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II. Strukturen und Lebenswelten<br />

Kriseninterventionstruppen<br />

UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld stellte Mi�e der 1950er-Jahre<br />

in zwei Berichten an die UN-Generalversammlung Kriterien für die<br />

Zusammensetzung, die Funktion und das Mandat von Kriseninterventionstruppen<br />

vor, für die es bis dahin weder ein Vorbild noch eine<br />

unmi�elbare Rechtsgrundlage in der UN-Charta gab. Hammerskjölds<br />

Prinzipien prägten bis in die 1990er-Jahre die Blauhelmeinsätze der<br />

UN. Nur wenige Kernsätze seien an dieser Stelle erwähnt:<br />

� Der Kommandeur einer Blauhelmtruppe wird von den UN ernannt<br />

und ist nur der Generalversammlung oder dem Sicherheitsrat gegenüber<br />

verantwortlich. Von den Interessen seines Herkun�slandes oder<br />

einzelner Mitgliedstaaten ist er unabhängig. Er berichtet an den UN-<br />

Generalsekretär.<br />

� Die Soldaten sollen aus UN-Mitgliedstaaten stammen, die nicht im<br />

Sicherheitsrat vertreten sind. In Ausnahmefällen können nicht-ständige<br />

Mitglieder dieses Gremiums Truppen zur Verfügung stellen.<br />

� Der Kommandeur hat das operative Kommando (operational command,<br />

OPCOM) für die Verlegung und Stationierung der Friedenstruppe<br />

sowie für die Durchführung des Au�rages. Die nationalen<br />

Kontingente stehen unter dem Befehl der jeweiligen nationalen Kommandeure<br />

und bleiben Angehörige ihrer Streitkrä�e. Die Kommandeure<br />

empfangen ihre operativen Weisungen vom Kommandeur der<br />

Friedenstruppe und haben sie umzusetzen. Die UN üben die operative<br />

Kontrolle (operational control, OPCON) über die Friedenstruppe aus.<br />

� Der Staat, auf dessen Gebiet die UN-Truppe eingesetzt ist (= Aufnahmestaat),<br />

und die Konfliktparteien dürfen keinen Einfluss auf die<br />

Zusammensetzung der Friedenstruppe nehmen.<br />

� Die Friedenstruppe wird nur vorübergehend und nur im Einverständnis<br />

mit dem Aufnahmestaat im Konfliktgebiet stationiert und<br />

darf die Krä�everhältnisse in der Region nicht beeinflussen.<br />

� Die Friedenstruppe hat sich strikt an das vom Sicherheitsrat oder<br />

von der Generalversammlung erteilte Mandat zu halten und ist auf<br />

die Zusammenarbeit mit den staatlichen Institutionen im Stationierungsraum<br />

angewiesen.<br />

� Sie ist unparteiisch, nicht neutral (Grundsatz der impartiality).<br />

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