Sitzungsbericht, Dienstag, 17.07.2012 - in Westerheim
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Durch die geplanten Dachgauben ist das ursprüngliche Hauptdach als solches nicht mehr<br />
erkennbar. Die Grundzüge der Planung s<strong>in</strong>d bei der geplanten Ausführung der Dachgauben<br />
berührt, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Befreiung nicht mehr vorliegen.<br />
Das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen zu der erforderlichen Befreiung h<strong>in</strong>sichtlich der Zulässigkeit<br />
der geplanten Dachgauben wurde versagt.<br />
Bauanträge<br />
4.2 Kar<strong>in</strong> und Klaus Wörner, Pfulb-Straße 23, 73252 Schopfloch<br />
Neubau e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Garage, Wiesensteiger Straße 21<br />
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück Wiesensteiger Straße 21 die Errichtung<br />
e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Garage. Das Bauvorhaben liegt <strong>in</strong>nerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils. Der Geme<strong>in</strong>derat hat e<strong>in</strong>stimmig das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen<br />
zum Bauvorhaben erteilt.<br />
4.3 Franziska Meffle, Waldstraße 4, 72589 <strong>Westerheim</strong><br />
Überdachung e<strong>in</strong>er bestehenden Be- und Entladezone, Am Vogelherd 42<br />
Am Betriebsstandort ist die Überdachung der bestehenden Be- und Entladezone geplant.<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aufsee“.<br />
E<strong>in</strong>stimmig hat das Gremium das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen erteilt.<br />
Bauvoranfragen<br />
4.4 Matthias Wagner, Höhenweg 5, 89150 Laich<strong>in</strong>gen<br />
Neubau e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Doppelgarage, Kirchenplatz 10<br />
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Doppelgarage auf dem<br />
Grundstück Kirchenplatz 10, Flst. 208/1. Von Seiten des Bauherrn wurde e<strong>in</strong> Antrag auf Erteilung<br />
e<strong>in</strong>es Bauvorbescheides gestellt.<br />
Das Baugrundstück bef<strong>in</strong>det sich nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es rechtskräftigen Bebauungsplans. Im<br />
Flächennutzungsplan wird das Baugrundstück als Grünfläche dargestellt. Bei e<strong>in</strong>em Vor-Ort-<br />
Term<strong>in</strong> mit Kreisbaumeister<strong>in</strong> Roth wurde e<strong>in</strong>e mögliche Abrundung des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils zwischen südlicher Gebäudekanten Kirchenplatz 8 und der südwestlichen<br />
Gebäudeecke Schulstraße 2/1 def<strong>in</strong>iert. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich<br />
demnach nach § 34 BauGB.<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> kann sich e<strong>in</strong>e Bebauung des Teilflurstückes<br />
208/1 grundsätzlich vorstellen. Der Lage des geplanten Wohnhauses auf dem Grundstück,<br />
wie im Lageplan dargestellt, wurde zugestimmt. Das Gremium hat ferner das geme<strong>in</strong>dliche<br />
E<strong>in</strong>vernehmen h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Bebauung mit zwei Vollgeschossen erteilt. Als Dachform für<br />
das Hauptgebäude ist e<strong>in</strong> „Satteldach“ mit e<strong>in</strong>er Dachneigung zwischen 15° und 30° möglich.<br />
Des weiteren ist als Dache<strong>in</strong>deckung „Anthrazit“ denkbar. Die Garage kann als Flachdachgarage<br />
mit extensiver Dachbegrünung errichtet werden.<br />
5. Verlegung der Zufahrt zum Sportgelände<br />
Seitens des Sportvere<strong>in</strong>s <strong>Westerheim</strong> wurde der Antrag gestellt, die Zu- und Abfahrt zum<br />
Sportgelände neu zu regeln und an das westliche Grundstücksende zu verlegen. Diese wurde<br />
bislang schon – im Zuge der Bauarbeiten am Sanitärgebäude – als Ersatzzufahrt genutzt.<br />
Am 16. Juli 2012 hat e<strong>in</strong>e Verkehrsschau mit Vertretern des Geme<strong>in</strong>deverwaltungsverbandes<br />
Laich<strong>in</strong>ger Alb als Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, des Sportvere<strong>in</strong>s und der Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
stattgefunden.<br />
Die Beteiligen konnten e<strong>in</strong>e Genehmigung für die neu beantragte Zu- und Abfahrt am westlichen<br />
Grundstücksende <strong>in</strong> Aussicht stellen, sofern die vorgegebenen Sichtfelder von 70 m an<br />
der betreffenden Abbiegeposition der neuen Zu- und Abfahrt aus beiden Richtungen e<strong>in</strong>gehalten<br />
werden. Um diese Sichtweite zu gewährleisten, müssen Bäume im Kurven<strong>in</strong>nenbereich<br />
gefällt werden. Da es sich hierbei um Straßenbegleitgrün und nicht um Wald handelt,<br />
wäre e<strong>in</strong> Fällen, nach Aussage von Förster<strong>in</strong> Wirth möglich. Der Forst wäre bereit, die Bäume