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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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- 39 -<br />

(92) Die räumliche Marktabgrenzung bemisst sich jedoch nach den tatsächlichen Ausweichmöglichkeiten<br />

der Marktgegenseite. Entscheidend für die räumliche Abgrenzung des<br />

Marktes ist folglich nicht, ob Erdgasversorger rein rechtlich oder physisch in dem angestammten<br />

Versorgungsgebiet eines regionalen Weiterverteilers oder eines Stadtwerks<br />

tätig werden könnten, sondern danach, ob sie in dem betreffenden Gebiet auch tatsächlich<br />

Tarife für Letztverbraucher anbieten. Laut Monitoringbericht 20<strong>11</strong> der Bundesnetzagentur<br />

(S. 196) waren im Jahr 2010 in mehr als der Hälfte der Netzgebiete 21 Lieferanten<br />

oder mehr tätig. Nur noch sieben der 579 befragten Netzbetreiber gaben an, dass in<br />

ihrem Netzgebiet höchstens fünf Lieferanten Erdgas anbieten. Die Anzahl der verfügbaren<br />

Anbieter innerhalb eines Netzgebietes ist in den vergangenen drei Jahren auch stetig<br />

gestiegen. So waren im Jahr 2008 nur 33% der von der BNetzA im Rahmen des<br />

Monitorings befragten Lieferanten in mehr als einem Netzgebiet tätig, während es 2009<br />

schon 50% und im Jahr 2010 sogar rund 60% waren. 65<br />

(93) Dennoch machten die Letztverbraucher bisher nur in sehr beschränktem Umfang von<br />

einem Lieferantenwechsel Gebrauch. Insbesondere im Vergleich zum Strombereich liegt<br />

die Anzahl der Lieferantenwechsel im Gasbereich deutlich zurück. Im Jahr 2008 lag die<br />

Anzahl der Stromlieferantenwechsel von Letztverbrauchern bei 2,3 Mio., die Anzahl der<br />

Gaslieferantenwechsel hingegen nur bei 384.000. Im Jahr 2009 ergaben sich im Strombereich<br />

2,4 Mio. Wechsel, im Gasbereich hingegen nur rund 472.000. Im Jahr 2010 betrug<br />

die Anzahl der Stromlieferantenwechsel 3,0 Mio., die Anzahl der Gaslieferanten-<br />

66<br />

wechsel nur 921.000.<br />

(94) Vor allem die Haushaltskunden zeigten bislang nur eine schwache Wechselbereitschaft<br />

bezüglich ihres Erdgaslieferanten. Insgesamt wurden laut Monitoringbericht 20<strong>11</strong> der<br />

Bundesnetzagentur (S. 76) im Jahr 2010 nur 6% der an Haushaltskunden abgegebenen<br />

Gasmenge von einem anderen Lieferanten als dem Grundversorger abgesetzt. Zwar ist<br />

der Anteil an Haushaltskunden in der Grundversorgung in den letzten Jahren deutlich<br />

gesunken, denn nur 25% der an Haushaltskunden abgesetzten Menge entfielen im Jahr<br />

2010 auf die Belieferung durch den Grundversorger innerhalb der Grundversorgung,<br />

69% der abgesetzten Gasmenge entfielen hingegen auf die Belieferung durch den<br />

Grundversorger innerhalb eines Sondervertrags. Die hohe Anzahl an Kunden, die im<br />

Rahmen eines Sondervertrags vom Grundversorger beliefert werden, weist jedoch darauf<br />

hin, dass es den in den jeweiligen Netzgebieten etablierten Weiterverteilern gelingt,<br />

65<br />

BNetzA, Monitoringbericht 20<strong>11</strong>, S 197.<br />

66<br />

ebd., S. 47 u. 75.

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