Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />
Seite II.8<br />
Historie:<br />
Der Steuerausfall beim Gewerbesteueraufkommen, der durch die vom Bundestag im Rahmen einer weitergehenden Unternehmenssteuerreform<br />
beschlossenen Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998 verursacht worden war, konnte bei der Gemeinde <strong>Weilmünster</strong><br />
erfreulicherweise durch die ebenfalls beschlossene Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen in Höhe von 2,2 %<br />
ausgeglichen werden. Der Anteil am Umsatzsteueraufkommen wird von den Ländern auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen<br />
Schlüssels an die Gemeinden verteilt. Die Schlüsselzahl setzt sich zu 70 % aus dem prozentualen Anteil der einzelnen Gemeinde an der<br />
Summe der Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden <strong>für</strong> die Jahre 1990 bis 1996 im Land zusammen und zu 30 % aus dem prozentualen<br />
Anteil der Gemeinde an der im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 1995 ermittelten Anzahl der sozialversicherungspflichtig in diesem Land<br />
Beschäftigten. Der Umsatzsteueranteil der Gemeinde <strong>Weilmünster</strong> betrug in 1998 300.112,20 DM, in 1999 347.019 DM, in 2000 341.957 DM,<br />
in 2001 341.378,83 DM, in 2002 171.606,63 €, 2003 171.081,94 €, 2004 171.400,96 € und 2005 174.582,? € (jeweils Rechnungsergebnis),<br />
während ein Gewerbesteuerausfall ursprünglich mit etwa 200.000,-- DM angenommen wurde.<br />
Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Ergänzung des Art. 28 Abs. 2 GG stellt sicher, <strong>das</strong>s zu den Grundlagen der finanziellen<br />
Eigenverantwortung der Gemeinden eine wirtschaftsbezogene und mit Hebesatz ausgestattete Steuerquelle gehört. Hierin ist eine<br />
verfassungsrechtliche Verankerung der verbleibenden Gewerbeertragssteuer zu sehen.<br />
Ansatz <strong>2007</strong>:<br />
Die vom Hessischen Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen bekannt gegebenen<br />
Orientierungsdaten <strong>für</strong> die kommunale Finanzplanung bis 2009 enthält auch eine Empfehlung <strong>für</strong> die Veranschlagung des Gemeindeanteils an<br />
der Umsatzsteuer, und zwar + 13 v.H. gegenüber dem Vorjahr. Im Haushalt <strong>2007</strong> wurde ein Ansatz von 206.400 € eingestellt.<br />
Schlüsselzuweisung<br />
Die vom Hess. Ministerium der Finanzen vorläufig festgesetzte Schlüsselzuweisung beträgt 1.311.438 €, womit sie gegenüber dem Vorjahr um<br />
259.313 € niedriger ausfällt. Darüber hinaus ist die Höhe abhängig von der erwarteten Steuerverbundmasse und dem Steuerverbundsatz. Im<br />
Finanzplanungserlass bis 2010 wird die Veränderung der Steuerverbundmasse im kommunalen Finanzausgleich <strong>für</strong> 2006 im Vergleich zum<br />
Vorjahr mit + 12 v.H. angegeben. Die im Finanzausgleichsgesetz festgelegte Berechnung der Umlagegrundlagen stellt (vereinfacht dargestellt)<br />
auf die Steuerkraft der Kommunen ab, und zwar auf <strong>das</strong> Istaufkommen der Grundsteuer A und B, auf <strong>das</strong> Gewerbesteueraufkommen, auf die<br />
Gewerbesteuerumlage, auf die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer (<strong>für</strong> <strong>2007</strong> = Istaufkommen im 2. Halbjahr 2005<br />
und im 1. Halbjahr 2006). Den Umlagegrundlagen des vorangegangenen Feststellungszeitraums <strong>für</strong> 2006 lagen also die Aufkommen im 2.<br />
Halbjahr 2004 und im 1. Halbjahr 2005 zugrunde. Damit liegen der Berechnung Steueraufkommen zugrunde, die bereits bis zu 1,5 Jahre alt,<br />
also „überholt“ sind. Sie zeigen deutlich, <strong>das</strong>s die (bei der Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisung zugrunde gelegten) Steuereinnahmen<br />
der Gemeinde im <strong>für</strong> <strong>2007</strong> maßgeblichen Zeitraum gestiegen sind, um zwar um + 158.616,84 € im Vergleich zu denen des vorher zugrunde