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Religiöse Texte und religiöse Gewalt<br />

Der Dschihad<br />

Der Dschihad (arab. jihad, wörtlich aus dem Arabischen: sich bemühen)<br />

zählt nicht zu den fünf klassischen Säulen des Islams (Glaubensbekenntnis,<br />

Gebet, Fasten, Almosen, Pilgerfahrt), doch misst ihm<br />

diese Weltreligion erhebliche Bedeutung zu. Die klassische juristischmoralische<br />

Lehre des Islams unterscheidet zwei Formen des Dschihad.<br />

Der »große Dschihad« meint das Streben, die eigenen Schwächen<br />

und Laster zu überwinden, ein go�gefälliges leben zu führen und den<br />

islamischen Glauben durch Wort und vorbildha�es Verhalten zu verbreiten.<br />

Der »kleine Dschihad« verlangt von den Gläubigen das Gebiet<br />

des Islams zu verteidigen und auszudehnen, wenn nicht anders, dann<br />

auch durch Gewaltanwendung innerhalb der von den muslimischen<br />

Juristen gesetzten Grenzen. Ein Koranvers, der o� als Grundlage der<br />

kriegerischen Form des Dschihad herangezogen wird, lautet: »Kämp�<br />

gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben,<br />

und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter<br />

für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen<br />

– von denen, die die Schri� erhalten haben, bis sie eigenhändig den<br />

Tribut in voller Unterwerfung entrichten.« (Sure 9, 29)<br />

phetenüberlieferung abgeleitet sind, teilweise aber auch aus eigenen<br />

Interpretationen. Eine einheitliche Meinung gibt es nicht.<br />

Vielmehr existieren mehrere Rechtsschulen oder Tendenzen der<br />

Jurisprudenz mit o� großen Unterschieden im sunnitischen und<br />

schiitischen Islam. Sunniten und Schiiten sind die beiden größten<br />

Konfessionen der Muslime, wobei die Schiiten etwa 15 Prozent<br />

ausmachen (vgl. den Infokasten auf S. 231).<br />

Einer der zahlreichen Unterschiede zwischen Sunniten und<br />

Schiiten besteht darin, dass die Schiiten ihren hochrangigen Gelehrten,<br />

etwa denen auf der Stufe des »Ayatollah« (= Zeichen<br />

Go�es), in gewissem Maße freie Auslegung der Basistexte zubilligen,<br />

während die Sunniten im Allgemeinen die ausschließliche<br />

Autorität klassischer Rechtswerke betonen. In beiden Richtungen<br />

aber war islamische Jurisprudenz nie unveränderlich; immer<br />

gaben etwa Rechtsgutachter (Mu�is) ihre Meinung zu neuen<br />

Rechtsfragen ab und betrieben damit eine Art von Rechtsfortbildung.<br />

Eine tiefgehende Änderung der staatlichen Rechtspra-<br />

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