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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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Integra/Thüga (<strong>B8</strong>-67/09, Beschluss vom 30. November 2009) sowie zuletzt in RWE/SW<br />

Lingen/SW Radevormwald (<strong>B8</strong>-109/09, Beschluss vom 30. April 2010) vor dem Hinter-<br />

grund der zwischenzeitlich erfolgten Regulierung der Gastransportnetze und der zu-<br />

nehmenden Verringerung der Marktgebiete überprüft. Dabei ist die <strong>Beschlussabteilung</strong><br />

jeweils zu dem Ergebnis gelangt, dass eine allgemein gültige Feststellung dahingehend,<br />

dass sich auf der Basis der Marktöffnungsmaßnahmen von Bundesnetzagentur und<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> auf den inländischen Gasmärkten ein „Durchleitungsmechanismus“ in<br />

einem Umfang entwickeln wird, der eine netzübergreifende oder gar bundesweite<br />

Marktabgrenzung zulassen würde, noch nicht getroffen werden kann.<br />

(39) Im Jahr 2010 hat die <strong>Beschlussabteilung</strong> die Vertragssituation bei der Belieferung von<br />

lokalen und regionalen Weiterverteilern durch überregionale und regionale Ferngasunternehmen<br />

erneut analysiert und hat ihre Ergebnisse in dem „Bericht über die Evaluierung<br />

der Beschlüsse zu langfristigen Lieferverträgen“ 26<br />

vom 15. Juni 2010 veröffentlicht.<br />

In diesem Bericht kommt die <strong>Beschlussabteilung</strong> zu den nachfolgend aufgeführten Feststellungen:<br />

(40) „Bei der Gesamtschau der allgemeinen Indikatoren für die Marktentwicklung seit Erlass<br />

der Verfügungen zu langfristigen Gaslieferverträgen sowie der aktuellen Befragungsergebnisse<br />

zeigt sich eine erhebliche Veränderung der Wettbewerbsbedingungen im Bereich<br />

des Gasvertriebs. Es wurden Möglichkeiten zur Diskriminierung nicht vertikal integrierter<br />

Gasversorger durch vertikal integrierte Energieversorger verringert, die Durchleitung<br />

durch mehrere Netze erleichtert, der Wechsel des Lieferanten durch den Abnehmer<br />

erleichtert, der Handel verstärkt und durch alle diese Maßnahmen zugleich auch die<br />

Marktzutrittsschranken für neue Anbieter gesenkt.“<br />

(41) „Diese allgemeinen Marktentwicklungen zeigen sich auch in den Ergebnissen der<br />

Marktbefragung. Die verbesserten Möglichkeiten zur Durchleitung über mehrere Netze<br />

26 In der Zeit von 2006 bis 2008 führte das <strong>Bundeskartellamt</strong> Verfahren gegen 15 deutsche überregionale<br />

und regionale Ferngasunternehmen wegen einer Marktabschottung auf dem Markt für die Belieferung<br />

von regionalen und lokalen Weiterverteilern infolge langfristiger Gaslieferverträge (<strong>B8</strong>-<strong>11</strong>3/03-1 bis <strong>B8</strong>-<br />

<strong>11</strong>3/03-12 und <strong>B8</strong>-<strong>11</strong>3/03-15). Gegen E.ON Ruhrgas wurde ein Musterverfahren geführt, die erlassene<br />

Verfügung wurde durch das Oberlandesgereicht Düsseldorf und den Bundesgerichtshof bestätigt. Alle<br />

weiteren Verfahren konnten mit Verpflichtungszusagen beendet werden, die vor allem Vorgaben für die<br />

zulässige Vertragsdauer in Abhängigkeit von der Bezugsquote (vier Jahre bei einer Bezugsquote über<br />

50% bis einschließlich 80%, zwei Jahre bei einer Bezugsquote von über 80%) enthielten. Vgl. Bericht<br />

über die Evaluierung der Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen vom 15. Juni 2010, abrufbar<br />

unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/<br />

download/pdf/Stellungnahmen/100615_Bericht_ueber_die_Evaluierung_der_Beschluesse_zu_<br />

langfristigen_Gasliefervertraegen.pdf.

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