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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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- 17 -<br />

rungen im Markt reagieren kann. Der wirtschaftliche Erfolg einer strukturierten Beschaf-<br />

fung und das erfolgreiche Führen eines eigenen Bilanzkreises setzen jedoch einen ho-<br />

hen organisatorischen Aufwand, ein umfangreiches Know-How der zuständigen Mitar-<br />

beiter, sowie anfängliche Investitionen, z.B. in für die Abwicklung benötigte Soft- und<br />

Hardware, voraus. Zunächst muss im Rahmen einer strukturierten Beschaffung der<br />

kurz- und mittelfristige Gasbedarf kontinuierlich ermittelt werden, da der Bilanzkreisver-<br />

antwortliche gem. KoV IV Anlage 4 § 12 29<br />

die zu übertragenden stündlichen Gasmengen<br />

am virtuellen Handelspunkt jeweils bis 14.00 Uhr des Vortrages der Lieferung beim<br />

Marktgebietsverantwortlichen zu nominieren hat. Der Bilanzkreisverantwortliche ist zum<br />

Einen gem. § 22 Abs. 3 GasNZV verpflichtet, innerhalb einer Bilanzierungsperiode, die<br />

einem Gastag entspricht, für eine ausgeglichene Bilanz zu sorgen (Tagesbilanzierung).<br />

Zum Anderen sollen im Rahmen eines untertätigen Ausgleichsystems die Einspeisun-<br />

gen für jede Stunde den Ausspeisungen entsprechen, um Instabilitäten im Netz zu verhindern.<br />

Für eine nach der Saldierung und Anwendung der gewährten Toleranzen verbleibende<br />

Über- oder Unterspeisung innerhalb des Stundenrasters hat der Bilanzkreisverantwortliche<br />

an den Marktgebietsverantwortlichen einen Strukturierungsbeitrag zu<br />

zahlen (§ 17 Anlage 4 KoV IV). Benötigt der Marktgebietsverantwortliche externe Regelenergie,<br />

um physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung auszugleichen, und<br />

reichen die Erlöse aus positiver Ausgleichsenergie und Strukturierungsbeiträgen nicht<br />

aus, um die Kosten für negative Ausgleichsenergie zu decken, werden die verbleibenden<br />

Kosten auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet umgelegt (§ 29 S. 2<br />

GasNZV).<br />

(47) Da insbesondere kleinere Stadtwerke den hohen personellen und organisatorischen<br />

Aufwand, den eine strukturierte Beschaffung erfordert, nicht leisten können, bieten über-<br />

regionale und regionale Ferngasgesellschaften, darunter auch die Enovos Deutschland,<br />

Dienstleistungen und 24/7-Services für lokale und regionale Weiterverteiler an, etwa die<br />

Bedarfsanalyse und die Entwicklung einer Beschaffungsstrategie, Prognoseerstellungen<br />

des Tagesbedarfs, Portfoliomanagement, die Bestellung von Speicheranlagen, die<br />

Überwachung der Abweichungen zwischen Ist-Verbrauch und Prognosewerten oder ein<br />

komplettes Bilanzkreismanagement. Durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistun-<br />

gen erhalten lokale und regionale Weiterverteiler die Möglichkeit, mit einem realisierba-<br />

ren Aufwand an den Entwicklungen der Gasmärkte zu partizipieren, da sie beispielswei-<br />

29 Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen<br />

vom 30. Juni 20<strong>11</strong> (KoV IV), Anlage 4 – Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag.

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