Erich Rubitsch - Primarschule Zwingen
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Sicherheit und Versicherungen<br />
Der Schulrat hat zur Sicherheit Ihrer Kinder folgende Massnahmen<br />
beschlossen:<br />
1. Helmobligatorium<br />
Für Skilager, Velotouren und Eisbahn erklärt die Schulpflege den Helm<br />
obligatorisch. Eltern können ihre Kinder schriftlich davon dispensieren<br />
lassen – die Schulpflege lehnt jede Haftung bei Unfällen ab. Für Kauf<br />
oder Miete der Helme müssen die Eltern selbst sorgen – die Schule kann<br />
keine Helme anbieten. Über das Angebot für den richtigen und BFUtauglichen<br />
Helm informieren Sie sich bei den Anbietern.<br />
Helfen Sie Ihrem Kind an den Helm zu denken und ihn<br />
mitzunehmen!<br />
Kinder, die ohne Helm und ohne Helmdispens zu Velotouren, Eislaufen<br />
oder Skilager antreten, dürfen nicht daran teilnehmen und werden in<br />
anderen Klassen mit Aufgaben beschäftigt!<br />
2. Unfallversicherung ist Privatsache!<br />
Mit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes wurde die<br />
Schülerunfallversicherung aufgehoben – für Unfälle, die sich während<br />
des Schulunterrichts, auf Schulreisen, Exkursionen und in Lagern<br />
ereignen, kommt die private Krankenkasse auf.<br />
3. Haftpflichtversicherung<br />
Alle Eltern sollten eine Privathaftpflichtversicherung haben, damit ihre<br />
Kinder im Falle eines Schadenereignisses versichert sind. Die Gemeinde<br />
hat keine Schülerhaftpflichtversicherung. Hingegen sind die Schülerinnen<br />
und Schüler während der Aufsicht durch Lehrpersonen durch den<br />
Kanton haftpflichtversichert.