8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt
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rungen im Markt reagieren kann. Der wirtschaftliche Erfolg einer strukturierten Beschaf-<br />
fung und das erfolgreiche Führen eines eigenen Bilanzkreises setzen jedoch einen ho-<br />
hen organisatorischen Aufwand, ein umfangreiches Know-How der zuständigen Mitar-<br />
beiter, sowie anfängliche Investitionen, z.B. in für die Abwicklung benötigte Soft- und<br />
Hardware, voraus. Zunächst muss im Rahmen einer strukturierten Beschaffung der<br />
kurz- und mittelfristige Gasbedarf kontinuierlich ermittelt werden, da der Bilanzkreisver-<br />
antwortliche gem. KoV IV Anlage 4 § 12 29<br />
die zu übertragenden stündlichen Gasmengen<br />
am virtuellen Handelspunkt jeweils bis 14.00 Uhr des Vortrages der Lieferung beim<br />
Marktgebietsverantwortlichen zu nominieren hat. Der Bilanzkreisverantwortliche ist zum<br />
Einen gem. § 22 Abs. 3 GasNZV verpflichtet, innerhalb einer Bilanzierungsperiode, die<br />
einem Gastag entspricht, für eine ausgeglichene Bilanz zu sorgen (Tagesbilanzierung).<br />
Zum Anderen sollen im Rahmen eines untertätigen Ausgleichsystems die Einspeisun-<br />
gen für jede Stunde den Ausspeisungen entsprechen, um Instabilitäten im Netz zu verhindern.<br />
Für eine nach der Saldierung und Anwendung der gewährten Toleranzen verbleibende<br />
Über- oder Unterspeisung innerhalb des Stundenrasters hat der Bilanzkreisverantwortliche<br />
an den Marktgebietsverantwortlichen einen Strukturierungsbeitrag zu<br />
zahlen (§ 17 Anlage 4 KoV IV). Benötigt der Marktgebietsverantwortliche externe Regelenergie,<br />
um physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung auszugleichen, und<br />
reichen die Erlöse aus positiver Ausgleichsenergie und Strukturierungsbeiträgen nicht<br />
aus, um die Kosten für negative Ausgleichsenergie zu decken, werden die verbleibenden<br />
Kosten auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet umgelegt (§ 29 S. 2<br />
GasNZV).<br />
(47) Da insbesondere kleinere Stadtwerke den hohen personellen und organisatorischen<br />
Aufwand, den eine strukturierte Beschaffung erfordert, nicht leisten können, bieten über-<br />
regionale und regionale Ferngasgesellschaften, darunter auch die Enovos Deutschland,<br />
Dienstleistungen und 24/7-Services für lokale und regionale Weiterverteiler an, etwa die<br />
Bedarfsanalyse und die Entwicklung einer Beschaffungsstrategie, Prognoseerstellungen<br />
des Tagesbedarfs, Portfoliomanagement, die Bestellung von Speicheranlagen, die<br />
Überwachung der Abweichungen zwischen Ist-Verbrauch und Prognosewerten oder ein<br />
komplettes Bilanzkreismanagement. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistun-<br />
gen erhalten lokale und regionale Weiterverteiler die Möglichkeit, mit einem realisierba-<br />
ren Aufwand an den Entwicklungen der Gasmärkte zu partizipieren, da sie beispielswei-<br />
29 Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen<br />
vom 30. Juni 20<strong>11</strong> (KoV IV), Anlage 4 – Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag.