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Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster

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Anlage Fraktionsmittel <strong>2007</strong> Seite 210<br />

Aufstellung gem. § 36a Abs. 4 HGO über die den Fraktionen <strong>für</strong> ihre sächlichen und<br />

personellen Aufwendungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />

- - - - - - - - - - - - -<br />

§ 36a Abs. 4 Hess. Gemeindeordnung ermächtigt die Gemeinde, den Fraktionen Mittel aus dem Haushalt <strong>für</strong> ihre sächlichen und<br />

personellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen.<br />

In § 5 der Entschädigungssatzung vom 16.5.1994 i. d. F. der Artikelsatzung zur Einführung des Euro vom 20.11.2001 hat die<br />

Gemeindevertretung festgelegt, <strong>das</strong>s die Fraktionen je Fraktionsmitglied einschließlich der ehrenamtlichen Beigeordneten eine<br />

monatliche Pauschale von 1,50 € erhalten.<br />

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 26.3.2006 ergeben sich deshalb folgende Beträge:<br />

Zahl der<br />

Monats-Betrag je<br />

Fraktionsmitglied<br />

Fraktion Gemeindevertreter Beigeordneten zusammen 1,50 € Summe pro Jahr<br />

SPD 13 3 16 24,00 € 288,00 €<br />

CDU 13 3 16 24,00 € 288,00 €<br />

BÜNDNIS 90 / DIE<br />

GRÜNEN<br />

Bürgerliste FWG-<br />

F.D.P.<br />

902.41:Vordrucke 014642<br />

0 0,00 € 0,00 €<br />

5 1 6 9,00 € 108,00 €<br />

31 7 38 684,00 €<br />

902.41

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