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Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster

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Seite II.16<br />

Eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zur Mitfinanzierung der im Vermögenshaushalt veranschlagten Investitionen ist nicht vorgesehen. In<br />

<strong>2007</strong> wird auch kein Anspardarlehen beim Hess. Investitionsfonds fällig. Seinerzeit war ein im Jahre 2002 gestellter Antrag auf Gewährung<br />

eines weiteren Anspardarlehens abgelehnt worden. Das in 2006 fällige Anspardarlehen beim Hess. Investitionsfonds in Höhe von 500.000,00 €<br />

zur Mitfinanzierung eines Rathausneubaus, über <strong>das</strong> seinerzeit gemäß Gemeindevertretungsbeschluss vom 17.6.2002 ein entsprechender<br />

Ansparvertrag abgeschlossen worden war, ist nicht als Einnahme eingestellt. Einerseits ist dies nicht erforderlich, um die notwendigen<br />

Investitionen des <strong>Haushaltsjahr</strong>es <strong>2007</strong> mitzufinanzieren. Andererseits haben die Beratungen in den Gremien in Zusammenhang mit dem<br />

Abschluss des Ansparvertrages gezeigt, <strong>das</strong>s der Verwendungszweck strittig ist, weshalb vor einem Darlehensabruf eine Änderung des<br />

Verwendungszwecks durch die Gremien beraten werden soll.<br />

Die in 1998 zur Finanzierung von Abwasserinvestitionen aufgenommenen beiden Kredite bei der Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW) aus dem<br />

KfW-Infrastrukturprogramm hatten eine zehnjährige Zinsbindung bis 15.8.<strong>2007</strong>. Insoweit sind rechtzeitig aktuelle Kreditangebote einzuholen und<br />

zu entscheiden, ob die Darlehen bei der KfW-Bank fortzuführen oder wegen eines ggf. günstigeren Angebots umzuschulden sind. Hier<strong>für</strong> sind<br />

nach Absprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises vorsorglich entsprechende Haushaltsansätze in Einnahme und Ausgabe in Höhe<br />

von 1.235.704 € zu veranschlagen sowie den Text der Haushaltssatzung <strong>2007</strong> wegen der notwendigen haushaltsrechtlichen Genehmigung<br />

entsprechend zu gestalten.<br />

Das in 2006 fällige Anspardarlehen beim Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 500.00,00 € zur Mitfinanzierung eines Rathausneubaus kann<br />

im Laufe des <strong>Haushaltsjahr</strong>es <strong>2007</strong> – sofern es ggf. notwendig wird - in einem Nachtragshaushalt veranschlagt und abgerufen werden.<br />

III. Verpflichtungsermächtigungen<br />

Nach § 102 HGO können Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren <strong>für</strong> Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen eingegangen werden, die im Haushalt veranschlagt werden müssen. Im Vermögenshaushalt <strong>2007</strong> sind<br />

folgende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt worden:<br />

zu Lasten der Jahre<br />

Abschnitt Bezeichnung 2008 2009 2010<br />

€ € €<br />

13 Feuerschutz<br />

63 Gemeindestraßen<br />

70 „Abwasserbeseitigung“<br />

Ersatzbeschaffung Löschgruppenfahrzeug HLF 20 – 16 137.000 0 0<br />

Mühlweg <strong>Weilmünster</strong> 225.000 0 0<br />

Dietenhäuser Straße (2. BA) <strong>Weilmünster</strong> 1.800.000 0 0

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