Niederschrift Nr. 45 - Stadt Vohburg
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Soweit Eigenleistungen anfallen werden 8,50 € je Stunde anerkannt und mit einem<br />
Fördersatz von 15 % bezuschusst. Als Nachweis für die Eigenleistungen sind der <strong>Stadt</strong><br />
Aufzeichnungen über Namen, Arbeitstag, Stundenzahl und ausgeführte Tätigkeit<br />
vorzulegen und vom 1. Vorstand zu bestätigen.<br />
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen aus dem die<br />
abschließende Finanzierung der Maßnahme hervorgeht. Der Verein hat einen<br />
Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten zu leisten. Mit dem<br />
Verwendungsnachweis ist eine Erklärung des Antragstellers bzw. Bestätigung des<br />
Finanzamtes vorzulegen, ob eine Vorsteuererstattung geltend gemacht werden kann.<br />
Die Erstattung gehört dann nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.<br />
793. Zuschussantrag Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e.V.;<br />
Ersatzbeschaffung einer Bewässerungspumpe<br />
Mit Schreiben vom 7.6.2011 teilt der Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e. V. mit, dass die<br />
Bewässerungspumpe für die Tennisplätze nach mehreren Jahren ihren „Geist“<br />
aufgegeben hat. Eine Reparatur ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich,<br />
da die Pumpe ca. 40 Jahre alt ist und eine Reparatur teurer ist als ein neues<br />
Pumpenaggregat. Da die Spielsaison bereits begonnen hat, war die Neuanschaffung<br />
einer leistungsstarken Pumpe kurzfristig unumgänglich. Mit der Anschaffung konnte<br />
somit nicht auf die Entscheidung im <strong>Stadt</strong>rat gewartet werden. Für den Verein ist diese<br />
Ausgabe ein kleiner Kraftakt, da Rücklagen zwar vorhanden sind, doch einen tiefen<br />
Einschnitt bringen würden.<br />
Der Verein teilt weiterhin mit, dass er in den letzten drei Jahren intensiv auf die<br />
Jugend eingegangen ist und hier vorbildlich die Kinder auf den Tennissport zugeführt<br />
hat.<br />
Nach der beigefügten Rechnung der Firma Kopp Pumpentechnik, Karlskron, vom<br />
31.5.2011 und der Firma Seemeier, vom 6.6.2011 sind Gesamtkosten von 4.518,31 €<br />
angefallen.<br />
Nach Ziffer D. <strong>Nr</strong>. 3 der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens erhalten<br />
Vereine, die auf Rasenspielfeldern eine Beregnungsanlage zu unterhalten und zu<br />
betreiben haben, für alle nachgewiesenen Materialkosten, in einem Zeitraum von zehn<br />
Jahren, einen Zuschuss von<br />
70 %. Da die Tennisvereine nicht zu diesen Vereinen gehören, müssten die<br />
Richtlinien entsprechend geändert werden. Diese Regelung wurde mit Beschluss des<br />
<strong>Stadt</strong>rates vom 11.4.2006 <strong>Nr</strong>. 841 eingeführt.<br />
Nach den bestehenden Richtlinien könnte nach Ziffer D. <strong>Nr</strong>. 6 für die Anschaffung<br />
von Geräten zur Pflege von Sportplätzen ein Zuschuss von 30 % gewährt werden.<br />
Beschluss mit 19 : 0 Stimmen:<br />
1. Der Tennisclub <strong>Vohburg</strong> e.V. erhält für die Ersatzbeschaffung einer Bewässerungspumpe<br />
einen einmaligen Zuschuss von 70 % aus den Anschaffungskosten<br />
von 4.518,31 €, somit 2.916,00 €. Eine weitere Förderung in den nächsten 10<br />
Jahren ist damit nicht mehr möglich. Der Tennisclub hat eine Erklärung bzw. eine<br />
Bestätigung des Finanzamtes vorzulegen, ob eine Vorsteuererstattung geltend<br />
gemacht werden kann. Der Erstattungsbetrag gehört dann nicht zu den<br />
zuwendungsfähigen Kosten.<br />
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