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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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- 37 -<br />

2. Belieferung von Letztverbrauchern mit Erdgas<br />

(87) Der Markt für die Belieferung von SLP-Kunden und der Markt für die Belieferung von<br />

RLM-Kunden mit Erdgas durch regionale und lokale Weiterverteiler sind zunächst in<br />

horizontaler Hinsicht vom Zusammenschlussvorhaben betroffen, denn sowohl die ESW<br />

Gasvertrieb, als auch das von Enovos Deutschland und den Pfalzwerken paritätisch<br />

geführte Gemeinschaftsunternehmen Pfalzgas beliefern SLP- und RLM-Kunden mit<br />

Erdgas. Zwar verfügen beide Weiterverteiler in ihrem jeweiligen Netzgebiet über hohe<br />

bis sehr hohe Marktanteile auf den betroffenen Märkten. Das Zusammenschlussvorhaben<br />

führt in horizontaler Hinsicht dennoch nicht zu einer Verstärkung einer marktbeherrschenden<br />

Stellung, da sich aufgrund der netzbezogenen räumlichen Abgrenzung des<br />

Marktes keinerlei Überschneidungen ergeben (dazu unter den Rn. (102) ff.).<br />

(88) Auch in vertikaler Hinsicht sind die Märkte für die Belieferung von SLP-Kunden und<br />

RLM-Kunden mit Erdgas durch regionale und lokale Weiterverteiler vom Zusammenschlussvorhaben<br />

betroffen, denn durch die Verschmelzung der ESW Gasvertrieb auf die<br />

ESW AG entfällt Enovos Deutschland als potentieller Wettbewerber der ESW Gasvertrieb<br />

in ihrem etablierten Vertriebsgebiet. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die bestehende<br />

marktbeherrschende Stellung der ESW Gasvertrieb bei der Belieferung von<br />

letztverbrauchenden RLM- und SLP-Kunden mit Erdgas in ihrem Netzgebiet durch den<br />

Zusammenschluss verstärkt wird (dazu unter den Rn. (105) f.).<br />

a) Sachliche Marktabgrenzung<br />

(89) In sachlicher Hinsicht hat die <strong>Beschlussabteilung</strong> bisher in ständiger Entscheidungspraxis<br />

63<br />

einen Markt für die Belieferung von SLP-Kunden mit Erdgas durch lokale und regionale<br />

Weiterverteiler, sowie einen Markt für die Belieferung von RLM-Kunden mit Erdgas<br />

durch lokale und regionale Weiterverteiler abgegrenzt (vgl. Abb. in Anhang 2). Unter<br />

SLP-Kunden sind dabei solche Letztverbraucher zu verstehen, deren Erdgasverbrauch<br />

mangels registrierender Leistungsmessung auf Basis eines Standardlastprofils abgerechnet<br />

wird. Der Erdgasverbrauch von RLM-Kunden wird hingegen anhand einer registrierenden<br />

Leistungsmessung erfasst.<br />

63 u.a. <strong>B8</strong>-109/09, Beschluss vom 30. April 2010 - RWE/SW Lingen/SW Radevormwald; <strong>B8</strong>-107/09,<br />

Beschluss vom 30. November 2009 - Integra/Thüga und <strong>B8</strong>-67/09, Beschluss vom 15. Mai 2009 -<br />

EnBW/VNG.

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