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I. Historische Entwicklungen<br />

von Paris instruiert worden, Konfessionen und Volksgruppen<br />

gegeneinander auszuspielen. Sonderbedingungen für Minderheiten<br />

wie die Drusen oder die Alawiten sollten eine Solidarisierung<br />

mit der arabischen respektive sunnitischen Mehrheitsbevölkerung<br />

verhindern. Die maronitischen Christen Libanons<br />

erho�en sich den größten Nutzen aus dieser Politik. Im Grunde<br />

genommen erwarteten sie eine Neuauflage des 1864 infolge von<br />

antichristlichen Pogromen angenommenen Statuts (Statute Organique),<br />

wonach der osmanische Sultan einen christlichen Gouverneur<br />

Libanons ernennt, der erhebliche Vollmachten besitzt.<br />

Das Statut wurde von den Großmächten, insbesondere Frankreich,<br />

garantiert, war aber mit dem Zusammenbruch des Osmanischen<br />

Reiches hinfällig geworden.<br />

Die Franzosen entsprachen diesen Wünschen nur zum Teil.<br />

Im September 1920 schufen sie den Staat »Großlibanon«, der<br />

neben der ehemaligen osmanischen Provinz auch Tyros, Beirut,<br />

Sidon, Baalbek, die Bekaa-Ebene und Teile des Hermongebirges<br />

umfasste und einem französischen Hochkommissar unterstellt<br />

war. Die Ausdehnung veränderte unter anderem das konfessionelle<br />

Gefüge: Die Christen verloren die Bevölkerungsmehrheit.<br />

Nebenbei offenbarten die Franzosen damit ein erhebliches Maß<br />

an zynischem Pragmatismus, denn es ging ihnen mitnichten um<br />

die Förderung der »christlichen Glaubensbrüder«, sondern um<br />

die Grundlagen für eine erfolgreiche Politik des »Teile und Herrsche«.<br />

Prompt forderten arabische Patrioten muslimischen Glaubens<br />

ein Zurückstutzen Libanons auf die ursprüngliche Größe,<br />

später die gänzliche Auflösung, weil sie – zu Recht oder nicht<br />

– eine immer stärkere Zerstückelung des nach wie vor erho�en<br />

arabischen Einheitsstaates befürchteten. Vor diesem Hintergrund<br />

nimmt es weder wunder, dass ein großer syrischer Aufstand von<br />

1925/26 auch auf Libanon übergriff, noch dass einflussreiche<br />

Fraktionen der politischen Klasse Syriens bis in die Gegenwart<br />

ein eigenständiges Existenzrecht Libanons in Abrede stellen.<br />

Bereits 1922 ha�e der Hochkommissar ein »Repräsentatives<br />

Ratskollegium« ernannt und mit der Ausarbeitung einer Verfassung<br />

betraut. Aufgrund der skizzierten innergesellscha�lichen<br />

Widersprüche dauerte es jedoch vier Jahre, bis 1926 die Verfassung<br />

vorlag und Grundlage für die Ausrufung der Republik<br />

Libanon werden konnte. Die französische Dominanz blieb aller-<br />

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