Sitzungsbericht, Dienstag, 17.07.2012 - in Westerheim
Sitzungsbericht, Dienstag, 17.07.2012 - in Westerheim
Sitzungsbericht, Dienstag, 17.07.2012 - in Westerheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aus dem Geme<strong>in</strong>derat<br />
Sitzung des Geme<strong>in</strong>derats vom<br />
<strong>Dienstag</strong>, 17. Juli 2012, 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses<br />
1. Bekanntgabe der <strong>in</strong> nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
Der Vorsitzende gab bekannt, dass <strong>in</strong> der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Geme<strong>in</strong>derats<br />
die Cafeteria des Alb-Bades an Herrn Carsten Frenzel verpachtet wurde. Herr Frenzel hat<br />
am 17. Juli 2012 se<strong>in</strong>e Tätigkeit im Alb-Bad aufgenommen.<br />
2. St. Stephanus Kirche <strong>Westerheim</strong><br />
- Überlassungsvertrag zwischen der kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> und<br />
dem Fördervere<strong>in</strong> zur Erhaltung mit Restaurierung der St. Stephanus Kirche <strong>in</strong><br />
<strong>Westerheim</strong> e. V.<br />
- Wahl von Vertretern der bürgerlichen Geme<strong>in</strong>de für den beschließenden Ausschuss<br />
Zwischen der kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> und dem Fördervere<strong>in</strong> zur Erhaltung mit<br />
Restaurierung der St. Stephanus Kirche <strong>in</strong> <strong>Westerheim</strong> e. V. soll e<strong>in</strong> Überlassungsvertrag<br />
unterzeichnet werden.<br />
Für die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Kirchengeme<strong>in</strong>de und die Herstellung des E<strong>in</strong>vernehmens für Nutzung,<br />
Auftragsvergaben und die weiteren mit der Restaurierung und Renovierung notwendigen<br />
Entscheidungen soll e<strong>in</strong> Bauausschuss als beschließender Ausschuss gebildet werden.<br />
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus 4 Mitgliedern des Kirchengeme<strong>in</strong>derats, 3 Mitgliedern<br />
des Fördervere<strong>in</strong>s und 2 Mitgliedern der bürgerlichen Geme<strong>in</strong>de, davon der Bürgermeister<br />
oder e<strong>in</strong> von ihm benannter Vertreter. Als zweites Mitglied hat der Geme<strong>in</strong>derat der<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> Geme<strong>in</strong>derat Hermann Rehm und als deren Stellvertreter Geme<strong>in</strong>derat<br />
Markus Kässer jeweils e<strong>in</strong>stimmig gewählt.<br />
Ferner hat das Gremium beschlossen, dass die Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> weiterh<strong>in</strong> auf dem<br />
nördlichen Teil des Kirchengrundstücks (Gedächtnisstätte für die Kriegstoten) die Verkehrssicherungspflicht<br />
übernimmt und die Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg entlang der<br />
südlichen Grenze des Kirchengrundstücks weiter erbr<strong>in</strong>gt.<br />
3. Flächennutzungsplan – 5. Fortschreibung 2030 des Geme<strong>in</strong>deverwaltungsverbandes<br />
Laich<strong>in</strong>ger Alb<br />
- Feststellungsbeschluss<br />
Das Gremium hat dem Feststellungsbeschluss zur 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
e<strong>in</strong>stimmig zugestimmt. In der Verbandsversammlung am 26. Juli 2012 soll der Feststellungsbeschluss<br />
zum Flächennutzungsplan gefasst werden.<br />
4. Baugesuche<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat hatte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung über folgende Baugesuche zu entscheiden:<br />
Kenntnisgabeverfahren<br />
4.1 Fabian Frank, Büschenloh 3, 72589 <strong>Westerheim</strong><br />
Wohnungse<strong>in</strong>bau im Dachgeschoss mit Dachgauben und Errichtung e<strong>in</strong>er<br />
Garage, Büschenloh 3<br />
Der Bauherr plant den E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Gebäudes.<br />
Ferner ist die Errichtung e<strong>in</strong>er Garage im südlichen Bereich des Grundstücks geplant.<br />
Das Vorhaben liegt <strong>in</strong>nerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „H<strong>in</strong>ter Sellen I“.<br />
Das Gremium hat mit e<strong>in</strong>er Enthaltung das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen zu der erforderlichen<br />
Befreiung h<strong>in</strong>sichtlich der Zulässigkeit der Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche<br />
<strong>in</strong>soweit erteilt, als dass die Garage mit der südöstlichen und südwestlichen<br />
Gebäudeecke e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destabstand zum öffentlichen Weg von 1,00 m e<strong>in</strong>hält.
Durch die geplanten Dachgauben ist das ursprüngliche Hauptdach als solches nicht mehr<br />
erkennbar. Die Grundzüge der Planung s<strong>in</strong>d bei der geplanten Ausführung der Dachgauben<br />
berührt, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Befreiung nicht mehr vorliegen.<br />
Das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen zu der erforderlichen Befreiung h<strong>in</strong>sichtlich der Zulässigkeit<br />
der geplanten Dachgauben wurde versagt.<br />
Bauanträge<br />
4.2 Kar<strong>in</strong> und Klaus Wörner, Pfulb-Straße 23, 73252 Schopfloch<br />
Neubau e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Garage, Wiesensteiger Straße 21<br />
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück Wiesensteiger Straße 21 die Errichtung<br />
e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Garage. Das Bauvorhaben liegt <strong>in</strong>nerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils. Der Geme<strong>in</strong>derat hat e<strong>in</strong>stimmig das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen<br />
zum Bauvorhaben erteilt.<br />
4.3 Franziska Meffle, Waldstraße 4, 72589 <strong>Westerheim</strong><br />
Überdachung e<strong>in</strong>er bestehenden Be- und Entladezone, Am Vogelherd 42<br />
Am Betriebsstandort ist die Überdachung der bestehenden Be- und Entladezone geplant.<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aufsee“.<br />
E<strong>in</strong>stimmig hat das Gremium das geme<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>vernehmen erteilt.<br />
Bauvoranfragen<br />
4.4 Matthias Wagner, Höhenweg 5, 89150 Laich<strong>in</strong>gen<br />
Neubau e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Doppelgarage, Kirchenplatz 10<br />
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses mit Doppelgarage auf dem<br />
Grundstück Kirchenplatz 10, Flst. 208/1. Von Seiten des Bauherrn wurde e<strong>in</strong> Antrag auf Erteilung<br />
e<strong>in</strong>es Bauvorbescheides gestellt.<br />
Das Baugrundstück bef<strong>in</strong>det sich nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es rechtskräftigen Bebauungsplans. Im<br />
Flächennutzungsplan wird das Baugrundstück als Grünfläche dargestellt. Bei e<strong>in</strong>em Vor-Ort-<br />
Term<strong>in</strong> mit Kreisbaumeister<strong>in</strong> Roth wurde e<strong>in</strong>e mögliche Abrundung des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils zwischen südlicher Gebäudekanten Kirchenplatz 8 und der südwestlichen<br />
Gebäudeecke Schulstraße 2/1 def<strong>in</strong>iert. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich<br />
demnach nach § 34 BauGB.<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> kann sich e<strong>in</strong>e Bebauung des Teilflurstückes<br />
208/1 grundsätzlich vorstellen. Der Lage des geplanten Wohnhauses auf dem Grundstück,<br />
wie im Lageplan dargestellt, wurde zugestimmt. Das Gremium hat ferner das geme<strong>in</strong>dliche<br />
E<strong>in</strong>vernehmen h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Bebauung mit zwei Vollgeschossen erteilt. Als Dachform für<br />
das Hauptgebäude ist e<strong>in</strong> „Satteldach“ mit e<strong>in</strong>er Dachneigung zwischen 15° und 30° möglich.<br />
Des weiteren ist als Dache<strong>in</strong>deckung „Anthrazit“ denkbar. Die Garage kann als Flachdachgarage<br />
mit extensiver Dachbegrünung errichtet werden.<br />
5. Verlegung der Zufahrt zum Sportgelände<br />
Seitens des Sportvere<strong>in</strong>s <strong>Westerheim</strong> wurde der Antrag gestellt, die Zu- und Abfahrt zum<br />
Sportgelände neu zu regeln und an das westliche Grundstücksende zu verlegen. Diese wurde<br />
bislang schon – im Zuge der Bauarbeiten am Sanitärgebäude – als Ersatzzufahrt genutzt.<br />
Am 16. Juli 2012 hat e<strong>in</strong>e Verkehrsschau mit Vertretern des Geme<strong>in</strong>deverwaltungsverbandes<br />
Laich<strong>in</strong>ger Alb als Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, des Sportvere<strong>in</strong>s und der Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
stattgefunden.<br />
Die Beteiligen konnten e<strong>in</strong>e Genehmigung für die neu beantragte Zu- und Abfahrt am westlichen<br />
Grundstücksende <strong>in</strong> Aussicht stellen, sofern die vorgegebenen Sichtfelder von 70 m an<br />
der betreffenden Abbiegeposition der neuen Zu- und Abfahrt aus beiden Richtungen e<strong>in</strong>gehalten<br />
werden. Um diese Sichtweite zu gewährleisten, müssen Bäume im Kurven<strong>in</strong>nenbereich<br />
gefällt werden. Da es sich hierbei um Straßenbegleitgrün und nicht um Wald handelt,<br />
wäre e<strong>in</strong> Fällen, nach Aussage von Förster<strong>in</strong> Wirth möglich. Der Forst wäre bereit, die Bäume
im Herbst zufällen, der Sportvere<strong>in</strong> <strong>Westerheim</strong> wäre bereit, die Unterhaltung der Böschung<br />
zu übernehmen. Auch die Geschäftsführer des Camp<strong>in</strong>gplatzes wurden um Stellungnahme<br />
gebeten. Diese haben ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Verlegung der Zufahrt.<br />
Ferner wurde von Seiten der Geme<strong>in</strong>deverwaltung angeregt, die beiden Parkplatzbereiche<br />
entlang des Zufahrtsweges zum Sportgelände als „Parkplatz“ zu beschildern und die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Parkplätze zu markieren, sodass auf beiden Straßenseiten e<strong>in</strong>e Begrenzungsl<strong>in</strong>ie zwischen<br />
Parkplatz und Straßenverlauf erkennbar wird. Zusätzlich zur Markierung wurde von<br />
Seiten der Verwaltung angeregt, e<strong>in</strong> Verkehrszeichen 50 km/h und Gefahrenstelle mit Zusatz<br />
„E<strong>in</strong>- und Ausfahrt“ aus Fahrtrichtung Camp<strong>in</strong>gplatz kommend aufzustellen.<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat stimmt der Verlegung der Zu- und Abfahrt zu, sofern die vorgegebenen<br />
Sichtfelder von 70 m erreicht werden. Die Bäume im Kurven<strong>in</strong>nenbereich, welche zur Herstellung<br />
der Sichtverhältnisse entfernt werden müssen, sollen im Herbst vom Forst entfernt werden.<br />
Die Unterhaltung der Böschung wird vom Sportvere<strong>in</strong> <strong>Westerheim</strong> übernommen.<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat stimmte ferner der Markierung der Parkplatzbereiche und der Aufstellung<br />
des Verkehrszeichens 50 km/h und Gefahrenstelle mit Zusatz „E<strong>in</strong>- und Ausfahrt“ aus Fahrtrichtung<br />
Camp<strong>in</strong>gplatz zu.<br />
6. Vergabe e<strong>in</strong>es Namens für den neuen Platz ehem. Kirchenplatz 13<br />
- Vorschlag: Parkplatz am Schopf<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat hat e<strong>in</strong>stimmig beschlossen, den Vorschlag der Geme<strong>in</strong>deverwaltung aufzugreifen<br />
und den Platz „Parkplatz am Schopf“ zu nennen.