Erich Rubitsch - Primarschule Zwingen
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Kinder- und Jugendzahnpflege - Schulzahnarzt<br />
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Die Kinder– und Jugendzahnpflege ist eine Dienstleistung des Kantons<br />
Basel-Landschaft, um Eltern regelmässige zahnärztliche Kontrollen ihrer<br />
Kinder zum günstigsten Tarif anzubieten.<br />
Der Beitritt zur Kinder– und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt<br />
beim Eintritt in den Kindergarten oder bei Neuzuzügern bei Schuleintritt.<br />
Zuständig für die Anmeldungen und die jährlichen Kontrollen ist die<br />
Primarschulsekretärin Frau M. Nebel und fürs Rechnungswesen Frau U.<br />
Kupferschmied, Gemeindeverwaltung.<br />
Seit August 1997 besteht für sämtliche Behandlungen freie Zahnarztwahl<br />
im ganzen Kanton Basel-Landschaft.<br />
PatientInnen der meisten Zahnarztpraxen in Laufen, Brislach<br />
und Breitenbach werden jährlich im Herbst kollektiv<br />
aufgeboten. Die Termine werden via Schule und Kindergarten verteilt –<br />
für den Transport müssen die Eltern besorgt sein. Die PatientInnen<br />
anderer ZahnärztInnen werden durch ihren/ihre ZahnärztIn individuell<br />
aufgeboten.<br />
Schulärztliche Untersuchungen<br />
Während der Kindergarten- und Primarschulzeit finden zwei schulärztliche<br />
Untersuchungen statt, die Sie auch bei Ihrem Privatarzt<br />
durchführen lassen können.<br />
Die erste schulärztliche Untersuchung findet im Laufe des ersten<br />
Kindergartenhalbjahres statt. Mit der ersten Untersuchung sollen<br />
mögliche Defizite eines Kindes früh erkannt und rechtzeitig geeignete<br />
Massnahmen ergriffen werden. Untersucht werden speziell Grösse,<br />
Gewicht, Augen, Ohren, Hals, Ohren, Herz und Lunge.<br />
In der 4. Klasse findet eine zweite schulärztliche Untersuchung aller<br />
Primarschülerinnen und –schüler statt. Diese sollte bis zu den<br />
Herbstferien durchgeführt werden. Wiederum werden Augen, Ohren,<br />
Blutdruck, Grösse und Gewicht kontrolliert.<br />
Sie können von Ihrem Recht Gebrauch machen, Ihr Kind bei Ihrem<br />
vertrauten Privatarzt schulärztlich untersuchen zu lassen. Die<br />
Untersuchung durch die Schulärztin findet nur statt, wenn die<br />
privatärztliche Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig stattgefunden<br />
hat. Die Schulärztin übernimmt dabei jedoch mehr eine Kontroll- und