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8. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B8-124/11 ... - Bundeskartellamt

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liche Schranken ursächlich sein. Solche rechtlichen Schranken bestanden in der Vergangenheit<br />

im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Gas. Mit der Novelle des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 24. April 1998 und der darin verankerten Öffnung<br />

der Gasmärkte wurden diese rechtlich zwar beseitigt, doch wirkten parallel bestehende<br />

wirtschaftliche und technische Hürden für den Marktzutritt fort.<br />

(37) In einer weiteren Novellierung des EnWG vom 13. Juli 2005 wurde der Zugang zu<br />

Gasnetzen durch den Gesetzgeber neu geregelt. Auf Entscheidung der Bundesnetzagentur<br />

vom 17. November 2006 wurde das bis dahin von den Netzbetreibern eingesetzte<br />

Einzelbuchungsmodell, bei dem Transportkunden entlang eines fiktiven Gastransportpfades<br />

Entgelte für jedes passierte Transportnetz entrichten mussten, untersagt,<br />

da es nicht mit den gesetzlichen Vorgaben der EnWG-Novelle vereinbar gewesen<br />

war. Zum 1. Oktober 2007 wurde das Einzelbuchungsmodell ersetzt durch ein Zweivertragsmodell,<br />

das innerhalb eines so genannten Marktgebietes den Gasnetzzugang auf<br />

der Basis von nur noch zwei Verträgen möglich macht (Zweivertragsmodell). Im Zweivertragsmodell<br />

bucht der Transportkunde innerhalb eines Marktgebietes Kapazitätsrechte<br />

an Ein- und Ausspeisepunkten, wobei die Entgelte für die Einspeisung (Entry) und<br />

Ausspeisung (Exit) unabhängig von der Länge eines konkreten oder fiktiven Transportpfades<br />

sind. Die Regulierung der Gasnetze und hier insbesondere die Einführung des<br />

Zweivertragsmodells und die zunehmende Verringerung der Marktgebiete sollen die<br />

Entwicklung eines funktionsfähigen Großhandels ermöglichen. Ein Marktgebiet ist eine<br />

Verknüpfung von Netzen/Teilnetzen verschiedener miteinander verbundener Netzbetreiber,<br />

in denen ein Transportkunde gebuchte Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten<br />

flexibel nutzen kann. Die Anzahl der Marktgebiete hat sich seit dem 1. Mai 2006 bis<br />

zum 1. Oktober 20<strong>11</strong> von 28 Marktgebieten auf zwei Marktgebiete, Gaspool und<br />

NetConnect Germany, verringert. Dass die Netzbetreiber innerhalb eines Marktgebietes<br />

zum Zwecke des Transports von Erdgas kooperieren und der Transport von Gas innerhalb<br />

eines Marktgebietes nach diesem Zweivertragsmodell organisiert ist, lässt jedoch<br />

für sich genommen noch keinen Rückschluss auf die räumliche Abgrenzung der für die<br />

wettbewerbliche Beurteilung relevanten Absatzmärkte zu. Denn der aufgrund des Zweivertragsmodells<br />

vereinfachte Netzzugang führt nicht automatisch dazu, dass die aus der<br />

Zeit der Demarkation stammende Abschottung der Absatzmärkte als aufgebrochen betrachtet<br />

werden kann. Hierfür bedarf es vielmehr einer eigenständigen Beurteilung.<br />

(38) Die <strong>Beschlussabteilung</strong> hat die netzbezogene Marktabgrenzung in den vergangenen<br />

drei Jahren in den Verfahren EnBW/VNG (<strong>B8</strong>-67/09, Beschluss vom 15. Mai 2009),

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