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Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster

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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />

Seite II.8<br />

Historie:<br />

Der Steuerausfall beim Gewerbesteueraufkommen, der durch die vom Bundestag im Rahmen einer weitergehenden Unternehmenssteuerreform<br />

beschlossenen Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998 verursacht worden war, konnte bei der Gemeinde <strong>Weilmünster</strong><br />

erfreulicherweise durch die ebenfalls beschlossene Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen in Höhe von 2,2 %<br />

ausgeglichen werden. Der Anteil am Umsatzsteueraufkommen wird von den Ländern auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen<br />

Schlüssels an die Gemeinden verteilt. Die Schlüsselzahl setzt sich zu 70 % aus dem prozentualen Anteil der einzelnen Gemeinde an der<br />

Summe der Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden <strong>für</strong> die Jahre 1990 bis 1996 im Land zusammen und zu 30 % aus dem prozentualen<br />

Anteil der Gemeinde an der im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 1995 ermittelten Anzahl der sozialversicherungspflichtig in diesem Land<br />

Beschäftigten. Der Umsatzsteueranteil der Gemeinde <strong>Weilmünster</strong> betrug in 1998 300.112,20 DM, in 1999 347.019 DM, in 2000 341.957 DM,<br />

in 2001 341.378,83 DM, in 2002 171.606,63 €, 2003 171.081,94 €, 2004 171.400,96 € und 2005 174.582,? € (jeweils Rechnungsergebnis),<br />

während ein Gewerbesteuerausfall ursprünglich mit etwa 200.000,-- DM angenommen wurde.<br />

Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Ergänzung des Art. 28 Abs. 2 GG stellt sicher, <strong>das</strong>s zu den Grundlagen der finanziellen<br />

Eigenverantwortung der Gemeinden eine wirtschaftsbezogene und mit Hebesatz ausgestattete Steuerquelle gehört. Hierin ist eine<br />

verfassungsrechtliche Verankerung der verbleibenden Gewerbeertragssteuer zu sehen.<br />

Ansatz <strong>2007</strong>:<br />

Die vom Hessischen Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen bekannt gegebenen<br />

Orientierungsdaten <strong>für</strong> die kommunale Finanzplanung bis 2009 enthält auch eine Empfehlung <strong>für</strong> die Veranschlagung des Gemeindeanteils an<br />

der Umsatzsteuer, und zwar + 13 v.H. gegenüber dem Vorjahr. Im Haushalt <strong>2007</strong> wurde ein Ansatz von 206.400 € eingestellt.<br />

Schlüsselzuweisung<br />

Die vom Hess. Ministerium der Finanzen vorläufig festgesetzte Schlüsselzuweisung beträgt 1.311.438 €, womit sie gegenüber dem Vorjahr um<br />

259.313 € niedriger ausfällt. Darüber hinaus ist die Höhe abhängig von der erwarteten Steuerverbundmasse und dem Steuerverbundsatz. Im<br />

Finanzplanungserlass bis 2010 wird die Veränderung der Steuerverbundmasse im kommunalen Finanzausgleich <strong>für</strong> 2006 im Vergleich zum<br />

Vorjahr mit + 12 v.H. angegeben. Die im Finanzausgleichsgesetz festgelegte Berechnung der Umlagegrundlagen stellt (vereinfacht dargestellt)<br />

auf die Steuerkraft der Kommunen ab, und zwar auf <strong>das</strong> Istaufkommen der Grundsteuer A und B, auf <strong>das</strong> Gewerbesteueraufkommen, auf die<br />

Gewerbesteuerumlage, auf die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer (<strong>für</strong> <strong>2007</strong> = Istaufkommen im 2. Halbjahr 2005<br />

und im 1. Halbjahr 2006). Den Umlagegrundlagen des vorangegangenen Feststellungszeitraums <strong>für</strong> 2006 lagen also die Aufkommen im 2.<br />

Halbjahr 2004 und im 1. Halbjahr 2005 zugrunde. Damit liegen der Berechnung Steueraufkommen zugrunde, die bereits bis zu 1,5 Jahre alt,<br />

also „überholt“ sind. Sie zeigen deutlich, <strong>das</strong>s die (bei der Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisung zugrunde gelegten) Steuereinnahmen<br />

der Gemeinde im <strong>für</strong> <strong>2007</strong> maßgeblichen Zeitraum gestiegen sind, um zwar um + 158.616,84 € im Vergleich zu denen des vorher zugrunde

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