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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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ihre Kunden mit preisgünstigeren Sonderverträgen über einen längeren Zeitraum, meist<br />

mindestens ein Jahr, an sich zu binden. Diesen Verträgen liegen oftmals Preisanpassungsklauseln,<br />

aber auch Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr oder mehr zu<br />

Grunde. Haushaltskunden, die ihr Erdgas im Rahmen eines Sondervertrags vom Grundversorger<br />

beziehen, ist es somit nicht ohne weiteres möglich, mit einem Wechsel zu einem<br />

anderen Lieferanten als dem Grundversorger auf geänderte Marktstrukturen zeitnah<br />

zu reagieren.<br />

(95) Eine hohe Anzahl an Anbietern in Netzgebieten allein lässt folglich noch keine konkreten<br />

Rückschlüsse auf die tatsächlichen Wettbewerbsverhältnisse in den jeweiligen Netzgebieten<br />

zu. Die BNetzA berücksichtigt im Monitoringbericht bei der Ermittlung bezüglich<br />

der Anzahl der Gaslieferanten in den jeweiligen Netzgebieten auch Weiterverteiler, die<br />

selbst Grundversorger in einem Netzgebiet sind. Diese sind zumeist nicht bundesweit,<br />

sondern nur in bestimmten Regionen tätig und bieten in den fremden Netzgebieten oftmals<br />

ihre „heimischen“ Grundversorgungstarife oder auch Sondertarife an, die auf ihr<br />

eigenes etabliertes Vertriebsgebiet abgestimmt sind. Diese Tarife sind jedoch nicht<br />

zwingend günstiger als die Tarife des im jeweiligen Netzgebiet etablierten Erdgasversorgers<br />

und wirken daher nur in sehr beschränktem Umfang wettbewerbsintensivierend.<br />

Eine Abfrage beim Verbraucherportal Verivox 67<br />

zeigt, dass zwar rund 50 Unternehmen<br />

in der Stadt Landau in der Pfalz, in der die ESW Gasvertrieb Grundversorger ist, eine<br />

Belieferung von Letztverbrauchern mit Erdgas anbieten. Von diesen 50 Unternehmen<br />

liefern jedoch nur elf Versorger das Erdgas tatsächlich zu günstigeren Tarifen als die<br />

ESW Gasvertrieb. Zu den insofern maßgeblichen Konkurrenzunternehmen gehören oftmals,<br />

wie auch in der vorliegenden Abfrage für die Stadt Landau, bundesweit tätige Anbieter<br />

wie eprimo, E WIE EINFACH oder Vattenfall.<br />

(96) In den vom Zusammenschlussvorhaben betroffenen Netzgebieten, dem Netzgebiet der<br />

ESW Netz und dem Netzgebiet der Pfalzgas, ist eine gegenseitige Marktdurchdringung<br />

in den vom Zusammenschlussvorhaben betroffenen Netzgebieten bisher auch kaum zu<br />

verzeichnen. Im Rahmen mehrerer Verfahren im Zusammenhang mit Konzessionsübernahmen<br />

erhob die <strong>Beschlussabteilung</strong> für das Jahr 2009 auch die Wechselquoten von<br />

Haushaltskunden i.S.d. § 3 Nr. 22 EnWG weg vom Grundversorger in rund 700 Gemeinden.<br />

Diese lagen in den Verbandsgemeinden, in denen Pfalzgas und ESW Gasvertrieb<br />

67 Abfrage: Gasverbrauch 20.000 GWh/Jahr, Leistung 12,5 kW, Kündigungsfrist „egal“, keine<br />

Berücksichtigung von Tarifen mit Vorauskasse oder Kaution, Kundengruppe „privat“, Vertragslaufzeit bis<br />

zu 12 Monate.

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