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I. Historische Entwicklungen<br />

arabische Muslime, Christen und Drusen (20,1 %). 322 000 Personen<br />

(4,4 %) schließlich werden vom Innenministerium als Bürger<br />

»ohne Religionszugehörigkeit« geführt, da sie zwar aufgrund des<br />

Rückkehrgesetzes die Staatsbürgerscha� erlangten, jedoch vom<br />

Oberrabbinat nicht als Juden anerkannt werden.<br />

Mit der Staatswerdung und -entwicklung verband sich untrennbar<br />

das Schicksal der arabischen Bürger Israels. Im Palästina<br />

der Mandatszeit zahlenmäßig noch dominierend, sahen sie<br />

sich 1948/49 mit grundlegenden Veränderungen in ihrer sozialen,<br />

politischen und wirtscha�lichen Existenz konfrontiert. Nach<br />

Au�ebung der Militäradministration 1966 und insbesondere<br />

nach dem Junikrieg von 1967 bildete sich unter den arabischen<br />

Staatsbürgern eine Mehrfachidentität aus: National sehen sie<br />

sich als Araber und Angehörige des palästinensischen Volkes,<br />

die sich den Bewohnern der besetzten Gebiete solidarisch verbunden<br />

fühlen. Zugleich artikulieren sie sich – unter anderem im<br />

Parlament – als juristisch gleichberechtigte israelische Staatsbürger,<br />

denen die soziale und kulturelle Gleichstellung mit den jüdischen<br />

Einwohnern freilich nicht selten noch verweigert wird.<br />

Das komplizierte Verhältnis von Staat und Religion hat von<br />

Anfang an die Entwicklung Israels signifikant geprägt. Die regierenden<br />

Parteien sahen sich – im Interesse des nationalen<br />

Konsenses und der Regierbarkeit des Landes – immer wieder<br />

zu Zugeständnissen gegenüber klerikalen jüdischen Parteien<br />

und religiösen Instanzen gezwungen. Diese Konstellation war<br />

letztlich auch der Hauptgrund dafür, dass bis heute kein Einvernehmen<br />

über eine gültige Verfassung erzielt werden konnte.<br />

Als verfassungsrechtliche Grundlagen gelten die knappen<br />

Formulierungen der Unabhängigkeitserklärung von 1948 sowie<br />

elf in den folgenden Jahrzehnten durch das Parlament erlassene<br />

Grundgesetze.<br />

Vor dem Hintergrund des skizzierten historischen Kontexts<br />

zeichnen sich in der israelischen Gesellscha� zu Beginn des<br />

21. Jahrhunderts mehrere Widerspruchsachsen beziehungsweise<br />

Bruchlinien ab, die nicht nur die gegenwärtige Situation<br />

prägen, sondern zweifellos auch die Zukun� des Landes existenziell<br />

mitbestimmen werden. Es handelt sich um Gegensätze<br />

auf national-kultureller und sozio-ethnischer Ebene – zwischen<br />

jüdischer Bevölkerungsmehrheit und arabisch-palästinensischer<br />

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