8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
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schen Aufwandes eine Präferenz für eine Vollversorgung mit einer Laufzeit von zwei<br />
Jahren ohne eigene Bilanzkreisführung besitzen, während vor allem Stadtwerke und<br />
Energieversorger in größeren Städten die traditionelle Vollversorgung durch eine struk-<br />
turierte Beschaffung mit eigener Bilanzkreisführung ersetzt haben. Die Zurückhaltung<br />
der befragten regionalen Weiterverteiler und Stadtwerke beim Wechsel in die strukturier-<br />
te Beschaffung dürfte daher vor allem auf die Siedlungsstruktur innerhalb des Creos-<br />
Netzgebietes zurückzuführen sein. Das Saarland ist strukturell geprägt durch eine hohe<br />
Anzahl kleinerer Gemeinden, deren Einwohnerzahl jeweils weniger als 30.000 beträgt.<br />
Ausnahmen bilden die Landeshauptstadt Saarbrücken mit rund 175.000 Einwohnern,<br />
sowie Völklingen (39.600 Einwohner), Neunkirchen (47.400 Einwohner), Saarlouis<br />
(37.100 Einwohner), Homburg (43.800 Einwohner) und St. Ingbert (37.300 Einwohner).<br />
30<br />
Auch das südliche Rheinland-Pfalz weist ähnliche strukturelle Bevölkerungsmerkmale<br />
auf.<br />
(53) Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Wahl des Erdgasbeschaffungsprodukts direkte<br />
Auswirkungen auf das Wechselverhalten der regionalen und lokalen Weiterverteiler bezüglich<br />
ihres Erdgaslieferanten hat. Während bei der strukturierten Beschaffung Produkte<br />
von verschiedenen Lieferanten bezogen werden können und die Bezugsdauer in der<br />
Regel je nach Produktart zwischen einem Monat und einem Jahr liegt, bindet sich ein<br />
Stadtwerk oder ein Weiterverteiler mit einem klassischen oder modernen Vollversorgungsvertrag<br />
an einen einzigen Vorlieferanten. Die Ergebnisse der Abfragen zeigen<br />
zwar, dass die kleineren Stadtwerke und Weiterverteiler zum großen Teil ihre Vollversorgung<br />
ausgeschrieben oder Abfragen bei verschiedenen Lieferanten durchgeführt<br />
hatten (rund 90%), die meisten von ihnen die Vollversorgung jedoch letztendlich wieder<br />
mit dem traditionellen Vorlieferanten abschlossen (90%).<br />
(54) Die <strong>Beschlussabteilung</strong> kommt daher zu dem Schluss, dass auf dem Markt, auf dem<br />
Enovos regionale und lokale Weiterverteiler beliefert, nach wie vor<br />
Marktzutrittsschranken in der Form von Kundenpräferenzen existieren. Aus diesen<br />
Gründen sieht sich die <strong>Beschlussabteilung</strong>, im Einklang mit der Rechtsprechung 31<br />
, nach<br />
wie vor zu einer zurückhaltenden Prognose veranlasst und hält es noch für verfrüht, eine<br />
endgültige Einschätzung zur Frage der zukünftigen Marktabgrenzung bei der Belieferung<br />
von Weiterverteilern abzugeben. Im Ergebnis kann die Frage der räumlichen<br />
30 http://www.saarland.de/dokumente/thema_statistik/staa_FB3<strong>11</strong>210.pdf.<br />
31<br />
vgl. ausführliche Darstellung bei Becker/Zapfe, Energiekartellrechtsanwendung in Zeiten der<br />
Regulierung, ZWeR 2007, 419, 428-433.