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Günther Hänse FLURNAMENKUNDE UND ...

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lange -, Markarts-, Mohn-, Müllers-, Naß-, 9 —, Ober-, Quer-, Rasen-,Schmer-, Schützen-, 7 —, 17 —, Stein-, steinige -, Stroh-.S o t t e 1: Bach-, Berg-, Birken-, Gelt-, gehrige -, Mühl-, Stein-, Weiden-.S t r j e g e 1: Berg-, dürrer -, lange -, Ried-, Mohnstriegelchen.Da das System der Breitenmessung vermutlich schon in der vorfränkischenZeit bekannt war, ist diesen Flurmaßen ein hohes Alter zuzuschreiben;sie dürfen möglicherweise noch als germanisches Sprachgut angesehenwerden (FISCHER 1959, S. 80).Die Tatsache, daß die zu einer Hufe gehörenden einzelnen Parzellenauf verschiedene Gewanne verteilt waren und sich dort in Gemengelagemit Parzellen befanden, die zu anderen Hufen gehörten, erzwang einengemeinsamenArbeitsundBebauungsplan auf der Grundlage der DreifelderwMit einem besonderen Rechtsstatus versehen und damitim allgemeinen aus der Gewannwirtschaft ausgenommen waren die Ländereiendie zu den sogenannten Sedelhöfen (LÜTGE 1934, S. 33 if.) gehörtenDiese sind im späten Mittelalter auch im Untersuchungsgebietmehrfach belegt. Im Lehnbuch Friedrichs des Strengen von 1349/50 alscuria residentie bezeichnet (KÖTZSCHKE 1953, S. 15 if.), waren die Sedelhöfeprivilegierte Grof3höfe, aus denen sich Zentren der Grundherrschaftherausbildeten. Die gleiche Entwicklung nahm ein größerer Teil dersogenannten Freigüter und -höfe (LÜTGE 1934, S. 33 if.).Zum Besitz solcher bevorrechteten Höfe gehörten die Beunden(KÖTZSCHKE 1953, S. 28 f.). In der mitteldeutschen Form "Gebind" begegnetdas Wort als Flurname in Grof3schwabhausen/Lehnstedt, Hopfgarten,Kranichfeld, Krautheim, Legefeld (Weingebind), Lengefeld, NiederzimmUtzbcrg, Rohrbach, Tannroda, Tonndorf/Hohenfelden, alsoin solchen Orten, wo ein Schlos3oder Rittergut auf den Sitz eines Herrengeschlehinweist. Der Flurname bezeichnet in allen Fällen große unweitder Siedlung gelegene Flurstücke auf bestem Ackerland. Die Gebindenwaren vom gehuften Besitz der Bauern abgesondert; ihre Sonderstellungdrückte sich auch darin aus, dafi sie mit einem Zaun umgeben waren.Außerhalb des unter den Pflug genommenen und im Rhythmus derDreifelderwirtschaft bearbeiteten Ackerlandes lagen ferner das gemeinschaftligenutzteWeideundWaldland sowie die Flächen, die als "Garten"oder "Länder" unter Gartenrecht standen. Sie waren oft eingezäuntund dienten vor allem zum Anbau von Kraut, Gespinstpflanzen und GewürzenDa sie relativ langzeitig so genutzt wurden, konnten sie auch zur

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