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EnEV 2012 / 2013 – neue und alte Nachweiswege

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Mauerwerkstag <strong>2012</strong><br />

<strong>EnEV</strong> <strong>2012</strong> / <strong>2013</strong> <strong>–</strong> <strong>neue</strong> <strong>und</strong> <strong>alte</strong> <strong>Nachweiswege</strong><br />

Themenschwerpunkte der EU-Richtlinie 2010<br />

Konsequenzen für die <strong>EnEV</strong> <strong>2012</strong> / <strong>2013</strong><br />

• Einführung des Niedrigstenergiegebäudes bis Ende 2020 für<br />

alle Neubauten (für Behördengebäude zwei Jahre früher)<br />

• Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise<br />

• Ausweisung einer Energiekennzahl in Immobilienanzeigen in<br />

kommerziellen Medien zum Verkauf oder zur Vermietung, sofern<br />

ein Energieausweis vorhanden ist, sowie<br />

• die Einführung von Qualitätskontrollen für Energieausweise<br />

Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von zwei Jahren (bis spä-<br />

testens am 9. Juli <strong>2012</strong>) die entsprechenden Rechts- <strong>und</strong><br />

Verwaltungsvorschriften erlassen <strong>und</strong> veröffentlichen.<br />

© Büro für Bauphysik <strong>2012</strong> 5<br />

Qualitätskontrolle Energieausweis<br />

?<br />

© Büro für Bauphysik <strong>2012</strong> 6<br />

© Büro für Bauphysik <strong>2012</strong> Horschler@BFB-Horschler.de Tel: 0511 <strong>–</strong> 69 600 45

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