8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
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(92) Die räumliche Marktabgrenzung bemisst sich jedoch nach den tatsächlichen Ausweichmöglichkeiten<br />
der Marktgegenseite. Entscheidend für die räumliche Abgrenzung des<br />
Marktes ist folglich nicht, ob Erdgasversorger rein rechtlich oder physisch in dem angestammten<br />
Versorgungsgebiet eines regionalen Weiterverteilers oder eines Stadtwerks<br />
tätig werden könnten, sondern danach, ob sie in dem betreffenden Gebiet auch tatsächlich<br />
Tarife für Letztverbraucher anbieten. Laut Monitoringbericht 20<strong>11</strong> der Bundesnetzagentur<br />
(S. 196) waren im Jahr 2010 in mehr als der Hälfte der Netzgebiete 21 Lieferanten<br />
oder mehr tätig. Nur noch sieben der 579 befragten Netzbetreiber gaben an, dass in<br />
ihrem Netzgebiet höchstens fünf Lieferanten Erdgas anbieten. Die Anzahl der verfügbaren<br />
Anbieter innerhalb eines Netzgebietes ist in den vergangenen drei Jahren auch stetig<br />
gestiegen. So waren im Jahr 2008 nur 33% der von der BNetzA im Rahmen des<br />
Monitorings befragten Lieferanten in mehr als einem Netzgebiet tätig, während es 2009<br />
schon 50% und im Jahr 2010 sogar rund 60% waren. 65<br />
(93) Dennoch machten die Letztverbraucher bisher nur in sehr beschränktem Umfang von<br />
einem Lieferantenwechsel Gebrauch. Insbesondere im Vergleich zum Strombereich liegt<br />
die Anzahl der Lieferantenwechsel im Gasbereich deutlich zurück. Im Jahr 2008 lag die<br />
Anzahl der Stromlieferantenwechsel von Letztverbrauchern bei 2,3 Mio., die Anzahl der<br />
Gaslieferantenwechsel hingegen nur bei 384.000. Im Jahr 2009 ergaben sich im Strombereich<br />
2,4 Mio. Wechsel, im Gasbereich hingegen nur rund 472.000. Im Jahr 2010 betrug<br />
die Anzahl der Stromlieferantenwechsel 3,0 Mio., die Anzahl der Gaslieferanten-<br />
66<br />
wechsel nur 921.000.<br />
(94) Vor allem die Haushaltskunden zeigten bislang nur eine schwache Wechselbereitschaft<br />
bezüglich ihres Erdgaslieferanten. Insgesamt wurden laut Monitoringbericht 20<strong>11</strong> der<br />
Bundesnetzagentur (S. 76) im Jahr 2010 nur 6% der an Haushaltskunden abgegebenen<br />
Gasmenge von einem anderen Lieferanten als dem Grundversorger abgesetzt. Zwar ist<br />
der Anteil an Haushaltskunden in der Grundversorgung in den letzten Jahren deutlich<br />
gesunken, denn nur 25% der an Haushaltskunden abgesetzten Menge entfielen im Jahr<br />
2010 auf die Belieferung durch den Grundversorger innerhalb der Grundversorgung,<br />
69% der abgesetzten Gasmenge entfielen hingegen auf die Belieferung durch den<br />
Grundversorger innerhalb eines Sondervertrags. Die hohe Anzahl an Kunden, die im<br />
Rahmen eines Sondervertrags vom Grundversorger beliefert werden, weist jedoch darauf<br />
hin, dass es den in den jeweiligen Netzgebieten etablierten Weiterverteilern gelingt,<br />
65<br />
BNetzA, Monitoringbericht 20<strong>11</strong>, S 197.<br />
66<br />
ebd., S. 47 u. 75.