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Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster

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Seite II.6<br />

Die Höchstbeträge (Kappungsgrenzen) <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu berücksichtigende Einkommen betragen seit dem 1.1.2003 gemäß dem Gesetz zur<br />

Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes vom 17.6.2003 (BGBl. I. S. 862) 30.000 € (Alleinstehende)<br />

und 60.000 € (zusammenveranlagte Ehegatten) - mit Ausnahme der neuen Bundesländer - (Grundlage sind also die<br />

Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner bis zu bestimmten Obergrenzen/Höchstbeträgen). Hieraus resultiert eine Schlüsselzahl<br />

<strong>für</strong> die Gemeinde <strong>Weilmünster</strong> von 0,0013915. Diese Schlüsselzahlen sind in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Hessischen<br />

Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz vom 4.7.2003 (GVBl. I. S. 223) mit Wirkung vom 1.1.2003 festgesetzt worden.<br />

Ansatz <strong>2007</strong>:<br />

Die Orientierungsdaten des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und <strong>für</strong> Sport - im Einvernehmen mit dem Hessischen<br />

Ministerium der Finanzen – (veröffentlicht im Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen) <strong>für</strong> die Finanzplanung bis 2010 vom 25. August 2006 sehen<br />

<strong>für</strong> den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine Veränderung gegenüber dem Aufkommen des Vorjahres von 6 % vor. Grundsätzlich<br />

weist der Erlass aber darauf hin, <strong>das</strong>s insbesondere bei der Gewerbesteuer die örtlichen Gegebenheiten bei der Planung durch die Gemeinde<br />

zu beachten sind.<br />

Für <strong>2007</strong> wird eine Veränderung von + 23 v. H. bei den Kompensationsmitteln Familienleistungsausgleich gegenüber dem Vorjahr<br />

angegeben. Das Aufkommen <strong>für</strong> <strong>2007</strong> hinsichtlich des Familienleistungsausgleichs wurde insoweit mit 213.600 € (Vorjahr 173.619 €)<br />

eingestellt.<br />

Grundsteuer A und B<br />

Beim Aufkommen der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke bzw. Vermögen) wird eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr<br />

auf 26.500 € (Vorjahr 25.000 €) erwartet. Das Steueraufkommen der Grundsteuer B (Grundvermögen) wird mit einem unveränderten<br />

Aufkommen 400.000 € ausgegangen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Rückblick 2003 bis 2006:<br />

Für 2003 war <strong>das</strong> Steueraufkommen im Ursprungshaushalt auf 950.000 € veranschlagt worden. Da sich im Laufe des Jahres eine günstigere<br />

Entwicklung darstellte, wurde der Ansatz im Nachtragshaushalt 2003 auf 1.348.000 € angehoben. Das Rechnungsergebnis zeigte dann, <strong>das</strong>s<br />

dieser Ansatz wegen einer rückläufigen Entwicklung im letzten Quartal 2003 doch nicht erreicht werden konnte. Das Gesamtergebnis <strong>für</strong> 2003<br />

betrug 1.289.483,80 €. Damit war <strong>das</strong> Gewerbesteueraufkommen seit 2001 wieder deutlich angestiegen.<br />

Deutlich höher fiel <strong>das</strong> Gewerbesteueraufkommen in 2004 mit 1.823.695,50 € aus. Ursächlich hier<strong>für</strong> war u.a. eine teils rückwirkende<br />

Veranlagung eines großen Steuerzahlers. In 2005 konnte deshalb ein ähnlich hohes Aufkommen nicht mehr erreicht werden. Das<br />

Rechnungsergebnis 2005 lag bei 993.846,01 € und <strong>für</strong> 2006 betrug <strong>das</strong> Rechnungsergebnis 2.080.144,94 €.

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