Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster
Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster
Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite II.6<br />
Die Höchstbeträge (Kappungsgrenzen) <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu berücksichtigende Einkommen betragen seit dem 1.1.2003 gemäß dem Gesetz zur<br />
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes vom 17.6.2003 (BGBl. I. S. 862) 30.000 € (Alleinstehende)<br />
und 60.000 € (zusammenveranlagte Ehegatten) - mit Ausnahme der neuen Bundesländer - (Grundlage sind also die<br />
Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner bis zu bestimmten Obergrenzen/Höchstbeträgen). Hieraus resultiert eine Schlüsselzahl<br />
<strong>für</strong> die Gemeinde <strong>Weilmünster</strong> von 0,0013915. Diese Schlüsselzahlen sind in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Hessischen<br />
Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz vom 4.7.2003 (GVBl. I. S. 223) mit Wirkung vom 1.1.2003 festgesetzt worden.<br />
Ansatz <strong>2007</strong>:<br />
Die Orientierungsdaten des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und <strong>für</strong> Sport - im Einvernehmen mit dem Hessischen<br />
Ministerium der Finanzen – (veröffentlicht im Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen) <strong>für</strong> die Finanzplanung bis 2010 vom 25. August 2006 sehen<br />
<strong>für</strong> den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine Veränderung gegenüber dem Aufkommen des Vorjahres von 6 % vor. Grundsätzlich<br />
weist der Erlass aber darauf hin, <strong>das</strong>s insbesondere bei der Gewerbesteuer die örtlichen Gegebenheiten bei der Planung durch die Gemeinde<br />
zu beachten sind.<br />
Für <strong>2007</strong> wird eine Veränderung von + 23 v. H. bei den Kompensationsmitteln Familienleistungsausgleich gegenüber dem Vorjahr<br />
angegeben. Das Aufkommen <strong>für</strong> <strong>2007</strong> hinsichtlich des Familienleistungsausgleichs wurde insoweit mit 213.600 € (Vorjahr 173.619 €)<br />
eingestellt.<br />
Grundsteuer A und B<br />
Beim Aufkommen der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke bzw. Vermögen) wird eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr<br />
auf 26.500 € (Vorjahr 25.000 €) erwartet. Das Steueraufkommen der Grundsteuer B (Grundvermögen) wird mit einem unveränderten<br />
Aufkommen 400.000 € ausgegangen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Rückblick 2003 bis 2006:<br />
Für 2003 war <strong>das</strong> Steueraufkommen im Ursprungshaushalt auf 950.000 € veranschlagt worden. Da sich im Laufe des Jahres eine günstigere<br />
Entwicklung darstellte, wurde der Ansatz im Nachtragshaushalt 2003 auf 1.348.000 € angehoben. Das Rechnungsergebnis zeigte dann, <strong>das</strong>s<br />
dieser Ansatz wegen einer rückläufigen Entwicklung im letzten Quartal 2003 doch nicht erreicht werden konnte. Das Gesamtergebnis <strong>für</strong> 2003<br />
betrug 1.289.483,80 €. Damit war <strong>das</strong> Gewerbesteueraufkommen seit 2001 wieder deutlich angestiegen.<br />
Deutlich höher fiel <strong>das</strong> Gewerbesteueraufkommen in 2004 mit 1.823.695,50 € aus. Ursächlich hier<strong>für</strong> war u.a. eine teils rückwirkende<br />
Veranlagung eines großen Steuerzahlers. In 2005 konnte deshalb ein ähnlich hohes Aufkommen nicht mehr erreicht werden. Das<br />
Rechnungsergebnis 2005 lag bei 993.846,01 € und <strong>für</strong> 2006 betrug <strong>das</strong> Rechnungsergebnis 2.080.144,94 €.