Erich Rubitsch - Primarschule Zwingen
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Krankheit – Abwesenheit – Ferienverlängerung<br />
31<br />
Krankheit und andere Unterrichtsversäumnisse (z.B. Arzt- und<br />
Zahnarztbesuche) müssen der Lehrkraft am dem Tag, an dem das Kind<br />
dem Unterricht fernbleibt, wenn möglich aber vorher bekannt gegeben<br />
werden - dazu rufen Sie am besten die jeweilige Lehrperson auf dem<br />
Natel an, das Schulsekretariat ist nicht immer besetzt.<br />
Bei voraussehbaren Absenzen gilt folgendes Vorgehen:<br />
a) Absenzen und Urlaube von bis zu einem Tag werden unmittelbar<br />
vor dem Urlaub von der Klassenlehrkraft entschieden.<br />
b) Gesuche für Absenzen/Urlaube ab einem Tag bis zu zwei Wochen<br />
müssen spätestens zwei Wochen zum voraus an die Lehrkraft<br />
zuhanden der Schulleitung gestellt werden. Sie werden von der<br />
Schulleitung entschieden.<br />
c) Gesuche für Ferienverlängerungen müssen spätestens zwei<br />
Wochen zum voraus bei der Lehrkraft zuhanden der Schulleitung<br />
eingereicht werden. Sie werden durch die Schulleitung entschieden.<br />
d) Gesuche für Absenzen/Urlaube von mehr als zwei Wochen müssen<br />
an den Schulrat gestellt werden und spätestens 6 Wochen vor dem<br />
Urlaub dort eintreffen.<br />
Während der gesamten Primarschulzeit eines Kindes werden in der Regel<br />
nicht mehr als fünf Urlaubs- und Ferienverlängerungstage bewilligt.<br />
Bitte benützen Sie das Formular<br />
für Urlaubsgesuche am Ende der<br />
Broschüre!<br />
Jokertag<br />
Zusätzlich haben SchülerInnen pro<br />
Schuljahr das Anrecht auf einen Jokertag<br />
(oder zwei Halbtage), der kurzfristig ohne<br />
Angabe von Gründen bezogen werden<br />
kann. Die Lehrkraft ist spätestens am<br />
Vorabend zu informieren.