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Erich Rubitsch - Primarschule Zwingen

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Kinder- und Jugendzahnpflege - Schulzahnarzt<br />

28<br />

Die Kinder– und Jugendzahnpflege ist eine Dienstleistung des Kantons<br />

Basel-Landschaft, um Eltern regelmässige zahnärztliche Kontrollen ihrer<br />

Kinder zum günstigsten Tarif anzubieten.<br />

Der Beitritt zur Kinder– und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt<br />

beim Eintritt in den Kindergarten oder bei Neuzuzügern bei Schuleintritt.<br />

Zuständig für die Anmeldungen und die jährlichen Kontrollen ist die<br />

Primarschulsekretärin Frau M. Nebel und fürs Rechnungswesen Frau U.<br />

Kupferschmied, Gemeindeverwaltung.<br />

Seit August 1997 besteht für sämtliche Behandlungen freie Zahnarztwahl<br />

im ganzen Kanton Basel-Landschaft.<br />

PatientInnen der meisten Zahnarztpraxen in Laufen, Brislach<br />

und Breitenbach werden jährlich im Herbst kollektiv<br />

aufgeboten. Die Termine werden via Schule und Kindergarten verteilt –<br />

für den Transport müssen die Eltern besorgt sein. Die PatientInnen<br />

anderer ZahnärztInnen werden durch ihren/ihre ZahnärztIn individuell<br />

aufgeboten.<br />

Schulärztliche Untersuchungen<br />

Während der Kindergarten- und Primarschulzeit finden zwei schulärztliche<br />

Untersuchungen statt, die Sie auch bei Ihrem Privatarzt<br />

durchführen lassen können.<br />

Die erste schulärztliche Untersuchung findet im Laufe des ersten<br />

Kindergartenhalbjahres statt. Mit der ersten Untersuchung sollen<br />

mögliche Defizite eines Kindes früh erkannt und rechtzeitig geeignete<br />

Massnahmen ergriffen werden. Untersucht werden speziell Grösse,<br />

Gewicht, Augen, Ohren, Hals, Ohren, Herz und Lunge.<br />

In der 4. Klasse findet eine zweite schulärztliche Untersuchung aller<br />

Primarschülerinnen und –schüler statt. Diese sollte bis zu den<br />

Herbstferien durchgeführt werden. Wiederum werden Augen, Ohren,<br />

Blutdruck, Grösse und Gewicht kontrolliert.<br />

Sie können von Ihrem Recht Gebrauch machen, Ihr Kind bei Ihrem<br />

vertrauten Privatarzt schulärztlich untersuchen zu lassen. Die<br />

Untersuchung durch die Schulärztin findet nur statt, wenn die<br />

privatärztliche Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig stattgefunden<br />

hat. Die Schulärztin übernimmt dabei jedoch mehr eine Kontroll- und

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