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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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terverteiler gegenüber dem traditionellen Vorlieferanten bestehen (dazu unter den Rn.<br />

(43) ff.). Die Frage der räumlichen Marktabgrenzung kann im vorliegenden Verfahren<br />

auch offen gelassen werden, da die wettbewerbliche Würdigung sowohl unter netzbezo-<br />

gener, als auch bundesweiter Marktabgrenzung zum selben Ergebnis führt (dazu unter<br />

Rn. (60) ff.).<br />

aa) Beschaffungsverhalten der regionalen und lokalen Weiterverteiler<br />

(44) Seit Beginn der Liberalisierung des Erdgasmarktes hat sich die Palette an Erdgasbe-<br />

schaffungsprodukten für Weiterverteiler und Stadtwerke stetig erweitert. Neben einem<br />

offenen Liefervertrag zur Vollversorgung können Energieversorgungsunternehmen mitt-<br />

lerweile im Rahmen einer strukturierten Beschaffung zwischen verschiedenen Stan-<br />

dardprodukten (Bänder), flexiblen Bändern, Tranchen und Residualliefermengen wäh-<br />

len. Darüber hinaus besteht für jedes Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit,<br />

sich kurzfristig an verschiedenen Handelsplätzen am Spotmarkt einzudecken.<br />

(45) Die einfachste Beschaffungsalternative für ein Stadtwerk oder einen Weiterverteiler ist<br />

die klassische Vollbedarfsdeckung in Form eines offenen Liefervertrages. Für eine klassische<br />

Vollversorgung sind nur geringe organisatorische und personelle Änderungen<br />

vonnöten, Prognose- und Mengenrisiken können auf den Vorlieferanten übertragen<br />

werden. Die Bilanzierung der Ein- und Ausspeisungen erfolgt üblicherweise über ein<br />

Subbilanzkonto im Bilanzkreis des Vorlieferanten. Mit der Vollversorgung bindet sich ein<br />

Stadtwerk oder Weiterverteiler jedoch über einen längeren Zeitraum an einen Preisindex<br />

27 und einen einzigen Vorlieferanten und kann daher kaum flexibel und schnell auf<br />

geänderte Marktsituationen reagieren. Die Vertragslaufzeit eines Vollversorgungsvertrags<br />

war in Folge des vom <strong>Bundeskartellamt</strong> in den Jahren von 2006 bis 2008 durchgeführten<br />

Verfahrens wegen einer Marktabschottung infolge missbräuchlich langfristiger<br />

Gaslieferverträge bis zum 30. September 2010 auf zwei Jahre beschränkt. 28<br />

(46) Während das Erdgas im Rahmen einer klassischen Vollversorgung von einem einzigen<br />

Lieferanten bezogen wird, können die lokalen und regionalen Weiterverteiler innerhalb<br />

einer strukturierten Beschaffung Produkte von verschiedenen Lieferanten beschaffen.<br />

Ihre Bezugsdauer liegt in der Regel je nach Produktart zwischen einem Monat und einem<br />

Jahr, so dass das beschaffende Unternehmen relativ zeitnah und flexibel auf Ände-<br />

27<br />

Gängige Preisindizes sind etwa der HEL (Heizöl extra leicht) oder der HSL (schweres Heizöl).<br />

28<br />

s. Ausführungen in Fußnote 24.

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