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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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- 20 -<br />

schen Aufwandes eine Präferenz für eine Vollversorgung mit einer Laufzeit von zwei<br />

Jahren ohne eigene Bilanzkreisführung besitzen, während vor allem Stadtwerke und<br />

Energieversorger in größeren Städten die traditionelle Vollversorgung durch eine struk-<br />

turierte Beschaffung mit eigener Bilanzkreisführung ersetzt haben. Die Zurückhaltung<br />

der befragten regionalen Weiterverteiler und Stadtwerke beim Wechsel in die strukturier-<br />

te Beschaffung dürfte daher vor allem auf die Siedlungsstruktur innerhalb des Creos-<br />

Netzgebietes zurückzuführen sein. Das Saarland ist strukturell geprägt durch eine hohe<br />

Anzahl kleinerer Gemeinden, deren Einwohnerzahl jeweils weniger als 30.000 beträgt.<br />

Ausnahmen bilden die Landeshauptstadt Saarbrücken mit rund 175.000 Einwohnern,<br />

sowie Völklingen (39.600 Einwohner), Neunkirchen (47.400 Einwohner), Saarlouis<br />

(37.100 Einwohner), Homburg (43.800 Einwohner) und St. Ingbert (37.300 Einwohner).<br />

30<br />

Auch das südliche Rheinland-Pfalz weist ähnliche strukturelle Bevölkerungsmerkmale<br />

auf.<br />

(53) Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Wahl des Erdgasbeschaffungsprodukts direkte<br />

Auswirkungen auf das Wechselverhalten der regionalen und lokalen Weiterverteiler bezüglich<br />

ihres Erdgaslieferanten hat. Während bei der strukturierten Beschaffung Produkte<br />

von verschiedenen Lieferanten bezogen werden können und die Bezugsdauer in der<br />

Regel je nach Produktart zwischen einem Monat und einem Jahr liegt, bindet sich ein<br />

Stadtwerk oder ein Weiterverteiler mit einem klassischen oder modernen Vollversorgungsvertrag<br />

an einen einzigen Vorlieferanten. Die Ergebnisse der Abfragen zeigen<br />

zwar, dass die kleineren Stadtwerke und Weiterverteiler zum großen Teil ihre Vollversorgung<br />

ausgeschrieben oder Abfragen bei verschiedenen Lieferanten durchgeführt<br />

hatten (rund 90%), die meisten von ihnen die Vollversorgung jedoch letztendlich wieder<br />

mit dem traditionellen Vorlieferanten abschlossen (90%).<br />

(54) Die <strong>Beschlussabteilung</strong> kommt daher zu dem Schluss, dass auf dem Markt, auf dem<br />

Enovos regionale und lokale Weiterverteiler beliefert, nach wie vor<br />

Marktzutrittsschranken in der Form von Kundenpräferenzen existieren. Aus diesen<br />

Gründen sieht sich die <strong>Beschlussabteilung</strong>, im Einklang mit der Rechtsprechung 31<br />

, nach<br />

wie vor zu einer zurückhaltenden Prognose veranlasst und hält es noch für verfrüht, eine<br />

endgültige Einschätzung zur Frage der zukünftigen Marktabgrenzung bei der Belieferung<br />

von Weiterverteilern abzugeben. Im Ergebnis kann die Frage der räumlichen<br />

30 http://www.saarland.de/dokumente/thema_statistik/staa_FB3<strong>11</strong>210.pdf.<br />

31<br />

vgl. ausführliche Darstellung bei Becker/Zapfe, Energiekartellrechtsanwendung in Zeiten der<br />

Regulierung, ZWeR 2007, 419, 428-433.

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