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Erich Rubitsch - Primarschule Zwingen

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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler<br />

Im vergangenen Schuljahr sind zwei Neuerungen seitens der<br />

Schulleitung umgesetzt worden.<br />

Das Schülerinterview<br />

5<br />

Das Schülerinterview, das mir als Schulleiter eine direktere und nähere<br />

Beziehung zu den Kindern ermöglicht, hat sich als sehr sinnvoll bewährt.<br />

Als Schulleiter versuche ich immer wieder, Wege zu finden, um mit den<br />

Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen, um auch ihre<br />

Erlebnisse und Erfahrungen und Bedürfnisse zu kennen.<br />

Ich lade pro Woche aus einer Klasse zwei Schülerinnen und Schüler ein,<br />

zu mir ins Büro zu kommen, damit wir uns miteinander unterhalten<br />

können. Dies geschieht einerseits durch ein Interview mit vorbereiteten<br />

Fragen, andererseits durch die Möglichkeit des freien Austausches. Den<br />

Fragebogen, den die Schülerinnen und Schüler bei mir ausfüllen, bringen<br />

sie nach Hause. Er kann gut als Gesprächsgrundlage für Sie zu Hause<br />

dienen.<br />

Konflikte und Fehlverhalten<br />

Schülerinnen und Schüler, die wiederholt im Klassenzimmer, auf dem<br />

Pausenplatz oder auf dem Schulweg die Regeln nicht einhalten, werden<br />

zu mir ins Büro zu einem Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch<br />

filtern wir gemeinsam heraus, woran es liegt und wie das Kind wieder zu<br />

einem lernförderndem Verhalten finden kann. Dies sind Einzelgespräche,<br />

die mit mir allein stattfinden. Ich frage bei der Lehrperson, sowie bei<br />

dem Kind, nach zwei bis drei Wochen nach, wie sich die Situation<br />

entwickelt hat. Falls sich das Verhalten positiv verändert hat, ist die<br />

Sache erledigt. Falls nicht, gibt es ein zweites Gespräch, in dem ich dem<br />

Kind mitteile, dass es bei einem dritten Gespräch einen Vertrag mit klar<br />

definierten Zielen erhält, die es nun anstreben muss und zu denen es mir<br />

wöchentlich Bericht erstattet. Den Vertrag sehen auch die Eltern ein und<br />

dazu gibt es ein Elterngespräch. Wenn dieses Vorgehen nicht genügt,<br />

erhält das Kind eine Frist, z.B. zwei bis drei Wochen, in denen es diese<br />

Ziele erreicht haben muss, ansonsten wird es für eine Zeit von zwei bis<br />

drei Wochen an die Schule einer anderen Gemeinde versetzt. Das<br />

passiert auch ohne Einverständnis der Eltern, aber ist natürlich sehr viel<br />

sinnvoller und wirkungsvoller, wenn die Eltern diese Massnahmen<br />

unterstützen.<br />

Danke für Ihre Kenntnisnahme.<br />

E. <strong>Rubitsch</strong>ung, Schulleiter

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