anerkannt und mit einem<br />

Fördersatz von 15 % bezuschusst. Als Nachweis für die Eigenleistungen sind der <strong>Stadt</strong><br />

Aufzeichnungen über Namen, Arbeitstag, Stundenzahl und ausgeführte Tätigkeit<br />

vorzulegen und vom 1. Vorstand zu bestätigen.<br />

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen aus dem die<br />

abschließende Finanzierung der Maßnahme hervorgeht. Der Verein hat einen<br />

Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten zu leisten. Mit dem<br />

Verwendungsnachweis ist eine Erklärung des Antragstellers bzw. Bestätigung des<br />

Finanzamtes vorzulegen, ob eine Vorsteuererstattung geltend gemacht werden kann.<br />

Die Erstattung gehört dann nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.<br />

793. Zuschussantrag Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e.V.;<br />

Ersatzbeschaffung einer Bewässerungspumpe<br />

Mit Schreiben vom 7.6.2011 teilt der Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e. V. mit, dass die<br />

Bewässerungspumpe für die Tennisplätze nach mehreren Jahren ihren „Geist“<br />

aufgegeben hat. Eine Reparatur ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich,<br />

da die Pumpe ca. 40 Jahre alt ist und eine Reparatur teurer ist als ein neues<br />

Pumpenaggregat. Da die Spielsaison bereits begonnen hat, war die Neuanschaffung<br />

einer leistungsstarken Pumpe kurzfristig unumgänglich. Mit der Anschaffung konnte<br />

somit nicht auf die Entscheidung im <strong>Stadt</strong>rat gewartet werden. Für den Verein ist diese<br />

Ausgabe ein kleiner Kraftakt, da Rücklagen zwar vorhanden sind, doch einen tiefen<br />

Einschnitt bringen würden.<br />

Der Verein teilt weiterhin mit, dass er in den letzten drei Jahren intensiv auf die<br />

Jugend eingegangen ist und hier vorbildlich die Kinder auf den Tennissport zugeführt<br />

hat.<br />

Nach der beigefügten Rechnung der Firma Kopp Pumpentechnik, Karlskron, vom<br />

31.5.2011 und der Firma Seemeier, vom 6.6.2011 sind Gesamtkosten von 4.518,31 €<br />

angefallen.<br />

Nach Ziffer D. <strong>Nr</strong>. 3 der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens erhalten<br />

Vereine, die auf Rasenspielfeldern eine Beregnungsanlage zu unterhalten und zu<br />

betreiben haben, für alle nachgewiesenen Materialkosten, in einem Zeitraum von zehn<br />

Jahren, einen Zuschuss von<br />

70 %. Da die Tennisvereine nicht zu diesen Vereinen gehören, müssten die<br />

Richtlinien entsprechend geändert werden. Diese Regelung wurde mit Beschluss des<br />

<strong>Stadt</strong>rates vom 11.4.2006 <strong>Nr</strong>. 841 eingeführt.<br />

Nach den bestehenden Richtlinien könnte nach Ziffer D. <strong>Nr</strong>. 6 für die Anschaffung<br />

von Geräten zur Pflege von Sportplätzen ein Zuschuss von 30 % gewährt werden.<br />

Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />

1. Der Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e.V. erhält für die Ersatzbeschaffung einer Bewässerungspumpe<br />

einen einmaligen Zuschuss von 70 % aus den Anschaffungskosten<br />

von 4.518,31 €, somit 2.916,00 €. Eine weitere Förderung in den nächsten 10<br />

Jahren ist damit nicht mehr möglich. Der Tennisclub hat eine Erklärung bzw. eine<br />

Bestätigung des Finanzamtes vorzulegen, ob eine Vorsteuererstattung geltend<br />

gemacht werden kann. Der Erstattungsbetrag gehört dann nicht zu den<br />

zuwendungsfähigen Kosten.<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!