EnEV 2012 / 2013 – neue und alte Nachweiswege
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Mauerwerkstag <strong>2012</strong><br />
<strong>EnEV</strong> <strong>2012</strong> / <strong>2013</strong> <strong>–</strong> <strong>neue</strong> <strong>und</strong> <strong>alte</strong> <strong>Nachweiswege</strong><br />
KfW-Effizienzhaus (Stand 07-2011)<br />
Auszug zu den Berechnungsmodalitäten des KfW-Effizienzhauses<br />
• Für den Wärmebrückenzuschlag sind ausschließlich die Maßgaben<br />
des § 7 Absatz 2 <strong>EnEV</strong> 2009 einzuh<strong>alte</strong>n, d.h. der Einfluss<br />
konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf ist<br />
nach den Regeln der Technik <strong>und</strong> den im jeweiligen Einzelfall<br />
wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich zu<br />
h<strong>alte</strong>n. Der verbleibende Einfluss ist zu berücksichtigen.<br />
• Wird ein Wärmebrückenzuschlag U WB < 0,10 W/(m²K) angesetzt, ist<br />
dieser gesondert nach den Regeln der Technik zu berechnen bzw.<br />
nachzuweisen. § 7 Absatz 3 <strong>EnEV</strong> 2009 ist nicht anzuwenden.<br />
© Büro für Bauphysik <strong>2012</strong> 53<br />
Mögliche Energieeinsparpotentiale<br />
Ausführung des Referenzgebäudes <strong>EnEV</strong> 2009:<br />
Wärmebrückenzuschlag ΔU WB = 0,05 W/(m²⋅K)<br />
Mögliches Potential <strong>2012</strong>: ΔU WB = 0,01 W/(m²⋅K)<br />
H T = S(F xi . U i . Ai) + H WB in W/K<br />
mit: H WB = A . DU WB oder S(Y i . l i)<br />
© Büro für Bauphysik <strong>2012</strong> 54<br />
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