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II. Strukturen und Lebenswelten<br />

xis fand in der Kolonialzeit im 19. und 20. Jahrhundert sta�, als<br />

große Teile islamischen Rechts durch europäisches Recht ersetzt<br />

und islamische Normen etwa für Personenstandsfragen, Ehe,<br />

Scheidung und Erbscha� reformiert wurden.<br />

234<br />

Islamisches Recht in der Gegenwart<br />

Staatliches Rechtswesen in islamischen Ländern ist heute eine<br />

Mischung aus islamischen und westlichen Elementen, was von<br />

manchen Muslimen kritisiert wird. Rufe zur »Re-Islamisierung«<br />

und »Wiedereinführung der Scharia« sind zwar schon früher,<br />

aber besonders massiv im 20. Jahrhundert laut geworden. Vorreiter<br />

dieser Bewegung waren sowohl einzelne Gelehrte als auch<br />

islamische Gruppen wie die ägyptische Muslimbruderscha�, gegründet<br />

1928 durch Hassan al-Banna im ägyptischen Ismailiya<br />

– ihrerseits wiederum Ursprung vieler weiterer, darunter auch<br />

militanter Organisationen.<br />

Deba�en um die heutige Gültigkeit der Scharia drehen sich<br />

o� um Fragen des islamischen Strafrechts, das nur in einigen islamischen<br />

Ländern angewandt wird. Sie betreffen korrekte Wirtscha�sformen,<br />

aber auch religiöse Gewalt. Die traditionellen,<br />

grundlegenden Rechtswerke enthalten Kapitel über den »Dschihad«,<br />

verstanden als bewaffneter Kampf zur Ausdehnung und<br />

Verteidigung des islamischen Herrscha�sbereichs. Sie formulieren<br />

eine Art islamisches Kriegs- und Völkerrecht. Dschihad wird<br />

dabei als Pflicht für Muslime beschrieben – im Verteidigungsfall<br />

sogar für jeden einzelnen –, darf allerdings nicht willkürlich geführt<br />

werden. So gibt es Regelungen, dass Nichtkämpfer nicht<br />

angegriffen werden dürfen oder ein Waffenstillstand nur auf begrenzte<br />

Zeit geschlossen werden darf und vieles mehr. Da heutige<br />

muslimisch geprägte Staaten meist die Regeln des modernen<br />

internationalen Völkerrechts anerkannt haben, ist für sie allerdings<br />

das Dschihad-Recht außer Kra� gesetzt.<br />

Gruppen, die für »Re-Islamisierung« oder die »Verteidigung<br />

des Islams« kämpfen, sehen sich jedoch nicht an diese internationalen<br />

Übereinkün�e gebunden. Wenn etwa junge Muslime in<br />

Deutschland sich entschließen, eine Bombe zu werfen, weil sie<br />

den Islam gegen Angriffe der »Kreuzfahrer« (USA, »der Wes-

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