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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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ler gegenüber ihrem traditionellen Lieferunternehmen. Die <strong>Beschlussabteilung</strong> geht je-<br />

doch davon aus, dass die in einem Netzgebiet etablierten Lieferanten kein rein monopo-<br />

listisches Preissetzungsverhalten durchsetzen können. Da es jedem regionalen und lo-<br />

kalen Weiterverteiler selbst im Rahmen einer klassischen Vollversorgung problemlos<br />

möglich ist, seinen Vorlieferanten zu wechseln, ist davon auszugehen, dass bereits ein<br />

signifikanter Wettbewerbsdruck auf die in den jeweiligen Netzgebieten etablierten Lieferanten<br />

herrscht, so dass diese in ihrem Preissetzungsverhältnis durchaus durch potentielle<br />

Wettbewerber diszipliniert werden, wenn sie ihre Kunden als Abnehmer halten wollen.<br />

(73) Das Einsetzen der gegenseitigen Durchdringung der angestammten Marktgebiete zeigt<br />

sich auch in den Marktanteilsverlusten der Anmelderin. Hatte Enovos Deutschland im<br />

Jahr 2008 noch einen Marktanteil zwischen 80% und 90%, ist ihr Marktanteil im Jahr<br />

2010 bereits auf [60-70]% gesunken. Diese deutlichen Marktanteilsverluste sind bereits<br />

das Ergebnis der aufbrechenden monopolistischen Marktstrukturen und des einsetzenden<br />

Preiswettbewerbs.<br />

(74) Auch durch den Erdgashandel an den Energiebörsen existiert bereits Wettbewerbsdruck<br />

auf die Enovos Deutschland, denn die Börsenpreise für Erdgas stellen Referenzpreise<br />

dar, die Vorlieferanten in ihren Preissetzungsverhalten disziplinieren. Während die<br />

Spotmarktpreise Aufschluss über die aktuellen Bedingungen des Erdgashandels und<br />

damit Angebot und Nachfrage in der kurzen Frist geben, fließen in das Handelsgeschehen<br />

auf dem Terminmarkt, auf dem Produkte für den aktuellen Monat sowie für die folgenden<br />

sechs Monate, sieben Quartale und sechs Kalenderjahre gehandelt werden,<br />

individuelle Erwartungsbildungen in die Preise ein. Sowohl Spot-, als auch Terminmarktpreise<br />

können täglich von jedem Marktteilnehmer, unabhängig davon, ob er selbst als<br />

Händler an der Börse tätig wird, beobachtet werden. Sie eignen sich daher sehr gut als<br />

transparente Preissignale, die einen problemlosen Vergleich zwischen verschiedenen<br />

Beschaffungsbedingungen ermöglichen. 49<br />

(75) Die <strong>Beschlussabteilung</strong> ist daher davon überzeugt, dass zwar ein erheblicher Teil der<br />

regionalen und lokalen Weiterverteiler innerhalb des Creos-Netzes noch eine hohe Präferenz<br />

für eine Vollversorgung durch die etablierte Lieferantin Enovos Deutschland hat,<br />

ihre Marktmacht jedoch stetig zurückgeht. Vielmehr führt die Beseitigung der Marktzu-<br />

49<br />

s. auch Monopolkommission 20<strong>11</strong>, Sondergutachten 59 „Energie 20<strong>11</strong>: Wettbewerbsentwicklung mit<br />

Licht und Schatten“, Rn. 560ff.

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