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II. Strukturen und Lebenswelten<br />

bestri�, irgendetwas mit der PLO und ihren Machenscha�en zu<br />

tun zu haben.<br />

Am 19. März 1978 beschloss der UN-Sicherheitsrat auf Vorschlag<br />

der USA die Resolution 425. Darin bestätigte er ausdrücklich<br />

die Souveränität und territoriale Integrität des Libanons und<br />

forderte Israel zum Rückzug seiner Truppen auf. Zugleich schuf<br />

er das Mandat für eine dort einstweilen zu stationierende Truppe,<br />

die den Rückzug der israelischen Armee bestätigen, Frieden<br />

und Sicherheit im Südlibanon wiederherstellen und die libanesische<br />

Regierung darin unterstützen sollte, die Staatsgewalt<br />

über das Territorium wiederzuerlangen. Mit Billigung des Generalsekretärs<br />

der UN griff der Oberbefehlshaber der UNIFIL,<br />

Generalleutnant Erskine aus Ghana, auf Teile der UNTSO, der<br />

UNEF II und der UNDOF zurück, um seine Truppe möglichst<br />

schnell stationieren zu können. Schon im Juni 1978 wurden die<br />

Teile der UNEF II und der UNDOF aufgrund der Resolution 427<br />

(1978) durch Bataillone aus Iran, Irland und von den Fidschi-Inseln<br />

abgelöst. UNTSO-Beobachter arbeiteten hingegen unter der<br />

Bezeichnung Observer Group Lebanon (OGL) unter operativer<br />

Kontrolle (OPCON) des UNIFIL-Befehlshabers weiterhin mit<br />

dieser zusammen.<br />

Besondere Schwierigkeiten warf weniger das Mandat als die<br />

genaue Bestimmung des Einsatzraumes der UNIFIL auf. Die Resolution<br />

425 (1978) war in diesem Punkt bewusst vage geblieben,<br />

und auch der UN-Generalsekretär konnte in seinem Bericht an<br />

den Sicherheitsrat mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Befindlichkeiten<br />

seiner Mitglieder keine Entscheidung treffen. Der<br />

Stationierung eines französischen Bataillons in und um Tyrus,<br />

der sogenannten Tyre pocket, widersetzte sich die PLO energisch<br />

mit dem Hinweis, dass UNIFIL nur dort stationiert werden<br />

dürfe, wo zuvor israelisches Militär gestanden habe. Da jedoch<br />

die Gegend um Tyrus von Israel nicht besetzt gewesen sei, dürfe<br />

UNIFIL dort nicht einrücken. Dieser Argumentation der PLO<br />

schlossen sich die Vertreter der arabischen Staaten bei den UN<br />

an, und so unterblieb letztlich eine Stationierung der UNIFIL in<br />

der Tyre pocket. Erst mit der 2006 beschlossenen Resolution 1701<br />

wurde die Tyre pocket in den nun vergrößerten Einsatzraum der<br />

erweiterten UNIFIL einbezogen.<br />

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